Konzeptionder anti- und nichtpsychiatrisch orientierten Einzelfallhilfe/Sozialassistenz nach § 53 SGB XIIDas folgende Konzept bezieht sich auf Leistungen nach § 53 SGB XII im Rahmen von Einzelfallhilfe/Sozialassistenz gemäß § 54 SGB XII. Es wurde verfasst in Berlin im Mai 2001 Inhaltsverzeichnis
1. Darstellung des TrägersTräger des Projekts der anti-/nichtpsychiatrisch [1] orientierten Einzelfallhilfe ist der als gemeinnützig und mildtätig anerkannte Verein zum Schutz vor psychiatrischer Gewalt e.V. mit Sitz in Berlin. Er vertritt das Projekt nach außen, stellt die MitarbeiterInnen ein und ist in letzter Instanz für alle Entscheidungen verantwortlich, die das Projekt betreffen. Der Verein wurde 1989 gegründet und gehört seit 1993 dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband (dpw) an. Er ist Mitglied im European Network of (Ex)-Users and Survivors of Psychiatry (ENUSP) und arbeitet am Aufbau des World Network of Users and Survivors of Psychiatry (WNUSP) mit. Er besteht zur Hälfte aus Menschen, die selbst von Psychiatrisierung betroffen waren. Durch das in der Satzung garantierte Vetorecht der Psychiatrie-betroffenen Vereinsmitglieder ist das Prinzip der NutzerInnenkontrolle berücksichtigt. Der Verein ist ebenfalls Träger des seit 1.1.1996 bestehenden und nach § 67ff SGB XII finanzierten Kriseneinrichtung Weglaufhaus »Villa Stöckle«. Das Weglaufhaus bietet wohnungslosen Psychiatrie-Betroffenen Wohnraum, Schutz und Begleitung in psychosozialen Krisen an. Ein Hauptinteresse des Vereins zum Schutz vor psychiatrischer Gewalt e.V. ist es, neben dem eröffneten Weglaufhaus weitere nutzerInnenkontrollierte Angebote für Psychiatrie-betroffene Menschen aufzubauen. 2. Konzeptioneller HintergrundKonzeptionell basiert das Projekt einerseits auf den Erfahrungen und theoretischen Ansätzen der Antipsychiatrie der 70er und 80er Jahre, andererseits auf neueren Ansätzen der Psychiatrie-Betroffenen- und Selbsthilfebewegung. Anti-/Nichtpsychiatrie bedeutet, dass der Schwerpunkt auf der Wahrnehmung, Entwicklung und Stärkung der Selbstbestimmung der Psychiatrie-betroffenen Menschen liegt. Maßgeblich für die Unterstützung, die die NutzerInnen erfahren, sind die jeweils individuellen Vorstellungen darüber, welche Form der Beratung, der Hilfe und des Schutzes den Betroffenen wünschenswert erscheint. Der psychiatrische Krankheitsbegriff und die entsprechenden Diagnosen spielen für die Arbeit mit den NutzerInnen keine Rolle und werden von den MitarbeiterInnen als Arbeitsgrundlage prinzipiell abgelehnt. Die NutzerInnen gelten weder als krank noch als fremdbestimmt, sondern verantworten ihre Handlungen und Äußerungen selbst und werden darin ernstgenommen. Eine der zentralen anti-/nichtpsychiatrischen Positionen besteht in der Überzeugung, dass es »psychische Krankheiten« nicht gibt und dass mit der Diagnostizierung einer solchen Krankheit neue Probleme erst geschaffen werden, statt bei der Lösung der bestehenden zu helfen. Der Verzicht auf ein psychiatrisches Raster ermöglicht in der Praxis anti-/nichtpsychiatrischer Arbeit überhaupt erst einen unvoreingenommenen Blick auf die besonderen Schwierigkeiten der einzelnen und führt zu einer radikalen individuellen Anpassung der jeweiligen Form der Unterstützung an die spezifische Situation der Betroffenen. Im Zentrum anti-/nichtpsychiatrischer Positionen steht auch die Kritik an der Vergabe von Neuroleptika und anderen Psychopharmaka, besonders wenn sie gegen den erklärten Willen bzw. ohne informierte Zustimmung der Betroffenen geschieht. Aus diesem Grund bietet das Projekt in einer konzeptionellen Festlegung Unterstützung beim Absetzen von Psychopharmaka an. 3. Zielgruppe3.1. Darstellung des PersonenkreisesDas Angebot richtet sich speziell an Psychiatrie-Betroffene und von Psychiatrieeinweisung bedrohte Menschen, die
3.2. Regionale Verteilung im WirkungsbereichDa sich der speziell angesprochene Personenkreis auf alle Berliner Bezirke verteilt, bietet das Projekt seine Leistungen in allen Berliner Bezirken an. 4. Darstellung des Aufgabenprofils4.1. NutzerInnenbezogene Darstellung des HilfeangebotsDas vorliegende Angebot setzt die langjährigen Erfahrungen der Arbeit des Vereins zum Schutz vor psychiatrischer Gewalt e.V. fort. Das anti-/nichtpsychiatrisch orientierte Einzelfall-helferInnenteam versteht sein Angebot als Unterstützung bei der Bewältigung allgemeiner und besonderer alltäglicher Anforderungen in Bereichen wie:
Grundlage der Arbeit ist eine tragfähige Beziehung zwischen den EinzelfallhelferInnen und den NutzerInnen. Im Mittelpunkt steht die Erstellung bzw., falls bereits vorhanden, Fortführung und Umsetzung eines individuellen Hilfeplans, der in der jeweiligen Situation flexibel umgestaltet werden kann. Eine auf die Stärken und Wünsche der NutzerInnen ausgerichtete Wahrnehmung ermöglicht es zum einen, die NutzerInnen zuvorderst in ihrer lebensbejahenden Individualität zu unterstützen, zum anderen wird erst auf dieser Grundlage eine Unterstützung bei der Überwindung der Probleme möglich, die zur Psychiatrisierung und deren Folgen geführt haben. Eine die NutzerInnen ernstnehmende Arbeit besteht darin, ein selbsthilfeorientiertes Angebot zu entwickeln, um ein selbstbestimmtes Leben der NutzerInnen zu ermöglichen. Die Sicht der EinzelfallhelferInnen auf die NutzerInnen ist nicht dadurch geprägt, diese als »psychisch Kranke« oder »psychisch Gestörte« wahrzunehmen. Der Verzicht auf dieses psychiatrische Raster ermöglicht überhaupt erst eine Wahrnehmung der besonderen Schwierigkeiten der Einzelnen. 4.2. Geplante Dauer und Umfang der EinzelleistungenDer Umfang der Einzelfallhilfe bemisst sich nach der mit dem Kostenträger vereinbarten wöchentlichen Stundenzahl und ist den jeweils gegeben Umständen anzupassen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Höhe der Stundenzahl einen Umfang von 25% für die nicht direkt personenbezogenen Tätigkeiten (Teambesprechung, Gremienarbeit, Fortbildung und Supervision) beinhalten muss. In der Regel sollte die Einzelfallhilfe die Dauer von einem Jahr nicht unterschreiten. 5. Begründung der Notwendigkeit des ProjektsDie Erfahrung des Trägervereins, in dem Psychiatrie-Betroffene und Nicht-Betroffene seit Jahren eng zusammenarbeiten, zeigt, dass gerade innerhalb der Gruppe der Menschen, die Einzelfallhilfe suchen, eine große Nachfrage nach einer anti-/nichtpsychiatrischen Unterstützung besteht. Viele Hilfeberechtigte haben eine langjährige Psychiatrisierung hinter sich und erleben psychiatrische Institutionen für sich nicht als hilfreich. Andere sprechen, auch ohne die Erfahrung mit der Psychiatrie gemacht zu haben, direkt ihre Ablehnung gegenüber Konzepten der »psychischen Störung« bzw. »Krankheit« aus, so dass eine (sozial-)psychiatrische Behandlung von vornherein den Weg für eine kooperative Beziehung zwischen NutzerInnen und HelferInnen verbaut bzw. einen weiteren Konflikt zu den Problemen der Betroffenen hinzufügt. Gerade das Fehlen eines Angebotes einer anti-/nichtpsychiatrischen Unterstützungsmöglichkeit für Menschen mit Psychiatrieerfahrung, die eine (sozial-)psychiatrisch eingebundene Betreuung ablehnen, führt zu einer weitgehenden Ausgrenzung dieser Zielgruppe aus dem psychosozialen Hilfeangebot. Das bedeutet, dass die Betroffenen im Krisenfall eher keine Hilfe erfahren und ihnen häufig nur der Versuch bleibt, durch den Weg in die Obdachlosigkeit einer erneuten Stigmatisierung durch psychiatrische Behandlung bzw. einer Einweisung gegen ihren Willen zu entgehen (Institut für Kommunale Psychiatrie, 1996). Die in diesem Konzept aufgeführte Zielgruppe bezieht sich auf Psychiatrie-betroffene Hilfesuchende, die unter die nach § 53 SGB XII Anspruchsberechtigten fallen, eine (sozial-)psychiatrische Hilfeform (und die damit einhergehende Diagnostik) für sich jedoch ablehnen und nach einer nicht-psychiatrischen Hilfeform suchen. Auch von psychiatrisch Tätigen wird immer wieder bestätigt, dass es in Berlin einen erheblichen Bedarf an Unterstützungsmaßnahmen für Menschen gibt, die eine (sozial-)psychiatrische Unterstützung ablehnen. Mangels adäquater Alternativen geraten diese Menschen in Lebenslagen, in denen sich ihre psychosoziale Krise oftmals zuspitzt. Wohnungslosigkeit, gesundheitliche Schwierigkeiten, (straf)rechtliche Probleme, Schulden und soziale Isolation können in einer solchen Lage die ursprünglichen Schwierigkeiten drastisch verschärfen. Viele Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, in denen diese Menschen häufig Zuflucht suchen, sind jedoch von den spezifischen Bedürfnissen und Problemen dieses Personenkreises überfordert [5]. Neben dieser Gruppe gibt es zusätzlich hilfesuchende Menschen, die nach einer intensiven Betreuung in Kriseneinrichtungen oder Übergangshäusern ihre akute Krise weitgehend überwunden haben, jedoch bei der anschließenden Begleitung durch EinzelfallhelferInnen in der eigenen Wohnung jede (sozial-)psychiatrische Betreuung ablehnen. Damit ist jedoch der Erfolg der bereits geleisteten Hilfemaßnahmen unmittelbar gefährdet. Auch dieser Personenkreis bedarf daher der Unterstützung durch anti-/nichtpsychiatrische EinzelfallhelferInnen. Der damit angesprochene problematische Komplex der »Psychiatrisierung« bezeichnet dabei die psychiatrische Behandlung und ihre möglichen Folgen. »Psychiatrisierung« umfasst somit entwürdigende Zwangsmaßnahmen, wie z. B. Zwangsverabreichung von Psychopharmaka, Fixierung, Elektroschocks sowie die Etikettierung mittels psychiatrischer Diagnosen und die in der Psychiatrie gebräuchliche »geheime Aktenführung«. Des Weiteren aber auch mögliche biographische Folgen, wie z. B. Verschlechterung des gesellschaftlichen Status durch bleibende stigmatisierende Wahrnehmung seitens der Umwelt, Identifizierung mit der psychiatrischen Diagnose, ungewollte physische und psychische Veränderungen durch Psychopharmaka und das Unter- bzw. Abbrechen von Lebensplänen. Sowohl der Charakter der psychiatrischen Behandlung selbst als auch deren mögliche Folgen führen vielfach zur Ablehnung entsprechender Interventionen. Vor diesem Hintergrund hält der Verein zum Schutz vor psychiatrischer Gewalt e.V. den Betrieb einer anti-/nichtpsychiatrischen Hilfemaßnahme, die nach § 53 SGB XII beantragt und finanziert wird, für inhaltlich begründet und aktuell dringend geboten. Die praktische Möglichkeit, eine effektive, ausreichend dichte und angemessen finanzierte Hilfe für den beschriebenen Personenkreis anzubieten, hat Priorität vor den grundsätzlich vom Verein zum Schutz vor psychiatrischer Gewalt e.V. vertretenen Ablehnung psychiatrischer Theorie und Praxis: Die entsprechenden Auseinandersetzungen werden von Mitgliedern des Vereins seit vielen Jahren in der Fachöffentlichkeit geführt. Der Verein zum Schutz vor psychiatrischer Gewalt e.V. ist aufgrund der Erfahrungen der von ihm betriebenen Kriseneinrichtung Weglaufhaus überzeugt, dass eine solche pragmatische und an den Wünschen und Bedürfnissen der NutzerInnen ausgerichtete Haltung eine produktive und verlässliche Basis für die Kooperation mit den MitarbeiterInnen der Bezirksämter darstellt, die für die Bewilligung und Qualitätssicherung nach § 53 SGB XII zuständig sind. Das besondere methodische Herangehen (s. 8.) und die besonderen Inhalte (s. 7.), die in der anti-/nichtpsychiatrischen Einzelfallhilfe gewährleistet sind, bilden eine wichtige und einmalige Ergänzung der bestehenden psychosozialen Hilfe. Die entsprechenden Arbeitsweisen und Arbeitsinhalte wurden in den letzten fünf Jahren vor allem im Weglaufhaus entwickelt und stellen eine besondere Qualität des gemeinsamen Trägervereins dar. Eine große Zahl der Gründungsmitglieder des Vereins zum Schutz vor psychiatrischer Gewalt e.V. hatte in Selbsthilfeorganisationen vielversprechende Erfahrung mit der Aktivierung des Selbsthilfepotentials und der Erschließung brachliegender psychischer, sozialer und kreativer Ressourcen von Psychiatrie-Betroffenen gemacht. Doch wurde immer deutlicher, dass reine Selbsthilfeprojekte nicht ausreichten, um den großen Bedarf an dem nichtpsychiatrischen, nutzerInnenkontrollierten und an der Erfahrung der Betroffenen ausgerichteten Umgang mit psychosozialen Krisen abzudecken. Deshalb scheint es sinnvoll und notwendig, die in der Betroffenenbewegung gemachten Erfahrungen auch als professionelle Hilfe für die in Not geratenen Menschen anzubieten. 6. ZielsetzungenDie Grundlage der Unterstützung durch die EinzelfallhelferInnen in den genannten Bereichen ist der Aufbau einer vertrauensvollen und offenen Beziehung, die kritisch reflektiert werden soll. Ziel der anti-/nichtpsychiatrisch orientierten Einzelfallhilfe ist es, die Selbsthilfe-möglichkeiten der NutzerInnen zu stärken und ein soziales Netz aufzubauen bzw. das soziale Umfeld zu (re)aktivieren, so dass langfristig eine weniger intensive Begleitung oder ein Leben ohne professionelle Hilfe möglich wird. Dabei sollen selbstbestimmte Lebensentwürfe erarbeitet und so weit wie möglich umgesetzt werden. Dies umfasst neben den bereits erwähnten sozialarbeiterischen Bereichen (Arbeit, Wohnung, soziale Kontakte) vor allem auch die Erarbeitung von Strategien im Umgang mit dem möglichen individuellen Ver-rückt-werden der NutzerInnen. Dabei sollen bestimmte Verhaltensweisen, die eventuell als verrückt oder krankhaft gelten, nicht transformiert oder die Betroffenen zu einer Krankheitseinsicht bewegt werden. Vielmehr ist es eine Grundvoraussetzung, situationsbedingt gemeinsam zu klären, ob und inwieweit die Ver-rückt-heit für die Betroffenen direkt oder indirekt ein Problem darstellt. In diesem Zusammenhang wird auch der im SGB verwendete Begriff »Behinderung«, der die finanzielle Grundlage des Projekts darstellt problematisch, da er vor allem eine in der Person liegende (seelische) Behinderung definiert. Tatsächlich führen jedoch äußere Bedingungen dazu, dass psychosoziale, rechtliche und finanzielle Probleme sich in einer Art verfestigen, die sie zur »Behinderung« -im Sinne von behindert werden- werden läßt. Der Begriff der »seelischen Behinderung« verfestigt damit genau diejenigen Umstände, unter denen, die durch das Wechselverhältnis von inneren und äußeren Bedingungen gekenn-zeichneten Probleme, überhaupt erst zur Behinderung gemacht werden und verschiebt somit den Status von lösbaren Problemen zu unumkehrbaren Einschränkungen. So ist im Rahmen einer »Vermeidung von Behinderung« neben der Bewältigung der Probleme der Betroffenen auch eine Vermeidung weiterer Psychiatrisierung zu verstehen. Das allgemeine Ziel der Einzelfallhilfe ist eine an den jeweiligen Bedürfnissen der NutzerInnen orientierte Unterstützung und Begleitung, die es der betreffenden Person dauerhaft ermöglicht, selbstbestimmt im eigenen Wohnraum zu leben. Im Einzelfall kann das bedeuten, die Betroffenen bei folgenden Aufgaben und Wünschen zu unterstützen:
7. ArbeitsinhalteDas Projekt macht es sich zur Aufgabe, nichtstigmatisierende alternative Angebote zur Psychiatrie auf Grundlage psychopharmakakritischer Unterstützung zu entwickeln. Das selbstbestimmte Leben der Psychiatrie-betroffenen Menschen soll dabei insbesondere durch folgende Punkte unterstützt werden:
8. Arbeitsmethoden8.1. MethodikBei den dezidiert anti-/nichtpsychiatrischen Themen, wie dem Umgang mit Psychopharmaka und einem eventuellen Absetzprozeß, hinsichtlich eines eventuell konflikthaften Ver-rücktwerdens, bei rechtlichen Fragen (Fragen zu Betreuungsrecht, psychiatrische Unterbringung etc.) und hinsichtlich des spezifischen Zusammenhangs von gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und geschlechtsspezifischen Krisengründen, folgt das Projekt den nachstehend aufgeführten Methoden: 8.1.1. Unterstützung beim Absetzen von PsychopharmakaEine Methode der Absetzberatung und Begleitung ist das vom Verein zum Schutz vor psychiatrischer Gewalt e.V. entwickelte Absetztagebuch, in das die Betroffenen täglich körperliches und psychisches Befinden eintragen und mit der EinzelfallhelferIn besprechen. Ziel dieses Prozesses ist die individuelle Begleitung und Entwicklung von Strategien, die zur für den Einzelfall notwendigen Ressourcenaktivierung und zur Minderung eventueller den Absetzprozeß begleitender Spannungszustände notwendig sind. Zum Prozeß des Psychopharmakaabsetzens gibt es kaum systematische Literatur, jedoch eine Fülle von praktischen Erfahrungen. Bezugspunkte bieten hier vor allem die Schriften von Peter Lehmann (Lehmann 1986, 1996 und 1998). Ein verallgemeinerbares Wissen zu diesem Prozeß zu entwickeln, ist Ziel des Vereins zum Schutz vor psychiatrischer Gewalt e.V. Er greift hierbei auf die langjährige Erfahrung des Weglaufhauses »Villa Stöckle« zurück. 8.1.2. KrisenpräventionAls Methode zur Vermeidung sich zuspitzender Konfliktsituationen dient die individuelle Aufstellung eines biographischen Plans. Was waren Lebensereignisse, die zu einer Konfliktsituation beigetragen haben? Was hat den NutzerInnen damals geholfen? Was hilft den NutzerInnen, wenn mit oder durch ihr Ver-rücktwerden innere oder äußere Konfliktsituationen enstehen? (Vgl. hierzu entsprechendes Kapitel in Kempker/Lehmann, 1993). 8.1.3. Psychiatrisches TestamentEine Methode zur Einflußnahme auf eine eventuelle psychiatrische Behandlung bietet die Erstellung eines Psychiatrischen Testaments, das zum Ziel hat, vor den von den Betroffenen nicht gewollten Eingriffen im Falle einer erfolgten psychiatrischen Aufnahme zu schützen (Vgl. hierzu Rudel et al.1993). 8.1.4. Analyse geschlechtsspezifischer KrisenursachenGeschlechtsspezifische Krisenursachen, insbesondere der Zusammenhang von frauen-spezifischen Krisenursachen und (zum Teil gewalttätiger) Unterwerfung unter Geschlechtsrollen im Alltag werden analysiert, um den geschlechtsspezifischen Dimensionen von Krisengründen besser begegnen zu können. 8.2. Projektspezifisches Vorgehen8.2.1. Vorklärung des HilfebedarfsZuerst wird zwischen der an Einzelfallhilfe interessierten Person und den MitarbeiterInnen des Vereins zu Schutz vor psychiatrischer Gewalt e.V. ein Vorgespräch stattfinden, in dem geklärt werden soll,
8.2.2. HilfeplanungDie EinzelfallhelferInnen und die NutzerInnen klären im Gespräch:
Der Hilfeplan wird von EinzelfallhelferInnen und NutzerInnen gemeinsam erstellt. Die Aufgabenverteilung zwischen EinzelfallhelferInnen und NutzerInnen in Bezug auf die persönlichen Belange der NutzerInnen wird zunächst festgelegt, jedoch immer wieder diskutiert bzw. den Erfordernissen der jeweiligen Lebenssituation angepasst, entsprechend der Entwicklung wird der Hilfeplan je nach Bedarf überarbeitet. 9. QualitätssicherungsmassnahmenUm die Ergebnisqualität langfristig zu sichern, beinhaltet das Leistungsangebot folgende Maßnahmen zur Sicherung der Prozess- und der Strukturqualität: 9.1. Sicherung der Prozessqualität
9.2. Sicherung der Strukturqualität
Darüber hinaus wird nach Maßgabe des Einzelfalls mit Spezial- und Fachberatungsstellen im Sinne der Ressourcenerschließung für die NutzerInnen zusammengearbeitet.
10. MitarbeiterInnenDie vom Projekt beschäftigten Fachkräfte verfügen über eine fachliche und persönliche Qualifikation, die dem individuellen Hilfebedarf psychiatrisierter Menschen entspricht. Zu diesen Fachkräften gehören SozialarbeiterInnen, PsychologInnen, PädagogInnen und verwandte Berufsgruppen, aber auch Fachkräfte ohne entsprechenden Abschluß, wenn sie aufgrund ihrer persönlichen Voraussetzungen, ihrer besonderen Kenntnisse, ihrer sozialen Kompetenz und ihrer Fähigkeit im Umgang mit psychiatrisierten Menschen ihre Eignung nachgewiesen haben. Generell sind vor allem Menschen, die selbst Psychiatrieerfahrung gemacht und bewältigt haben und so den vom Projekt definierten Zielen in besonderer Weise gerecht werden, als MitarbeiterInnen geeignet. Für die Tätigkeit als EinzelfallhelferIn im nichtpsychiatrischen Bereich ist die Auseinandersetzung mit der eigenen Psychiatrie-Betroffenheit eine von mehreren zentralen Qualifikationen. Um dieser Qualifikation der Psychiatrie-Betroffenheit Rechnung zu tragen, strebt das Projekt einen höchstmöglichen Anteil von Psychiatrie-betroffenen MitarbeiterInnen an und legt eine Quote von wenigstens 25% fest. 11. Struktureller RahmenDas Projekt unterhält Büroräume in der Kreutzigerstraße 18, 10247 Berlin, die Dienstags zwischen 13.00 und 16.00 besetzt sind. Außerdem ist das Projekt jederzeit über Fax, Telefon (Anrufbeantworter) oder E-Mail erreichbar. 12. FinanzierungDie Finanzierung der Einzelfallhilfe/Sozialassistenz nach § 53 SGB XII wird entsprechend der Maßgaben des § 54SGB XII beantragt. 13. Verwendete LiteraturEichenbrenner, Ilse: Lebensraum Straße. Sich aufhalten-ohne festen Wohnsitz. In: T. Bock und H. Weigand (Hg.) Handwerksbuch Psychiatrie, Bonn 1991. Institut für kommunale Psychiatrie (IKP): Auf die Straße entlassen. Bonn, 1996. Kempker, Kerstin und Lehmann, Peter (Hg.) : Statt Psychiatrie. Berlin 1993. Lehmann, Peter : Der chemische Knebel. Warum Psychiater Neuroleptika verabreichen. Berlin, 1986. Lehmann, Peter: Schöne neue Psychiatrie Band I und II. Berlin, 1996. Lehmann, Peter: Psychopharmaka absetzen. Berlin 1998. Rudel, Peter und Rolshoven Hubertus: Das formale Psychiatrische Testament: Gebrauchsanweisung und Mustertext. In: Kempker, Kerstin und Lehmann, Peter: Statt Psychiatrie. Berlin 1996. [2]
Auch wenn neuere Klassifikationen wie DSM-IV und ICD-10 den Begriff »psychische Krankheit« durch den der psychischen Störung weitgehend ersetzen, bleibt die Kritik am Krankheitsbegriff in der Psychiatrie bestehen.
[3]
In solchen Fällen weist der/die Einzelfallhelfer/In die NutzerIn ausdrücklich darauf hin, dass er/sie keinerlei medizinische oder ärztliche Kompetenzen hat und die Verantwortung für das Absetzen, Reduzieren oder die Einnahme von psychiatrischen Psychopharmaka während und nach der Betreuung durch den/die Einzelfallhelferin aus rechtlichen Gründen ausschließlich bei dem/der NutzerIn selbst und den behandelnden ÄrztInnen liegt. Bei der im Projekt angebotenen Beratung handelt es sich daher um eine nicht-ärztliche Informtation, um Aufklärung über PatientInnenrechte und um Erfahrungsberichte zur Orientierung der Betroffenen.
[4]
Entsprechend dem vorhergehenden Punkt weisen auch hierbei die EinzelfallhelferInnen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei ihrer Beratung um eine nicht-juristische Information handelt. Die Verantwortung liegt ausschließlich bei der/dem NutzerIn und dem/der gegebenenfalls hinzugezogenen RechtsanwältIn.
[5]
Dieser Sachverhalt ist durch wissenschaftliche Studien hinreichend belegt. So zeigt z. Bsp. Ilse Eichenbrenner, dass im Raum Berlin einige Institutionen der Nichtseßhaftenhilfe »...zu 80-90% mit Wohnungslosen mit psychiatrischer Vorgeschichte belegt waren.« Eichenbrenner, 1991 und Institut für Kommunale Psychiatrie, 1996.
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Letzte Aktualisierung am 10.04.2010
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