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Hilf und herrsche

Die Psychiatrie baut auf die Versprechen der Genetik. Auf dem Berliner Russell-Tribunal wandte sich die antipsychiatrische Bewegung gegen Zwang und biologische Rasterfahndung.

Viola Balz und Roman Janda

erschienen in: jungle world, 29/2001Externer Link. Die hier gezeigte Version ist das an die Redaktion gesandte Original des Textes.

Der Glaube an die Heilsversprechen der Biologie feiert seit geraumer Zeit sein weltweites Comeback. So auch in Berlin, wo vom 1. Juli bis 6. Juli 2001 im ICC der siebte Weltkongress der Biologischen Psychiatrie tagte. Während hier eine Verbindung von Biologie und Psychiatrie durch Genetik forciert wurde, fand gleichzeitig die kritische Veranstaltung "Freedom of Thought"Externer Link in der Urania statt, die sich in zwei Teile gliederte: Das Symposium "Geist gegen Gene"Externer Link stellte sich die Frage nach der Produktion von sogenannten "Krankheiten" und "Behinderungen" durch ihre gentechnologische Imagination. Parallel setzte sich das "Russell-Tribunal" mit der Herrschaftsförmigkeit der Psychiatrie und der über Entrechtung funktionierenden Subjektivierung auseinander.

Beide Symposien nahmen die Verletzung von (Menschen)Rechten zum Ausgangspunkt ihrer Kritik. Wie notwendig und schwierig die Durchführung einer solchen Aufgabe ist, zeigte sich schon im Vorfeld der Veranstaltung als das Nutzen der ursprünglich zugesagten Räumlichkeiten der FU Berlin durch das Präsidialamt derselben kurzerhand wieder zurückgezogen und somit das Recht auf Meinungsfreiheit und Freiheit von Forschung und Lehre verletzt wurde. Innerhalb des "Russell-Tribunals" wiederum wurde die Beurteilung der Situation der Psychiatrie mittels der Kategorie der Menschenrechte problematisch: Nach den Nürnberger Prozessen bestand Bertrand Russell 1966 auf der Notwendigkeit, weiterhin menschenunwürdige Praxen zu verurteilen. Solche Tribunale bestehen seither aus Anklägern und Zeugen, die mittels einer Jury auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufmerksam machen wollen. Die Jury war in diesem Falle mit Wolf-Dieter Narr, Kate Milett, Paulo Coelho u.a. Prominenten hochkarätig besetzt. Russell beschrieb in seiner ursprünglichen Konzeption die Aufgabe des Tribunals als die Aufdeckung von Unrecht: "Wir müssen ein Urteil darüber fällen, was wir für wahr halten. [...] Unser Mandat ist es zu entdecken und alles zu sagen. Meine Überzeugung ist, dass kein größerer Beitrag geleistet werden kann als die Äußerung der Wahrheit, wie sie aus einer intensiven und unnachgiebigen Befragung entspringt."[1] Dass diese Unnachgiebigkeit der Befragung und die Suche nach Wahrheit sich auch gegen die vom Tribunal eingeladenen Zeugen wenden konnte, spiegelt nicht nur die Schwierigkeit einer inquisitorischen Wahrheitssuche wider, sondern geht häufig auch an den Bedürfnissen der Betroffenen vorbei. So konnte mensch sich manchmal des Eindrucks nicht erwehren, dass aus den Zeugen Angeklagte wurden. Dies mindert jedoch nicht die Leistungen des Tribunals, die einen Ausdruck der von den Zeugen erlittenen Gewalt ermöglichten, sondern verweist auf die Schwierigkeit, ausgehend von einer Rechtssprechung das Problem der Psychiatrie angemessen zu fassen.

So erfüllt die Psychiatrie seit jeher eine Doppelfunktion, da sie aus der historischen Verbindung eines staatlich-rechtlichen Machtkomplexes zur Erfassung "abweichenden Verhaltens" und dem Anspruch, eine angemessene Hilfe anzubieten, entstand. Es ist jedoch genau dieser Zusammenhang, der Therapie in der Psychiatrie notwendig zur Strafe werden lässt, wie Gerburg Treusch-Dieter in ihrem Vortrag hervorhob. Die Vermischung von Hilfe und Herrschaft ist der Psychiatrie also notwendig immanent. Eine Psychiatriekritik, die sich an der psychiatrischen Zwangsbehandlung und der Verletzung von Grundrechten orientiert, aber verkennt, dass diese Institution auch eine Hilfefunktion zu erfüllen hat, läuft somit Gefahr, an dem von der Psychiatrie stets vorgetragenen Argument zu scheitern, dass nämlich im Sinne der Hilfe der Zwang schließlich in Kauf zu sei. Auf der anderen Seite kann die Leugnung der Hilfefunktion der Psychiatrie, auch zu einer Verhöhnung der Betroffenen führen, die sie in ihrem Leiden alleine lässt. So führte die richtige Kritik, dass "Psychische Krankheit" ein Konstrukt sei, den Hauptankläger des Tribunals, Thomas Szasz, in seinem Buch "Grausames Mitleid"(1997) zu einer neo-liberalen Konzeption, die die Psychiatrie-Betroffenen als faule und kriminelle Parasiten, die sich hinter der "Krankheit" tarnen, diffamiert. Dem gegenüber gilt es jedoch gerade aufzuzeigen, inwiefern sich die Erfüllung des Hilfeauftrags durch die beschriebene Verquickung von Hilfe und Herrschaft selbst boykottiert, wie dies auch in den Aussagen der Zeugen deutlich wurde. Wenn die Herrschaft der Psychiatrie also immanent ist, entspricht dem Einklagen von Menschenrechten nicht nur die Forderung der Abschaffung der Psychiatrie, sondern gleichzeitig die Suche nach nicht-psychiatrischen Hilfemöglichkeiten.

Inwieweit die Psychiatrie diesem Problem ihrer Gewaltausübung zu entkommen versucht, in dem sie sich dem Phantasma der Genetik verschreibt, dem ging das Symposium "Geist gegen Gene" nach. Kann man der Vorstellung der Biologischen Psychiatrie, welche die Ablesbarkeit der sogenannten Geisteskrankheit von den Genen suggeriert, Glauben schenken? Welche Erkenntnis bringt die vermeintliche Entschlüsselung der menschlichen Gene? Kann man tatsächlich lesen, was in den Genen steht? Während im Einladungstext der VeranstalterInnen die Lesbarkeit der Gensequenzen angenommen und mit der Kritik der Biologisierung sozialer Probleme konfrontiert wurde, stellte sich im Laufe des Symposiums das Gen jedoch immer mehr als das Nicht-Biologische, als fiktive Konzeption heraus. Ist das Gen also etwas Imaginäres? Wie die Genetikerin Silja Salerski in ihrem Vortrag betonte, wurde zumindest das Gen nie als Träger von Information entdeckt. Eine genetische Diagnose vollführt keine Analyse, die von einem Gendefekt auf eine "Krankheit" schließt. Vielmehr wird erst ausgehend vom Stammbaum und der Erzählung der PatientInnen eine Erkrankungswahrscheinlichkeit errechnet, die im nachhinein einer genetischen Abweichung zugeordnet und als durch diese verursachte deklariert wird. Diese Art von "Diagnostik" erklärt die Person zu einem Risikoträger, der sein "persönliches" Risiko selbst zu verwalten hat und gleichzeitig Anlaß für präventive Eingriffe und versicherungstechnische Diskriminierungen bietet. Es sind jedoch nicht nur die direkten repressiven Eingriffe, die Wahrscheinlichkeitsaussagen dieser Art zu einer Gefahr für die persönliche Integrität machen. Vielmehr funktioniert die Objektivierung der je eigenen Persönlichkeit als Selbst-Technologie. Inwieweit setzt dies aber eine self-fulfilling-prophecy in Gang? Mit dieser Frage wäre somit eine Dimension angesprochen, die über die bloße Zurückweisung der Heilsversprechen der Genetik als Phantasma hinausgeht. Was, wenn die eigentliche Wirkmächtigkeit dieser Technologie nicht darin bestünde, dass sie tatsächlich das zu bewältigen vermag, was sie vorgibt, sondern darin, dass sie die idiosynkratischen Reaktionen der Individuen auf diese Technologie zur Produktion neuer Subjektivitätsformen benutzt? So konnte Andreas Lösch in seinem Vortrag ausweisen, wie ausgehend von dieser neuen Technik den Individuen eine "Selbst-Eugenisierung" der eigenen "Humanressourcen" abverlangt wird.

In diesem Sinne wird der Anspruch im Titel des Symposiums, den Geist gegen die Gene zu wenden, selbst problematisch. Wie soll eine Bio-Technologie vom Geist aus kritisiert werden können, wenn sie als Selbst-Technologie den Geist immer mit hervorgebracht hat? Dass diese scheinbar fatalistische Paradoxie von dem Kongress "Freedom of Thought" ausgehalten und als ein offenes Problem anerkannt wurde, zeugt nicht von einer Verirrung einiger linker Spinner, sondern von einer angebrachten Vor-Sicht, die sich die Bio-Technologen offenbar nicht mehr zu leisten wagen. Die Verurteilung des Kongresses durch die Direktorin der psychiatrischen Klinik der FU Berlin, Prof. Dr. Med. Dipl.-Psych Isabella Heuser, die in ihrem Schreiben an das Präsidium der FU vor dieser Veranstaltung warnt und damit wahrscheinlich zu dem Verbot der Nutzung der FU-Räumlichkeiten beigetragen hat, zeugt von diesem ungebrochenen Fortschrittsglauben: "In einer Zeit, in der die Psychiatrie auf einem hohen wissenschaftlichen Niveau rasch weitere Fortschritte in der Erkennung und Heilung psychischer Erkrankungen macht, ist diese in finsterer, anti-psychiatrischer Ideologie verhaftete Veranstaltung nicht nur schädigend für das Ansehen der Freien Universität als eine auf hohen Standard bedachte Universität, sondern auch für eine neurowissenschaftliche moderne Psychiatrie."

Dass diese Aussage dem diskutierten fiktionalen Charakter der "Lesbarkeit der Gene" und der "psychischen Krankheiten" aufsitzt, zeigt nur zu deutlich, wie diese Fiktion ihre eigenen Kategorien hervorbringt. Aus ver-rückten Zuständen werden so "Psychische Krankheiten" und aus Kritik "Ideologie". Diesen Konstruktionsprozess aufgewiesen zu haben, stellt einen wichtigen Beitrag zur Klärung anstehender gesellschaftlicher Fragen dar. Sich die Kritik an dieser Fiktion trotz des Verbots der Veranstaltung an der FU nicht nehmen zu lassen, hat nicht nur zur Verlegung von "Freedom of Thought" von der "Freien Universität" an die Urania geführt, sondern vor allem zu einer produktiven und not-wendigen Auseinandersetzung beigetragen: die aufgetretenen Widersprüche konnten als Widersprüche des Gegenstandes deutlich gemacht und als solche anerkannt werden.

Alternativ zum letzten Absatz:

(Dieser mit Diffamierung arbeitende naive Fortschrittsglaube stellt die Kritik an der Gentechnologie und an der Psychiatrie als bloße Paranoia dar und will jede weitere Infragestellung im vorhinein verunmöglichen. Das Verbot der Veranstaltung scheint diese unterstellte Paranoia jedoch implizit zu bestätigen, denn: "die Tatsache, dass Du "Paranoia" hast, heißt noch lange nicht, dass sie nicht wirklich hinter Dir her sind." So hat das Aushalten der eigenen Bedenken der VeranstalterInnen angesichts einer neuen gesellschaftlichen Entwicklung nicht nur zur Verlegung von "Fredom of Thought" von der "Freien Universität" an die Urania geführt, sondern vor allem zu einer produktiven und not-wendigen Auseinandersetzung beigetragen: die aufgetreten Widersprüche entpuppten sich so als Widersprüche der Sache selbst.)

Viola Balz und Roman Janda sind Mitglieder im Verein zum Schutz vor psychiatrischer Gewalt e.V. und MitarbeiterInnen im Berliner Weglaufhaus. Roman Janda ist außerdem Mitarbeiter des Projekts für anti- und nicht-psychiatrische Einzelfallhilfe des oben genannten Vereins.


[1]
Vgl. www.homeusers.prestel.co.uk/littleton/v1-russ.htm (z.Zt. nicht verfügbar)

Copyright © Viola Balz und Roman Janda
Letzte Aktualisierung am 01.05.2008
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