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Konzeption

Kriseneinrichtung Weglaufhaus »Villa Stöckle« nach §§ 67ff SGB XII BSHG

Diese Konzeption der Kriseneinrichtung Weglaufhaus - Villa Stöckle wurde im Jahr 2001 verfasst und zur Grundlage der Vereinbarung mit dem Berliner Senat. Seit dem 1.1.2005 gelten die im Text mehrfach genannten Bestimmungen des Bundessozialhilfegesetzes nicht mehr, statt dessen sind nun die §§ 67ff SGB XII ("Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten") auf der Grundlage von §§75 SGB XII ("Hilfe in Einrichtungen") massgeblich.

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Inhaltsverzeichnis

1 Vorwort

1.1 Die konzeptionellen Grundlagen

Das Weglaufhaus - "Villa Stöckle" ist eine Kriseneinrichtung für 13 wohnungslose und akut von Wohnungslosigkeit bedrohte Psychiatrie-Betroffene.

Auf der Grundlage des § 72 BSHG ("Hilfe in besonderen sozialen Schwierigkeiten") finden im Weglaufhaus Menschen, die auf Grund ihrer unterschiedliche Lebensbereiche betreffenden Schwierigkeiten einer niedrigschwelligen und individuell gestalteten Unterstützung bedürfen, einen intensiv betreuten Schutz- und Wohnraum.

Das Weglaufhaus ist eine Einrichtung für Menschen, deren aktuelle Notlage am besonders problematischen Schnittpunkt existenzieller sozialer und psychischer Krisen angesiedelt ist. Insbesondere ist das Weglaufhaus ein Zufluchtsort für Menschen, die vor der Gewalt der Psychiatrie fliehen oder von psychiatrischen Behandlungsverfahren enttäuscht sind und nach einer Alternative suchen, die ihrem erhöhten Unterstützungsbedarf Rechnung trägt. Außerdem haben sie die Möglichkeit, psychiatrische Psychopharmaka (schrittweise) abzusetzen. [1]

Im Weglaufhaus können sie Kraft schöpfen, Erfahrungen austauschen und Zukunftspläne schmieden, ohne daß ihnen psychiatrische Krankheitsbilder und Diagnosen den Zugang zu ihren Gefühlen, Vorstellungen und persönlichen oder sozialen Schwierigkeiten verstellen.

Vor diesem Hintergrund stellt ein Aufenthalt im Weglaufhaus ein Hilfsangebot für unterschiedliche Gruppen von in Not geratenen Menschen dar, die aufgrund ihrer individuellen Bedürfnisse, der Schwere ihrer Krise oder der Kombination ihrer verschiedenen Schwierigkeiten von den Angeboten anderer Einrichtungen des psychosozialen Versorgungsnetzes häufig nicht erreicht werden:

  • Menschen, die aus dem Zirkel von Obdachlosigkeit und Psychiatrisierung ausbrechen wollen

  • Menschen, die aufgrund ihrer individuellen Schwierigkeiten und Bedürfnisse in einer einfachen Obdachlosenunterkunft nicht angemessen unterstützt werden können und deshalb Gefahr laufen, daß sich ihre Krise erheblich verschlimmert

  • Menschen, die aufgrund ihrer psychosozialen Schwierigkeiten in unzumutbaren Verhältnissen leben oder vor dem Verlust ihrer eigenen Wohnung stehen

  • Menschen, die aufgrund ihrer besonderen Lebensverhältnisse in Verbindung mit besonderen sozialen Schwierigkeiten einen unmittelbaren, intensiven Hilfebedarf haben

  • Menschen, die auch in kritischen Phasen ihres Lebens psychiatrische Behandlung ablehnen und nach alternativen Umgangsweisen mit ihren Schwierigkeiten suchen oder solche Alternativen überhaupt erst einmal kennenlernen und ausprobieren wollen

  • Menschen, die in kompetenter Begleitung die häufig langjährig eingenommenen psychiatrischen Psychopharmaka reduzieren oder absetzen wollen [2]

  • Menschen, die vor der direkt oder indirekt ausgeübten Gewalt der Psychiatrie fliehen oder deren Zwangsunterbringung gemäß den Vorgaben des PsychKG aufgrund des Nachweises einer anderen angemessenen Betreuung aufgehoben werden kann

  • Menschen, die aufgrund unterschiedlicher sozialer Probleme psychiatrisiert wurden und deshalb kompetenter Hilfe bei der Wiedergewinnung und Stabilisierung ihrer sozialen Fähigkeiten, Beziehungen und Ressourcen benötigen

Um effektive Hilfe bei der Bewältigung dieses breiten Spektrums psychosozialer Schwierigkeiten leisten zu können, stellt das Weglaufhaus rund um die Uhr eine Reihe unterschiedlicher, fachlich qualifizierter Hilfsangebote bereit. Diese reichen von der kompetenten Krisenintervenion im Rahmen zeitaufwendiger Einzelbetreuung bis zu den für die Lösung konkreter sozialer Probleme erforderlichen Maßnahmen klientInnenzentrierter Sozialarbeit bei der Wohnraumbeschaffung, bei Behördenangelegenheiten und bei gesundheitlichen, rechtlichen, finanziellen und familiären Problemen.

Die unterschiedlichen Unterstützungs- und Betreuungsmaßnahmen orientieren sich an dem übergeordneten Ziel, die Betroffenen dazu zu befähigen, im Rahmen des Hilfeprozesses ihr ganzes Potential an Selbstverantwortung, Selbstbestimmung und Eigeninitiative zu aktivieren.

Die BewohnerInnen organisieren den Alltag im Weglaufhaus (Gestaltung der Wohnräume, Einkauf, Kochen, Ordnung, gemeinsame Unternehmungen) weitgehend selbständig. Die auf intensive Kommunikation untereinander angewiesene, immer wieder konfliktreiche Gemeinschaft der BewohnerInnen bietet geeignete Voraussetzungen, das für die Bewältigung psychosozialer Schwierigkeiten zentrale Selbsthilfepotential zu wecken.

Dabei stehen den BewohnerInnen rund um die Uhr MitarbeiterInnen zur Seite, die neben ihren fachlichen Qualifikationen auf Grund ihrer persönlichen Lebensgeschichte, eigener Psychiatrie-Betroffenheit oder selbst durchlebter und verarbeiteter Krisen fähig sind, sich in die besonderen Schwierigkeiten der BewohnerInnen einzufühlen und sie auf der sich daraus entwickelnden Basis gegenseitigen Vertrauens durch ihre Krise zu begleiten.

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1.2 Zur Projektgeschichte

Seit der Eröffnung am 1. Januar 1996 bietet das Weglaufhaus wohnungslosen Psychiatrie-Betroffenen Wohnraum, Schutz und Betreuung in psychosozialen Krisen an, nachdem der Verein zum Schutz vor psychiatrischer Gewalt e.V. über 7 Jahre lang an dem Konzept, der Finanzierungsgrundlage, der politischen Durchsetzung und der praktischen Realisierung gearbeitet hatte.

In dieser langen Vorbereitungsphase konnten in Frohnau, im Bezirk Reinickendorf, in der Beriner Fachöffentlichkeit und bei den zuständigen Senatsverwaltungen nach und nach die teilweise erheblichen Vorbehalte gegen das Projekt ausgeräumt und ein Finanzierungskonzept auf der Grundlage des § 72 BSHG entwickelt werden.

Dabei wurde der Verein zum Schutz vor psychiatrischer Gewalt e.V. durch eine große Zahl privater SpenderInnen finanziell und von vielen Fachleuten aus der Politik, der praktischen Sozialarbeit, der Sozialpsychiatrie, der Medizin und anderen Wissenschaften inhaltlich unterstützt - ein breit gestreutes Engagement, ohne das die Realisierung des Projekts Weglaufhaus undenkbar geblieben wäre.

Eine weitere entscheidende Voraussetzung für die Verwirklichung des Konzepts bestand in einer zweckgebundenen privaten Spende, mit der ein geeignetes Haus im Norden Berlins gekauft werden konnte. Dieses Haus steht dem Projekt heute auf der Basis eines Nießbrauchvertrags langfristig und uneingeschränkt zur Verfügung, auch wenn der Trägerverein nicht selbst der Eigentümer ist.

Bei der Ausarbeitung des Konzepts standen für die Mitglieder des Vereins zum Schutz vor psychiatrischer Gewalt e.V. und seine UnterstützerInnen zwei Überlegungen im Vordergrund:

1. In der langjährigen Beratungstätigkeit des Vereins wurde deutlich, daß es im Umfeld des sich immer stärker ausdifferenzierenden (sozial-) psychiatrischen Netzes in der Bundesrepublik, besonders aber in einer Großstadt wie Berlin, eine eklatante Versorgungslücke gab: Menschen, aus deren psychosozialer Krisensituation ein dringender, niedrigschwelliger und umfassender Hilfebedarf resultierte, die sich gleichzeitig aber nicht in psychiatrischen Einrichtungen behandeln lassen wollten, fanden keinen Ort, an denen ihnen kompetent und entsprechend ihren Wünschen geholfen werden konnte. Sie gerieten deshalb in einen Kreislauf von Obdachlosigkeit, Zwangshospitalisierung, Drehtürpsychiatrie und sozialer Isolation, den sie desto schlechter wieder durchbrechen konnten, je länger sie darin befangen blieben.

2. Eine große Zahl der Gründungsmitglieder des Vereins zum Schutz vor psychiatrischer Gewalt e.V. hatte in Selbsthilfeorganisationen vielversprechende Erfahrungen mit der Aktivierung des Selbsthilfepotentials und der Erschließung brachliegender psychischer, sozialer und kreativer Ressourcen von Psychiatrie-Betroffenen gemacht. Doch wurde immer deutlicher, daß reine Selbsthilfekonzepte nicht ausreichten, um den großen Bedarf an einem nicht-psychiatrischen, nutzerInnenkontrollierten und an den Erfahrungen von Betroffenen ausgerichteten Umgang mit psychosozialen Krisen abzudecken. Deshalb schien es sinnvoll und notwendig, die in der Betroffenenbewegung gemachten Erfahrungen mit einem neuen Konzept auch als professionelle Hilfe für in Not geratene Menschen anzubieten, die reine Selbsthilfeansätze bei der Lösung ihrer aktuellen Probleme nicht nutzen konnten.

Die Weglaufhäuser, die in den 70er und 80er Jahren in den Niederlanden entstanden und das Soteria-Projekt, das Loren Mosher in den 70er Jahren in Kalifornien entwickelt hatte, lieferten wichtige konkrete und in der Praxis erprobte Bausteine für die neu zu entwickelnde Konzeption eines an die sozialen, juristischen und psychiatrischen Bedingungen in der Bundesrepublik angepaßten Weglaufhauses.

Zwischen 1989 und der Eröffnung des Weglaufhauses im Januar 1996 wurde sein Konzept auf zahlreichen Kongressen, Diskussionsveranstaltungen, Tagungen und in Publikationen sowohl in der Tagespresse als auch in der Fachliteratur vorgestellt und diskutiert. Parallel dazu wurden die juristischen, baulichen, finanziellen und organisatorischen Auflagen des Berliner Senats und des Bezirksamts Reinickendorf eingearbeitet.

Ende 1995 kam es auf der Grundlage des § 93 BSHG zum Abschluß einer Entgeltvereinbarung nach § 72 BSHG. Damit konnte ein neuartiges Angebot für eine besonders unterstützungsbedürftige Klientel von mehrfach psychosozial benachteiligten Menschen geschaffen werden.

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2 Der Träger

Träger des Weglaufhauses ist der seit 1989 in das Vereinsregister Berlin-Charlottenburg eingetragene und vom Finanzamt für Körperschaften als gemeinnützig und als mildtätig anerkannte Verein zum Schutz vor psychiatrischer Gewalt e.V. Er ist seit 1993 Mitglied des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbands (dpw). Der Verein besteht etwa zur Hälfte aus Menschen, die selbst von Psychiatrisierung betroffen waren. Durch das in der Satzung garantierte Vetorecht der Psychiatrie-Betroffenen Vereinsmitglieder ist das Prinzip der NutzerInnenkontrolle berücksichtigt.

Über den Aufbau und Betrieb des Weglaufhauses hinaus berät der Verein Psychiatrie-Betroffene und hat in Zusammenarbeit mit RechtsanwältInnen das Psychiatrische Testament (weiter-) entwickelt, in dem Betroffene festlegen können, wie sie im Fall einer Psychiatrisierung behandelt bzw. nicht behandelt werden wollen.

Ein Hauptinteresse des Vereins gilt dem Aufbau weiterer nutzerInnenkontrollierter Angebote für Psychiatrie-Betroffene. Aufgrund des durch die Praxis im Weglaufhaus deutlich gewordenen immensen Beratungsbedarfs arbeitet der Verein derzeit in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener (BPE e.V.) an der Realisierung einer Beratungsstelle von Psychiatrie-Erfahrenen für Psychiatrie-Erfahrene. Außerdem ist ein Nachsorgeprojekt (BEW oder ein Netz von EinzelfallhelferInnen) für den Kreis der BewohnerInnen des Weglaufhauses in Planung, der eine weniger intensiv betreute Wohnform nutzen möchte, in der ihre psychiatriekritische Haltung respektiert wird.

Der Verein ist Mitglied im European Network of (ex-)Users and Survivors of Psychiatry (ENUSP) (Europäisches Netzwerk von Psychiatrie-Betroffenen) und arbeitet ebenfalls am Aufbau des World Network of Users and Survivors of Psychiatry (WNUSP) mit. Der Verein nimmt regelmäßig an nationalen und internationalen Kongressen und Fachtagungen in den Bereichen Obdachlosigkeit, soziale Arbeit, (Sozial-)Psychiatrie, Therapie etc. teil und organisiert selbst Tagungen.

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3 Begriffsbestimmungen

3.1 Krise

Für die Arbeit im Weglaufhaus bezeichnet der Begriff Krise die aktuelle Zuspitzung der sozialen und existentiellen Situation mit den Folgen, daß dem Betreffenden die notwendigen Entscheidungs- und Handlungsmöglichkeiten, die zur Bewältigung des eigenen Alltags notwendig sind, fehlen. Die Anlässe für eine Krise können innerer oder äußerer Natur sein.

In einer solchen akut bedrohlichen Lebenssituation sind die Betroffenen häufig nicht mehr in der Lage, selbständig Hilfesysteme in Anspruch zu nehmen. Nahe Bezugspersonen oder andere soziale Kontakte sind entweder überfordert oder fehlen ganz.

Derartige Krisen sind durch eine hohe Dynamik gekennzeichnet, können lebensgefährliche Folgen haben und zu völliger Isolation führen.

Krisen gehören zum Leben und können einen neuen Zugang zu eigenen Ressourcen eröffnen. Sie können aber auch in einen psychischen und sozialen Ausnahmezustand münden, der eine unmittelbare und niedrigschwellige Unterstützung rund um die Uhr notwendig macht.

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3.2 Antipsychiatrie

Konzeptionell basiert das Weglaufhaus einerseits auf den theoretischen Ansätzen der Antipsychiatrie der 70er und 80er Jahre, andererseits auf neueren Positionen und Erfahrungen der Psychiatrie-Betroffenen- und Selbsthilfebewegung.

Antipsychiatrie bedeutet, daß im Weglaufhaus der Schwerpunkt auf der Wahrnehmung, Entwicklung und Stärkung der Selbstbestimmung von Psychiatrie-Betroffenen Menschen liegt. Maßgeblich für die Unterstützung, die die BewohnerInnen des Weglaufhauses erfahren, sind die jeweils individuellen Vorstellungen darüber, welche Formen der Beratung, der Hilfe und des Schutzes den Betroffenen wünschenswert erscheinen.

Der psychiatrische Krankheitsbegriff [3] und die entsprechenden Diagnosen spielen für die Arbeit mit den BewohnerInnen keine Rolle und werden von den MitarbeiterInnen als Arbeitsgrundlage prinzipiell abgelehnt. Die BewohnerInnen gelten weder als krank noch als fremdbestimmt, sondern bleiben für ihre Handlungen und Äußerungen selbst verantwortlich. Eine der zentralen antipsychiatrischen Positionen besteht in der Überzeugung, daß es psychische Krankheit als Entität mit kategorisierbaren Ursachen, Verläufen und Prognosen nicht gibt und daß die Diagnostizierung einer solchen "Krankheit" zusätzliche Probleme erzeugt, statt bei der Lösung der bestehenden zu helfen. Die Ablehnung der psychiatrischen Raster ermöglicht in der Praxis antipsychiatrischer Arbeit überhaupt erst einen unvoreingenommenen Blick auf die besonderen Schwierigkeiten der Einzelnen und führt zu einer radikalen individuellen Anpassung der jeweiligen Formen der Unterstützung an die spezifische Situation der Betroffenen. Eine auf diesen Grundlagen durchgeführte Krisenintervention erfüllt damit auch häufig vernachlässigte präventive Funktionen.

Im Zentrum antipsychiatrischer Positionen steht auch die Kritik an der Vergabe von Neuroleptika und anderen psychiatrischen Psychopharmaka sowie Elektroschocks, besonders wenn sie gegen den erklärten Willen der Betroffenen geschieht. Aus diesem Grund bietet das Weglaufhaus als einziges Projekt in Deutschland im Rahmen einer konzeptionellen Festlegung umfassende Aufklärung und Beratung über die Wirkung von psychiatrischen Psychopharmaka und Unterstützung beim Absetzen an. Aus der antipsychiatrischen Kritik folgt keine eindeutige und detaillierte Handlungsanweisung für die Realisierung eines alternativen Ortes zur Bewältigung tiefgreifender sozialer und psychischer Krisen. Eine Institution, die lediglich Theorie und Praxis der Psychiatrie mit umgekehrten Vorzeichen zu ihrer eigenen machte, brächte sich um die Chance, etwas ganz Anderes und Neues in ihre Praxis zu integrieren. Deshalb ist das Weglaufhaus ein auf der Grundlage dieser Kritik konzipierter, geschützter Ort, an dem die jeweiligen BewohnerInnen gemeinsam mit den MitarbeiterInnen und Mitgliedern des Vereins zum Schutz vor psychiatrischer Gewalt die Praxis einer antipsychiatrischen Institution überhaupt erst hervorbringen, entwickeln und immer wieder revidieren.

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3.3 Psychiatrie-Betroffenheit

Als Psychiatrie-betroffen gelten Menschen, die in psychiatrischen Anstalten behandelt werden oder früher behandelt wurden.

Diese Definition dient der Abgrenzung von einer subjektiven oder abgeleiteten "Betroffenheit", wie sie angesichts von Berichten über Verletzungen der Menschenwürde in der Psychiatrie entsteht. Psychiatrie-Betroffenheit bezeichnet auch nicht die Umstände, in der Psychiatrie zu arbeiten oder Angehörige/r von Psychiatrie-Betroffenen zu sein.

Mindestens die Hälfte der MitarbeiterInnen des Weglaufhauses sind Psychiatrie-Betroffene. Für die Tätigkeit im Weglaufhaus ist die reflektierte Auseinandersetzung mit der eigenen Psychiatrie-Betroffenheit neben der beruflichen eine zentrale interne Qualifikation. Diese Tatsache bildet auch die Grundlage für das Angebot, im Weglaufhaus eine andere Art des Verständnisses gegenüber verrückten (im Sinne von ver-rückt von der Norm) Verhaltens- und Erlebensweisen zu finden.

Diese besondere Art von Verständnis für Verrücktheit, das auch von Menschen ohne Psychiatrieerfahrung im Kontext der Verarbeitung eigener Krisen entwickelt werden kann, kann keine professionelle Ausbildung vermitteln. Im Gegenteil belegen Forschungsergebnisse über das kalifornische Soteria-Projekt, daß Menschen, die keine psychiatrische Ausbildung hatten, für die Unterstützung von Menschen in extremen psychischen Situationen besser geeignet sein können als "ExpertInnen", da sie eher in der Lage sind, spontan und direkt auf extreme Handlungs- und Sinnesweisen zu reagieren und ihre Gegenüber nicht als "psychisch Kranke", sondern als Menschen in ihrem besonderen sozialen Kontext erleben. [4]

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4 Zielgruppe und Hilfebedarf

4.1 Beschreibung der Zielgruppe und ihres besonderen Hilfebedarfs

Das Angebot des Weglaufhauses richtet sich an Psychiatrie-betroffene Menschen, die wohnungslos bzw. von Wohnungslosigkeit bedroht sind oder in unzumutbaren Wohnverhältnissen leben. [5] Da sie sich aufgrund ihrer besonderen Lebensverhältnisse in einer akuten Notlage befinden, bedürfen sie einer unmittelbaren Hilfe und Unterstützung in Form von Krisenintervention.

Im Weglaufhaus können 13 erwachsene Frauen und Männer aller Altersgruppen aufgenommen werden, davon ausgeschlossen sind Eltern, die gemeinsam mit ihren Kindern einziehen wollen.

Wohnungslos sind Menschen, die keine eigene Wohnung haben und auf der Straße oder in Obdachlosenunterkünften leben. Auch Menschen, die bisher in der Wohnung ihres Partners bzw. ihrer Partnerin, bei Angehörigen, in Wohngemeinschaften oder betreuten Einrichtungen [6] gelebt haben ohne einen eigenen Mietvertrag zu besitzen, sind ab dem Zeitpunkt ihres Auszuges wohnungslos.

Von Wohnungslosigkeit bedroht sind Menschen, die durch ihre zugespitzte psychosoziale Situation oder Probleme mit dem Wohnumfeld aktuell in der Gefahr sind, ihre Wohnung zu verlieren, indem ihnen fristlos gekündigt wurde oder eine Zwangsräumung ansteht. Außerdem sind Menschen dann von Wohnungslosigkeit bedroht, wenn sie aufgrund einer Krisensituation nicht mehr in der Lage sind, allein eine Wohnung zu bewirtschaften, diese in einem bewohnbaren Zustand zu halten und sich um regelmäßige Mietzahlungen zu kümmern.

Der Anteil von Menschen, die im Zusammenhang mit einer Einweisung in die Psychiatrie wohnungslos geworden sind, ist hoch. Wohnungslosigkeit stellt in vielen Fällen eine Verschärfung der ohnehin schwierigen Situation von Psychiatrie-Betroffenen dar. Auch werden wohnungslose Menschen aufgrund der Zuspitzung ihrer psychosozialen Situation häufig gegen ihren Willen psychiatrisiert, da es ganz allgemein keine Einrichtungen gibt, die – wie etwa Soteria-Modelle – eine Alternative zu stationärer, klinischer psychiatrischer Akutbehandlung bieten könnten. [7]

Das spezielle Angebot des Weglaufhauses richtet sich an Menschen, die in Krisensituationen einen Psychiatrieaufenthalt ablehnen und nach einem alternativen Hilfsangebot jenseits des psychiatrischen Krankheits- und Behandlungsschemas suchen. Das Weglaufhaus entspricht dem Wunsch nach einem Ort ohne Zwangsmaßnahmen. Es bietet die Möglichkeit, psychiatrische Psychopharmaka mit Unterstützung der MitarbeiterInnen abzusetzen [8].

An das Weglaufhaus wenden sich Menschen, die von Psychiatrisierung betroffen sind oder waren oder bei denen eine Einweisung in die Psychiatrie droht.

Außerdem werden im Weglaufhaus Menschen aufgenommen, die den Kreislauf von Wohnungslosigkeit und Psychiatrisierung durchbrechen und ein selbständiges Leben außerhalb des (sozial-)psychiatrischen Versorgungsnetzes aufbauen wollen. Diese Entscheidung setzt ein bestimmtes Maß an Eigenverantwortung und die Bereitschaft voraus, sich je nach den individuellen Möglichkeiten im Hausalltag einzubringen.

Neben der Wohnungslosigkeit sind die BewohnerInnen des Weglaufhauses in der Regel mit einer Vielzahl von Problemen konfrontiert:

  • fehlende Schul- bzw. Berufsausbildung, (Langzeit-)Arbeitslosigkeit

  • Schulden, Schwierigkeiten im Umgang mit Geld, Leben am Existenzminimum

  • soziale Isolation und Fehlen eines stützenden sozialen Netzes und von Selbsthilfemöglichkeiten

  • häufige und langjährige Psychiatrieaufenthalte, zum Teil seit dem Kindes- und Jugendalter

  • gesundheitliche Probleme durch schlechte Lebensbedingungen, mangelnde Vorsorge oder Nebenwirkungen von psychiatrischen Psychopharmaka

  • psychische Belastungen durch extreme Gefühls- und Wahrnehmungszustände

  • Selbsttötungsgedanken und Selbsttötungsversuche

  • juristische Schwierigkeiten wie Strafanzeigen oder Schwierigkeiten im Umgang mit gesetzlichen BetreuerInnen

  • Gefährdung durch Alkohol und Drogen

  • belastender Kontakt zu Familienangehörigen oder Partner/in und Kindern

  • Mißbrauchserfahrungen

  • Gewalterlebnisse durch das Leben auf der Straße, die Psychiatrie, die eigene Familie und aktuelle oder frühere Beziehungen mit sexuellen Übergriffen

Frauen und Männer, die sich an das Weglaufhaus wenden, haben oft wiederholt gewaltsame Übergriffe und sexuellen Mißbrauch erlebt. In der Psychiatrie erleben sie die Gewalt, die durch Zwangsmaßnahmen und -behandlungen ausgeübt wird, häufig als eine Wiederholung bzw. Fortsetzung dieser traumatischen Erlebnisse. Schaffen speziell Frauen den Schritt aus einer Gewaltbeziehung, beispielsweise aus der gemeinsamen Wohnung oder aus dem Elternhaus, dann sind sie in der Regel wohnungslos. Die Berliner Obdachloseneinrichtungen stellen wenig spezifische Angebote und Schutzräume für Frauen zur Verfügung, so daß sie auch hier oft Gewalt ausgesetzt sind. Spezielle Einrichtungen für Frauen, wie zum Beispiel Frauenhäuser, bieten häufig keine ausreichende Betreuung für Psychiatrie-betroffene und wohnungslose Frauen an, wie die Erfahrung des Weglaufhauses in den vergangenen Jahren gezeigt hat [9].

Das Weglaufhaus bietet diesen Frauen einen Schutzraum, der neben dem bewußten Umgang mit ihren speziellen Problemen und Bedürfnissen auch durch eine so weit wie möglich geschützte Adresse und eine Frauenetage innerhalb des Hauses gewährleistet ist.

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4.2 Die Notwendigkeit des Weglaufhauses für das Land Berlin

Das Weglaufhaus deckt in der Berliner Versorgungslandschaft einen vielfachen Bedarf ab:

1. Als Kriseneinrichtung der Obdachlosenhilfe kann das Weglaufhaus flexibel auf den unmittelbaren Hilfebedarf von wohnungslosen Menschen, die auf der Straße in Krisensituationen leben, reagieren. Hiermit leistet das Weglaufhaus einen wichtigen Beitrag zur Deckung des in den Leitlinien zu Hilfe für Wohnungslose in Berlin und Obdachlosenrahmenplan der 13. Wahlperiode auf Seite 10 beschriebenen Bedarfs: "Psychisch beeinträchtigte Wohnungslose benötigen niedrigschwellige Einrichtungen, die sowohl auf die spezifische Problemlage des Klientels in Verbindung mit Wohnungslosigkeit als auch mit starken psychischen Störungen ausgerichtet sind."

Der Anteil von Menschen, die im Zusammenhang mit einer Einweisung in die Psychiatrie obdachlos geworden sind, ist hoch. Wohnungslosigkeit stellt in vielen Fällen eine Verschärfung der ohnehin schwierigen Situation von Psychiatrie-Betroffenen dar, z.B. wenn daraus eine Verlängerung des Anstaltsaufenthaltes resultiert. In Berlin haben frühere Untersuchungen ergeben, daß einige Institutionen der Nichtseßhaftenhilfe "zu 80 bis 90% mit Wohnungslosen mit psychiatrischer Vorgeschichte belegt waren." [10] Diese Einrichtungen sind jedoch mit den besonderen Problemen dieser Klientel überfordert.

Die Autoren einer epidemiologischen Studie über alleinstehende Wohnungslose ziehen folgendes Fazit: "Die Ergebnisse unserer empirischen Studie unterstreichen den dringenden Handlungsbedarf für Obdachlose und für die Untergruppe der psychisch kranken Obdachlosen, wobei neben unkonventionellen medizinisch-psychiatrischen Hilfen vor allem sozial- und wohnungsbaupolitische Maßnahmen notwendig sind." [11]

Die MitarbeiterInnen des Weglaufhaus sind besonders qualifiziert, mit der Mehrfachproblematik umzugehen, die sich aus der Kombination von Psychiatrisierungserfahrung und Wohnungslosigkeit ergibt.

2. Das Weglaufhaus deckt die Versorgungslücke, die für diejenigen Psychiatrie-betroffenen Wohnungslosen entsteht, die aufgrund der Zugangsbedingungen oder ihrer bisherigen Erfahrungen keine anderen Hilfen nach BSHG in Anspruch nehmen können oder wollen. Für diese Menschen, deren intensivem sofortigen Hilfebedarf sonst nicht angemessen begegnet werden könnte, ermöglicht das Weglaufhaus einen Einstieg ins Hilfesystem und erfüllt eine Clearing-Funktion für Anschlußhilfen.

3. Schließlich bietet das Weglaufhaus auch noch eine Alternative zu stationärer, klinischer psychiatrischer Behandlung für Menschen, die diese ablehnen bzw. sich dort nicht angemessen unterstützt fühlen.

Damit erfüllt das Weglaufhaus einen wichtigen sozialen Auftrag, der auch von dem Berliner "Gesetz für Psychisch Kranke" vom 20. März 1985 (PsychKG) näher beschrieben wird: Die Unterstützung durch das Weglaufhaus verkürzt stationäre Klinikaufenthalte und trägt dazu bei, "eine Unterbringung zu vermeiden" und die "Wiedereingliederung in die Gemeinschaft zu erleichtern und eine neue Unterbringung zu verhüten". Das Weglaufhaus bietet außerdem Hilfen, die "von den Betroffenen freiwillig angenommen werden", dient auf diese Weise der Förderung der Selbsthilfe und erfüllt den Grundsatz der Wahrung der Persönlichkeitsrechte (PsychKG §§ 2, 3 und 5).

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4.3 Zum Umgang mit Alkohol und Drogen im Weglaufhaus

Das Weglaufhaus ist keine geeignete Einrichtung für Menschen, deren primäre Schwierigkeiten im Bereich der Alkohol- oder Drogenabhängigkeit liegen.

Die Praxis bei der Betreuung von wohnungslosen Psychiatrie-Betroffenen zeigt jedoch, daß viele Menschen in psychosozialen Krisensituationen im Umfeld der Psychiatrie zusätzlich Probleme mit Alkohol oder Drogen haben oder hatten.

Einrichtungen für Drogen- und Alkoholabhängige haben in der Regel Zugangsvoraussetzungen, die Psychiatrie-Betroffene mit ihren sehr speziellen Schwierigkeiten zumindest vorübergehend überfordern oder sie sogar von vornherein ausschließen. Umgekehrt machen die Mehrzahl der Einrichtungen des sozialpsychiatrischen Versorgungsnetzes eine strikte Alkohol- und Drogenabstinenz zur Aufnahmevoraussetzung.

Im Weglaufhaus können diese mehrfach belasteten Menschen aufgenommen und betreut werden, wenn sie bereit und in der Lage sind,

  • im Weglaufhaus jeglichen Konsum von Alkohol und Drogen zu unterlassen,

  • keinen Alkohol oder Drogen im Weglaufhaus zu lagern,

  • sich im Weglaufhaus nicht in durch Alkohol oder Drogen spürbar beeinträchtigter Verfassung aufzuhalten,

  • die anderen BewohnerInnen des Weglaufhauses nicht zum Drogen- oder Alkoholkonsum zu animieren und auf deren häufig anzutreffende Sensibilität gegenüber dem Konsum von Drogen und besonders Alkohol individuell Rücksicht zu nehmen,

  • weder innerhalb noch außerhalb des Weglaufhauses mit Drogen zu handeln,

  • außerhalb des Weglaufhauses Alkohol oder Drogen nur in einem Maß zu konsumieren, das ihre Ansprechbarkeit und Kooperationsfähigkeit nicht spürbar und anhaltend beeinträchtigt, das keine regelmäßige und suchtbedingt notwendige Gewohnheit darstellt, das nicht zu einer deutlichen Verschlechterung ihrer psychosozialen Verfassung führt und über das ein kritischer und vertrauensvoller Austausch mit den MitarbeiterInnen des Weglaufhauses möglich ist,

  • die zusätzlichen Hilfen von Drogenberatungsstellen anzunehmen, wenn die Situation es erfordert. Die MitarbeiterInnen des Weglaufhauses absolvieren regelmäßig Fortbildungen, die die Betreuung von wohnungslosen Psychiatrie-Betroffene mit Drogen- oder Alkoholproblemen, die unter den angeführten Bedingungen als überschaubar und sekundär im Verhältnis zu den besonderen sozialen Schwierigkeiten gelten können, ermöglichen.

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5 Ziele der Leistung

Das Weglaufhaus bietet wohnungslosen Psychiatrie-betroffenen Menschen in einer akuten Notlage und psychosozialen Krisensituation auf der Grundlage des Bundessozialhilfegesetzes eine befristete, niedrigschwellig zugängliche Wohnmöglichkeit, entlastet unmittelbar von der krisenverschärfenden Wohnungslosigkeit, macht ein individuell zugeschnittenes Angebot zur Überwindung der Notlage und ermöglicht eine persönliche, soziale und psychische Stabilisierung. Um die aktuelle Notlage zu überwinden, bietet das Weglaufhaus auf der Basis von Kriseninterventionsarbeit sofortige Hilfe in Form von Unterstützung und Übernahme an.

Ziel ist dabei eine individuell angepaßte Hilfe, um den Kreislauf von Wohnungslosigkeit und Psychiatrisierung zu durchbrechen, eine erneute Psychiatrisierung zu verhindern und die BewohnerInnen auf ein möglichst selbständiges Leben vorzubereiten.

Durch die Niedrigschwelligkeit des Zugangs zum Weglaufhaus sollen Menschen, die sich in akuten Notlagen befinden, für das spezielle Angebot des Weglaufhauses entscheiden und Anspruch auf von Kriseneinrichtungen zu erbringende Leistungen nach § 72 BSHG haben, erreicht werden. Ferner ermöglicht es Menschen, denen sonst keine angemessene Hilfe zur Verfügung stehen würde oder für die aufgrund ihrer Erfahrungen keine anderen Einrichtungen in Frage kommen, ein Hilfeangebot zu nutzen. [12]

Die Ziele beinhalten im einzelnen:

1. Existenzsicherung (gesundheitliche und soziale Grundstabilisierung)

  • Entlastung von Obdachlosigkeit

  • Sicherung der gesundheitlichen und finanziellen Grundversorgung

2. Krisenintervention und persönliche Stabilisierung

  • Abwehr von Tendenzen zur Eigen- und Fremdgefährdung

  • Auffangen einer Krise und Krisenbegleitung

  • Verarbeitung der Psychiatrieerfahrung und anderer belastender Ereignisse

  • Erarbeitung von Bewältigungsstrategien für zukünftige Krisen

  • Entwicklung, Wiederherstellung oder Festigung sozialer Kontakte

3. Perspektivplanung und -realisierung

  • Suchen einer geeigneten Wohnform bzw. in Einzelfällen Erhalt des alten Wohnraumes

  • Erarbeiten einer Übersicht der in Berlin angebotenen geeigneten Wohnformen, ihrer Möglichkeiten und Bedingungen und Motivation, eine solche Hilfemaßnahme anzunehmen und (in Begleitung) die erforderlichen Schritte zu unternehmen

  • Vorbereitung auf und Weitervermittlung in ein anderes, bedarfsgerechtes Hilfeangebot

  • Verhinderung der Verschlimmerung der sozialen Schwierigkeiten und Vorbereitung auf spezialisierte Hilfeangebote

  • Milderung der sozialen Schwierigkeiten, um den Übergang in eine weniger intensiv betreute Wohnform zu ermöglichen

4. Hilfe zur Selbsthilfe

  • Aktivierung von Selbsthilfemöglichkeiten und Ressourcen

  • Entwicklung von Strategien zur Bewältigung eventueller zukünftiger Krisen

  • Information über Rechte, Pflichten und Möglichkeiten innerhalb unterschiedlicher Hilfesysteme und Betreuungsverhältnisse

Das spezielle Angebot des Weglaufhauses umfaßt die Unterstützung bei der Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, die zu einer akuten psychosozialen Krise geführt haben. Diese Unterstützung ist jenseits des medizinischen Krankheits- und Behandlungsschemas angesiedelt. Die BewohnerInnen haben im Weglaufhaus auf dieser Grundlage eine in dieser Form einmalige Möglichkeit, einen selbstbestimmten Weg zu wählen und gemeinsam mit den MitarbeiterInnen individuelle Ziele und Perspektiven zu erarbeiten. Außerdem werden die BewohnerInnen beim (schrittweisen) Absetzen psychiatrischer Psychopharmaka begleitet [13].

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6 Die Einrichtung - Strukturqualität

6.1 Das Haus

Das Weglaufhaus ist eine am Stadtrand im Norden Berlins gelegene zweistöckige Altbauvilla, welche für die Nutzung als Kriseneinrichtung mehrfach umgebaut und erweitert wurde. Die Villa ist von einem ca. 1.000 m2großen Garten mit Teich umgeben und liegt nur einige hundert Meter von der Stadtgrenze entfernt, an die sich lange Feldwege und Wälder anschließen.

Im Haus ist Platz für 13 Männer und Frauen in Einzel- und Zweierzimmern. [14]

Im Erdgeschoß befinden sich neben dem Eingangsbereich die großen Gemeinschaftsräume: ein multifunktionaler Angebotsraum, der als Eßzimmer dient sowie Musik- und andere Freizeitbetätigungsmöglichkeiten bietet, und das Wohnzimmer mit Bibliothek. Vom Mehrzweckraum geht eine geräumige Terrasse hinab in den Garten. Ferner liegen im Erdgeschoß die gemeinschaftlich genutzte Küche mit separatem Telefonraum für die BewohnerInnen, ein Bad mit WC und Dusche sowie das zentrale Büro.

Eine gewundene Treppe führt in den ersten Stock, in welchem man zu drei Einzelzimmern und drei Zweibettzimmern gelangt, die von Männern und Frauen bewohnt werden können. Hier befindet sich außerdem ein großes Wannenbad mit Toilette und zusätzlich eine separate Toilette. Ein kleiner Raum, der von den BewohnerInnen flexibel genutzt werden kann, liegt an der Treppe, die zum Dachgeschoß führt.

Die zweite Etage ist eine Frauenetage und soll Frauen mit spezifischen Rückzugsbedürfnissen dienen. Dazu stehen den Bewohnerinnen zwei Zweibettzimmer und ein Duschbad mit Toilette zur Verfügung.

Die Zimmer sind ausgestattet mit Einzelbetten sowie Nachttischen, Sitzmöglichkeiten, Tischen, Schränken oder Regalen. Die Räume können während des Aufenthaltes von BewohnerInnen individuell gestaltet werden.

Im Kellerbereich befinden sich ein weiterer gut ausgebauter Gemeinschaftsraum für BewohnerInnen mit Fernseher und Musikanlage und daneben ein kleines als Büro nutzbares Gesprächs- und Beratungszimmer. Zusätzlich liegen im Keller ein Sportraum mit diversen Geräten (z.B. einem Boxsack), die Waschküche mit Waschmaschine und Trockner sowie Lagerungsmöglichkeiten für Bettzeug und Handtücher. An diese Räume grenzen eine Werkstatt, ein Heizungskeller mit abgeschlossenem Stauraum und ein Fundusraum mit Kleidungsstücken für den aktuellen Bedarf von BewohnerInnen.

Insgesamt stehen den BewohnerInnen ca. 350 m2 Wohn- und Gemeinschaftsfläche zur Verfügung. Davon dienen ca. 115 m2 als Wohnfläche und ca. 235 m2 als Gemeinschaftsfläche.

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6.2 Die Erreichbarkeit

Trotz der Lage am nördlichen Stadtrand ist das Weglaufhaus mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen: Sieben Fußminuten entfernt liegt der nächste S-Bahn-Anschluß; bis zum
S-Bahnhof Friedrichstraße sind es 26 Minuten Fahrzeit. Zusätzlich befindet sich in unmittelbarer Nähe des Hauses eine Bushaltestelle.

Die Erreichbarkeit ist durch eine Nachtbus-Anbindung rund um die Uhr gegeben.

6.3 Zugang, Aufenthaltsdauer, Aufnahme, reguläre Beendigung und Abbruch

Der Zugang erfolgte in den ersten drei Jahren vorrangig durch Selbstmelder. Seitdem nimmt die Vermittlung durch Beratungsstellen, betreute Wohnprojekte, Krisendienste, sozialpsychiatrische Einrichtungen und durch die Sozialen Wohnhilfen der Bezirksämter spürbar zu.

Die Aufnahmebedingungen sind orientiert an der Zielgruppe. (vgl. 4.1, 4.3 und 6.4)

Die Aufnahme kann jederzeit und unmittelbar erfolgen.

Nach einem ausführlichen Aufnahmegespräch entscheiden die anwesenden beiden MitarbeiterInnen sofort, ob jemand aufgenommen wird.

Die Aufenthaltsdauer richtet sich nach dem individuellen Hilfebedarf, im Durchschnitt halten sich die BewohnerInnen ca. 60 Tage im Weglaufhaus auf. Das Ziel ist es, die Dauer des Aufenthaltes möglichst kurz zu gestalten, wobei die jeweilige Aufenthaltsdauer zwischen einem Tag und mehreren Monaten liegt.

Das Verfahren bei Aufnahme, Abbruch und regulärer Beendigung gestaltet sich in der Regel wie folgt:

Auch bei Vermittlung durch andere Einrichtungen gilt, daß sich die InteressentInnen selbst telefonisch mit den MitarbeiterInnen des Weglaufhauses in Verbindung setzen. In diesem Erstkontaktgespräch wird das Angebot des Weglaufhauses erläutert und vorab geklärt, ob die Person die grundsätzlichen Aufnahmebedingungen erfüllt. Dann wird ein Termin für das ausführliche Aufnahmegespräch vereinbart, das noch am selben Tag stattfinden kann. Dies gilt auch für InteressentInnen, die sich ohne telefonische Voranmeldung direkt ans Weglaufhaus wenden.

Im Aufnahmegespräch werden folgende Fragen thematisiert:

  • Entspricht das Angebot des Weglaufhauses dem Hilfebedarf und den Wünschen des Betreffenden?

  • Besteht der leistungsrechtliche Anspruch auf Unterstützung nach § 72 BSHG?

  • Welche Möglichkeiten der Teilnahme am Alltag der Hausgemeinschaft hat die Person?

  • Besteht die Bereitschaft, die Grundregeln des Zusammenlebens im Weglaufhaus zu akzeptieren (Hausordnung)?

  • Besteht der Wunsch, psychiatrische Psychopharmaka abzusetzen? [15]

Wenn Platz frei ist, kann der hilfesuchende Mensch gleich im Weglaufhaus bleiben.

So schnell wie möglich wird dann im Namen der neu Aufgenommenen der Antrag auf Kostenübernahme beim zuständigen Sozialhilfeträger gestellt . So schnell wie möglich erfolgt dann die Benachrichtigung des zuständigen Sozialhilfeträgers.

Innerhalb der ersten Woche verfassen die MitarbeiterInnen in Zusammenarbeit mit den BewohnerInnen eine ausführliche Sozialanamnese und Begründung des Hilfebedarfs und leiten sie an die Soziale Wohnhilfe des zuständigen Bezirksamtes weiter.

Alle BewohnerInnen sind vorläufig aufgenommen, bis die Kostenübernahme bewilligt wurde.

Der Abbruch kann durch plötzliches Beenden des Aufenthaltes durch die BewohnerInnen erfolgen, aber auch von seiten der MitarbeiterInnen, wenn die Hausordnung gravierend verletzt oder die Unterstützungsmöglichkeiten des Weglaufhauses ausgeschöpft wurden. In diesem Fall bemühen sich die MitarbeiterInnen, einen geeigneteren Platz zu finden.

In schwierigen Situationen, die das Zusammenleben der Hausgemeinschaft und damit die Hilfemaßnahme gefährden, bemüht sich das Team des Weglaufhauses gemeinsam mit der bzw. dem Betroffenen darum, spezielle Vereinbarungen zu treffen, die Verhaltensänderungen ermöglichen und einen vorzeitigen Abbruch verhindern können. [16]

Bei regulärer Beendigung des Aufenthaltes haben die BewohnerInnen im Idealfall

  • eine weniger intensiv betreute Wohnform gefunden,

  • ihre psychosoziale Situation stabilisiert

  • ihre Alltagskompetenzen zumindest insoweit wiedererlangt und trainiert , daß sie geeignete Anschlußhilfen in Anspruch nehmen können

  • Strategien zur Bewältigung eventueller neuer Krisen entwickelt

  • soziale Kontakte wiederbelebt oder aufgenommen

  • erste Schritte in Richtung der Aufnahme/Fortsetzung eines Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnisses unternommen (vgl. 5. und 8.)

In jedem Fall aber sind Existenz sichernde Maßnahmen ergriffen, psychosoziale Ressourcen und das Selbsthilfepotential mobilisiert worden.

Die MitarbeiterInnen präzisieren den Hilfeplan in Zusammenarbeit mit den BewohnerInnen erneut und geben diesen zusammen mit einem Abschlußbericht entsprechend der in den Anlagen für Kriseneinrichtungen des Berliner Rahmenvertrags festgelegten Regelungen an den Kostenträger weiter.

Wenn es von ehemaligen BewohnerInnen gewünscht wird und dies zur Absicherung der anschließenden Hilfemaßnahmen sinnvoll erscheint, halten die MitarbeiterInnen den Kontakt und versuchen, Vorabsprachen mit allen Beteiligten über eventuelle Notübernachtungen in Krisensituationen zu treffen [17].

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6.4 Zu rechtlichen Fragen bei der Aufnahme im Weglaufhaus

6.4.1 Gerichtliche Unterbringungen

Menschen, die sich um Aufnahme im Weglaufhaus bemühen und bei denen eine gerichtliche Unterbringung nach PsychKG oder nach dem Betreuungsrecht (BtR und BGB) vorliegt, können nur dann aufgenommen werden, wenn die Unterbringung aufgehoben oder vorläufig ausgesetzt werden kann.

Die MitarbeiterInnen des Weglaufhauses fragen deshalb vor der Aufnahme, ob eine gerichtliche oder staatlich angeordnete Unterbringung vorliegt.

Soweit Unterbringungen durch Behörden oder Gerichte vorliegen, setzen sich die MitarbeiterInnen des Weglaufhauses unverzüglich mit den zuständigen BetreuerInnen und den ÄrztInnen der psychiatrischen Station, auf der die Betroffenen gerichtlich untergebracht sind, in Verbindung und versuchen, eine vorläufige Beurlaubung bis zur gerichtlichen Aufhebung der Unterbringung zu erreichen. Die Erfahrung zeigt, daß gerichtliche Unterbringungen nach PsychKG oder Betreuungsrecht häufig aufgehoben werden, wenn eine angemessene Unterstützung der Untergebrachten in einer Einrichtung ihrer Wahl gewährleistet werden kann. Diese Praxis entspricht auch den Bestimmungen des Psychich-Kranken-Gesetzes des Landes Berlin (PsychKG), da das PsychKG [18] Gerichte und psychiatrische Institutionen dazu verpflichtet, jederzeit zu überprüfen, ob nicht andere Möglichkeiten der Betreuung bestehen, die eine gerichtliche Unterbringung überflüssig machen könnten.

Außerdem nehmen die MitarbeiterInnen des Weglaufhauses binnen 24 Stunden nach der Aufnahme und vorläufigen Beurlaubung von gerichtlich Untergebrachten Kontakt mit der Stelle auf, die die Unterbringung angeordnet hat, mit dem Ziel, aufgrund der intensiven Betreuungssituation im Weglaufhaus, die Unterbringung auch formal aufheben zu lassen, falls dies nicht von den zuständigen PsychiaterInnen erledigt wird.

6.4.2 Gesetzliche Betreuungsverhältnisse

Im Aufnahmegespräch werden die zukünftigen BewohnerInnen auch gefragt, ob sie unter gesetzlicher Betreuung stehen. Die BetreuerInnen werden umgehend in Anwesenheit der BewohnerInnen über deren Aufenthalt im Weglaufhaus informiert, um die Aufgabenbereiche des Betreuungsverhältnisses festzustellen, finanzielle und formale Zuständigkeitsfragen zu klären und im Interesse der Betroffenen eine gute Zusammenarbeit einzuleiten. Langjährige Erfahrungen der MitarbeiterInnen des Weglaufhauses haben gezeigt, daß BetreuerInnen in aller Regel gern mit der Kriseneinrichtung Weglaufhaus kooperieren und eine Kostenübernahme durch den zuständigen Sozialhilfeträger befürworten.

Es kommt jedoch in Einzelfällen auch vor, daß sich Menschen an das Weglaufhaus wenden, die unter gesetzlicher Betreuung stehen, deren Vertrauensverhältnis zu ihren BetreuerInnen nachhaltig zerrüttet ist und die nicht wollen, daß ihre BetreuerInnen von ihrem aktuellen Aufenthalt erfahren. In solchen Fällen können die MitarbeiterInnen des Weglaufhauses, die in größeren Abständen an Fortbildungen über das Betreuungsrecht teilnehmen, davon absehen, BetreuerInnen unmittelbar zu informieren [19], weisen die Betroffenen jedoch darauf hin, daß eine Benachrichtigung innerhalb einer überschaubaren, nach Tagen zu bemessenden Frist in jedem Fall erfolgen muß. Die Betroffenen erhalten auf diese Weise Gelegenheit, ihre aktuellen, mit einer Benachrichtigung der BetreuerInnen verbundenen Ängste und Befürchtungen zu thematisieren, zu überdenken und mit der Verabredung einer geeigneten Unterstützung und Begleitung zu überwinden. [20]

BewohnerInnen werden während ihres weiteren Aufenthaltes im Weglaufhaus je nach ihren Wünschen und Fähigkeiten dabei unterstützt, einen BetreuerInnenwechsel, die Aufhebung der Betreuung oder die Veränderung der Aufgabenbereiche bei den Vormundschaftsgerichten zu beantragen, geeignete neue BetreuerInnen zu finden oder mit Hilfe von gemeinsamen Gesprächen und anderen geeigneten Maßnahmen Differenzen auszuräumen und das Vertrauensverhältnis zu den jeweiligen BetreuerInnen wieder herzustellen.

6.4.3 Ausschluß von forensisch Untergebrachten

Menschen, für die eine freiheitsentziehende Maßregel nach den §§ 63ff Strafgesetzbuch (StGB) [21], ein Sicherungsverfahren nach den §§ 413ff Strafprozeßordnung (StPO) oder eine einstweilige Unterbringung nach § 126 StPO [22] angeordnet wurde (also alle forensischen Psychiatrie-Betroffenen), werden im Weglaufhaus nicht aufgenommen. Das bedeutet, daß alle Personen, die durch ein Strafgericht im Maßregelvollzug oder nach der StPO in einer psychiatrischen Anstalt untergebracht sind, unter keinen Umständen einen Platz im Weglaufhaus beanspruchen können.

In den ersten fünf Jahren seines Bestehens haben sich allerdings auch noch nie forensisch Untergebrachte um Aufnahme im Weglaufhaus beworben.

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6.5 MitarbeiterInnen

Die Kriseneinrichtung Weglaufhaus bietet auf der Basis der vereinbarten Tagessätze die ständige Anwesenheit von qualifiziertem Personal. Dies ist aufgrund der krisenhaft zugespitzten psychosozialen Problemlage der BewohnerInnen des Weglaufhauses auch notwendig und zweckmäßig.

Im Weglaufhaus arbeiten rund um die Uhr SozialarbeiterInnen oder sonstige MitarbeiterInnen, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. Eine/r dieser MitarbeiterInnen nimmt im Rahmen ihrer/seiner Arbeitszeit die Leitungsaufgaben wahr.

Außerdem arbeitet ein/e Psychologe/in auf Honorarbasis im Weglaufhaus, der die MitarbeiterInnen in besonders schwierigen Fällen bei den psychologischen Aspekten der Krisenintervention anleitet, um damit eine gezieltere und effektivere Überwindung der besonderen sozialen Schwierigkeiten zu ermöglichen.

Zusätzlich arbeiten Honorarkräfte im Haus als Ergänzung für Nacht- und Tagdienste. Die Honorarkräfte sind für ihre Betreuungsaufgaben durch einschlägige Berufserfahrungen, -abschlüsse oder ein begleitendes Studium geeignet.

Eine Verwaltungskraft ist darüber hinaus im Weglaufhaus beschäftigt.

6.5.1 Zusätzliche interne Qualifikationskriterien

Psychiatrie-Betroffenheit

Ein internes Qualifikationskriterium für die Auswahl der MitarbeiterInnen des Weglaufhauses ist die eigene reflektierte und verarbeitete Psychiatrie-Erfahrung. Mindestens die Hälfte der MitarbeiterInnen waren selbst InsassInnen einer psychiatrischen Anstalt und haben diese Erfahrung in ihrem Leben bewältigt. Gemäß der Ansätze der Psychiatrie-Betroffenen-Bewegung wird im Weglaufhaus die eigene Psychiatrie-Betroffenheit als besondere Qualifikation in der Arbeit mit den BewohnerInnen betrachtet. Qualifiziert sind MitarbeiterInnen, die eigene Erfahrungen mit Verrücktheit, Psychiatrisierung oder anderen schwierigen Lebenssituationen gemacht und diese bewältigt haben. Den BewohnerInnen stehen so Beispiele dafür zur Verfügung, daß es möglich ist, Psychiatrie-Erfahrungen zu bewältigen und ein Leben jenseits des psychiatrischen Versorgungssystems zu führen. Außerdem ermöglicht die reflektierte eigene Krisenerfahrung, die auch die nicht-betroffenen MitarbeiterInnen haben, eine besondere Empathie und eine größere Toleranz gegenüber extremen Handlungs- und Wahrnehmungsweisen.

Antipsychiatrische Grundhaltung

Qualifiziert sind MitarbeiterInnen, die ohne das psychiatrische Krankheitsmodell und die psychiatrische Diagnostik auskommen und die gesellschaftlich tief verwurzelte Trennung in "Gesunde" und "psychisch Kranke" reflektiert und überwunden haben. Sie sollen das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen respektieren und die direkten und indirekten psychiatrischen Zwangsmethoden (der gewaltsame Einsatz von psychiatrischen Psychopharmaka und Elektroschocks, Manipulation und eine mangelnde Aufklärung) ablehnen. Eine antipsychiatrische Grundhaltung bedeutet in der Praxis, daß der Schwerpunkt auf der Wahrnehmung, Entwicklung und Stärkung der Selbstbestimmung Psychiatrie-betroffener Menschen liegt.

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6.6 Die Ausbildung von PraktikantInnen

Das Weglaufhaus ist eine anerkannte Praxiseinrichtung für die Ausbildung von StudentInnen der Psychologie und Sozialarbeit.

Die Ableistung eines durchschnittlichen Praktikums im Weglaufhaus dauert mindestens 6 Monate mit 20 - 40 Wochenstunden.

Die PraktikantInnen, etwa 3 - 4 pro Halbjahr, werden von zwei entsprechend qualifizierten MitarbeiterInnen supervidiert und fortgebildet.

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7 Das konkrete Vorgehen – Prozessqualität

Auf der Basis eines individuell auf die Bedürfnisse der BewohnerInnen abgestimmten Hilfeplanes, der die besonderen sozialen Schwierigkeiten der Einzelnen berücksichtigt, werden im Weglaufhaus alle Leistungsinhalte des Leistungstyps Kriseneinrichtung gemäß BRV (Berliner Rahmenvertrag) angeboten. Diese umfassen:

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7.1 Information

Die BewohnerInnen werden zu Beginn ihres Aufenthaltes umfassend über die Angebote des Weglaufhauses und mögliche Alternativen sowie die für einen Aufenthalt notwendigen Bedingungen (Beantragung der Kostenübernahme, Einhaltung der Hausregeln) informiert. Das Angebot umfaßt Hilfen bezüglich persönlicher, sozialer, gesundheitlicher und rechtlicher Fragen. Darüber hinaus werden BewohnerInnen über die verschiedenen zur Verfügung stehenden Wohn- und Betreuungsmöglichkeiten, die an einen Aufenthalt im Weglaufhaus anschließen können, informiert.

Falls es nach einem Vorgespräch nicht zu einer Aufnahme im Weglaufhaus kommt, werden die InteressentInnen über andere Einrichtungen und Hilfeangebote informiert und auf Wunsch dorthin vermittelt.

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7.2 Beratung

Es finden regelmäßige Beratungen statt mit dem Ziel, die psychosozialen Bedingungen, unter denen sich die Krise zugespitzt hat, bewußt zu machen und Schritte zur Bewältigung der Schwierigkeiten zu erarbeiten. Gemeinsam mit den BewohnerInnen werden individuelle Hilfepläne erarbeitet, die in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch ein Mal im Monat, überprüft und angepaßt werden.

Die Beratung umfaßt auch Informationen über Angebote und Hilfen außerhalb des Weglaufhauses und die Vermittlung an entsprechende Institutionen und Einrichtungen.

Die Beratung umfaßt die folgenden Bereiche:

  • Ansprüche gemäß BSHG und anderer Sozialgesetzbücher

  • Ansprüche bei Sozialversicherungsträgern (Krankenkassen, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung)

  • Inangriffnahme der Schuldenregulierung, evtl. Vermittlung an eine Schuldnerberatungsstelle

  • Beratung bei anhängigen Strafsachen und ggf. Weitervermittlung an geeignete AnwältInnen [23]

  • psychiatrische Psychopharmaka und Vermittlung an ÄrztInnen

  • Beratungsstellen zu speziellen Themen wie Sucht, Gewalt, Mißbrauch

  • Selbsthilfegruppen

  • gesundheitliche Fragen

  • weiterführende Hilfeangebote nach BSHG

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7.3 Anleitung, Unterstützung, Übernahme

Bei der Umsetzung der im individuellen Hilfeplan erarbeiteten Handlungsschritte bieten die MitarbeiterInnen des Weglaufhauses Hilfe in Form von Anleitung, Unterstützung und Übernahme an. Außerdem wird eine persönliche Begleitung zu Terminen, beispielsweise bei Ämtern, ÄrztInnen und Gerichten, angeboten. Im Vordergrund steht dabei die Förderung von Selbsthilfemöglichkeiten und vorhandenen Fähigkeiten, die bei der Bewältigung der akuten Krise hilfreich sind. Tätigkeiten, die für die Existenzsicherung nötig sind, werden von den MitarbeiterInnen teilweise oder vollständig übernommen, wenn diese mit Anleitung oder Unterstützung nicht ausgeführt werden können. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn in einer akuten Krisensituation Alltagshandlungen nicht mehr allein ausgeführt werden können.

Die Übernahme findet nur statt, wenn sie ausdrücklich im Interesse der BewohnerInnen ist.

Die Anleitung und Unterstützung umfaßt u.a. folgende Bereiche:

  • Beschaffung von Dokumenten und Nachweisen

  • Sicherung der finanziellen Lebensgrundlage

  • Kontakt mit Behörden und Institutionen

  • Kontaktaufnahme mit Gerichten, BetreuerInnen, AnwältInnen, BewährungshelferInnen, ÄrztInnen und TherapeutInnen

  • Erarbeitung von Konfliktbewältigungsstrategien

  • Kontaktaufnahme mit Familien, FreundInnen oder anderen Bezugspersonen

  • Alltags- und Freizeitgestaltung

  • Organisation des Tagesablaufs und Einhaltung von Terminen

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7.4 Krisenintervention

Das Weglaufhaus bietet eine 24-Stunden-Betreuung mit überwiegend doppelt besetzten Schichten, was in Krisensituationen eine besonders intensive Begleitung und Unterstützung möglich macht. Ziele der Krisenintervention sind die Verhinderung einer weiteren Zuspitzung der psychosozialen Notlage sowie die Stabilisierung und die Rückgewinnung der notwendigen Entscheidungs- und Handlungsmöglichkeiten zur Überwindung der Krise. (vgl. 3.1)

Die Krisenintervention im Weglaufhaus geht in der Regel über die sofortigen Hilfemaßnahmen in einer akuten Krisensituation hinaus. Deshalb stellt sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt die individuellen Bedürfnisse, Erfahrungen und Kompetenzen sowie die sozialen Bedingungen der betroffenen Person in den Mittelpunkt des Unterstützungsangebots.

Die Vorgehensweise im Weglaufhaus umfaßt die voneinander unterscheidbaren Phasen Krisenintervention (im engeren Sinne), Krisenbegleitung und Krisennachsorge. Die Dauer der einzelnen Phasen kann je nach Ursachen und Ausprägung der Krise individuell stark variieren.

Die Krisenarbeit im Weglaufhaus orientiert sich an Theorien der Sozialen Einzelfallhilfe [24], die den Fokus auf die individuellen Erfahrungen und Kompetenzen der Betroffenen legen. Der Ansatz, individuelle Krisenausprägungen und -verläufe in den Vordergrund der Arbeit zu stellen und die BewohnerInnen als ExpertInnen für ihre Krisen zu betrachten, sind spezielle Merkmale der Arbeit im Weglaufhaus, die ein hohes Maß an Flexibilität voraussetzen. Aus diesem Grund ist die Kriseninterventionsarbeit im Weglaufhaus durch einen kontinuierlichen Austausch der MitarbeiterInnen mit den BewohnerInnen über das zur Verfügung stehende Unterstützungsangebot gekennzeichnet, das es ermöglicht, auf ein breites Spektrum verschiedener Ausdrucks- und Erlebensweisen von Krisen einzugehen und zu reagieren.

7.4.1 Krisenintervention (im engeren Sinne)

Alle Menschen, die im Weglaufhaus aufgenommen werden, befinden sich in einer akuten sozialen und psychischen Notsituation. Die Krisenintervention im engeren Sinne gliedert sich in eine Aufnahmephase, in der die Bedingungen der Krisenarbeit im Weglaufhaus geklärt werden, und eine Durchführungsphase, in der aktiv und konkret Unterstützung unter Anwendung verschiedener Methoden angeboten wird.

Aufnahmephase

Zunächst stellt die Aufnahme im Weglaufhaus für die BewohnerInnen eine Entlastung von akuter Wohnungslosigkeit sowie eine existenzielle körperliche Grundsicherung dar. Die 24-stündige Präsenz und Ansprechbarkeit der MitarbeiterInnen führt in der Regel schon zum Zeitpunkt der Aufnahme zu einer emotionalen Entlastung der BewohnerInnen. Diese Bedingungen bilden den Rahmen, innerhalb dessen ein Auffangen der Krise möglich ist.

Im Aufnahmegespräch geht es um eine Verständigung über die individuelle Krisensituation und die Abklärung der Möglichkeiten, die das Weglaufhaus zur Krisenintervention bieten kann.

Die BewohnerInnen werden ausführlich nach ihren bisherigen Krisenerfahrungen gefragt, auch nach möglichen suizidalen und aggressiven Tendenzen. Außerdem werden Faktoren, die als bedrohlich erlebt werden und wesentliche Auslöser der Krise sein können, herausgearbeitet.

Da der persönliche Kontakt zwischen den MitarbeiterInnen und den BewohnerInnen das zentrale Instrument der Krisenarbeit im Weglaufhaus darstellt, wird von Beginn des Aufenthaltes an große Aufmerksamkeit auf den regelmäßigen Kontakt sowie den Austausch relevanter Informationen zwischen MitarbeiterInnen und BewohnerInnen gelegt.

Die BewohnerInnen werden aufgefordert, das Formblatt "Zum Umgang mit Krisen im Weglaufhaus" auszufüllen, in dem es darum geht, bisherige Krisen zu beschreiben, hilfreiche Erfahrungen aus vorangegangenen Krisensituationen festzuhalten und konkrete Unterstützungswünsche an die MitarbeiterInnen zu äußern. Persönliche und soziale Ressourcen werden dabei berücksichtigt und aktiviert. Dies dient sowohl der Verhinderung einer weiteren Zuspitzung der Situation als auch als zusätzliche Verständnishilfe und Anleitung für die MitarbeiterInnen in Situationen, in denen die verbale Kommunikation möglicherweise deutlich erschwert ist.

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Durchführungsphase

Die Krisenintervention im engeren Sinne, also die Hilfe in maximal zugespitzten Krisensituationen, die sich oftmals in ver-rückten Zuständen und extremen Angstzuständen äußern, wird im Weglaufhaus unter hohem Zeitaufwand der MitarbeiterInnen betrieben.

Die Grundlage der Krisenarbeit ist der Aufbau einer vertrauensvollen und tragfähigen Beziehung. Dies findet vor allem in Form von Einzelgesprächen, aber auch durch andere Formen der Kommunikation und des gemeinsamen Handelns statt. (vgl. 7.5)

Entscheidend in dieser Phase ist die Methode des Dabeiseins (vgl. 7.5), eine Unterstützungsleistung, die durch einen intensiven und kontinuierlichen Kontakt zwischen den MitarbeiterInnen und BewohnerInnen gekennzeichnet ist und die individuell auf die Bedürfnisse der einzelnen eingeht. Dabei ist oft das im Laufe des Aufnahmeverfahrens und in weiteren Gesprächen erworbene Vertrauen von entscheidender Bedeutung. Ein Ziel ist es dabei, den BewohnerInnen einen sicheren Rahmen zu bieten, im dem sie in ihrer Krise aufgefangen werden. Das Dabeisein kann sich sowohl im verständnisvollen Zuhören als auch im bewußten Setzen von Grenzen ausdrücken. Wichtiger als die konkrete Handlung ist dabei, ein höchstmögliches Maß an Toleranz und Akzeptanz gegenüber ungewöhnlichen Verhaltens- und Erlebensweisen zu vermitteln. Diese Grundhaltung ermöglicht den Betroffenen, sich trotz ungewohnter und extremer Zustände in einen Hausalltag zu integrieren, der sie mit der Alltagsrealität konfrontiert.

Die MitarbeiterInnen intervenieren mit dem Ziel der emotionalen Entlastung und der persönlichen Stabilisierung der BewohnerInnen. Hierzu dienen stützende Verfahren wie Zuhören und Ermutigung, aber auch nonverbale Kommunikation, Herstellen von Realitätsbezug in konkreten Situationen. Dabei spielt der Hausalltag eine wichtige Rolle, da die Betroffenen durch die an sie gestellten Anforderungen immer wieder mit ganz konkreten Situationen und Handlungen konfrontiert werden. Dies gilt auch für die Unterstützung bei einer regelmäßigen Ernährung sowie der Körperhygiene. Beides wird in akuten Krisensituationen häufig vernachlässigt. Auch ist es wichtig, ein Minimum an Zeitstruktur sowie die Einhaltung eines möglichst regelmäßigen Tag-Nacht-Rhythmus‘ zu unterstützen. Dazu werden beispielsweise beruhigende Gespräche vor dem Schlafengehen und Spaziergänge angeboten. Die Aufforderung an die BewohnerInnen, sich auch nachts an die anwesenden MitarbeiterInnen zu wenden, wird in dieser Phase noch einmal verstärkt. BewohnerInnen können in besonderen Ausnahmesituationen auch im Büro unter permanenter Anwesenheit von MitarbeiterInnen übernachten. Wenn es hilfreich erscheint, werden auch Zeitpunkte festgelegt, an denen eine Kontaktaufnahme durch die MitarbeiterInnen stattfindet. Außerdem wird eine grundlegende Gesundheitsversorgung durch die MitarbeiterInnen sichergestellt, die im Notfall die Kontaktaufnahme mit einem Arzt/einer Ärztin übernehmen, zu Terminen begleiten oder einen Hausbesuch organisieren.

Die MitarbeiterInnen konzentrieren sich in ihrer Arbeit mit den BewohnerInnen in dieser Phase auf die jeweils wesentlichen Bedingungen im Hier und Jetzt.

Die Teilnahme an Aktivitäten der Hausgemeinschaft wird gefördert und persönliche Unterstützung bei der Erledigung der anfallenden Haushaltsaufgaben sowie bei der Teilnahme an den Hausversammlungen angeboten. Die Hausgemeinschaft sowie das Zusammenleben und der Austausch mit anderen Psychiatrie-Betroffenen kann sich in dieser Phase stabilisierend auswirken.

Die anwesenden MitarbeiterInnen achten besonders auf Tendenzen der Eigen- und Fremdgefährdung und auf Suizidalität und ergreifen bei Bedarf prophylaktische Maßnahmen [25], wie zum Beispiel kurzfristige Vereinbarungen und ständiger Kontakt zu den BewohnerInnen, besonders auch nachts.

Die MitarbeiterInnen intensivieren ihren Austausch im Rahmen der Durchführung der Krisenintervention. Während der gemeinsamen Schicht tauschen sich die KollegInnen mehrmals aus. In der Dienstübergabe, im Diensttagebuch und dem BewohnerInnen-Ordner werden Ereignisse sowie fachliche Einschätzungen ausführlich weitergegeben. In der Teamsitzung wird dies alles vollständig zusammengetragen und gemeinsam erörtert. Dabei wird ständig überprüft, mit welchen konkreten Maßnahmen und ob überhaupt die notwendige Hilfe geleistet werden kann. Falls die MitarbeiterInnen zu der Einschätzung kommen, daß innerhalb der gegebenen Möglichkeiten und Grenzen des Weglaufhauses ein weiterer Aufenthalt – etwa auf Grund von Selbst- oder Fremdgefährdung - nicht verantwortet werden kann, werden alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, die betreffende Person in eine besser geeignete Einrichtung zu begleiten.

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7.4.2 Krisenbegleitung

Nach dem Überwinden des Höhepunkts der akuten Krise geht die Hilfeleistung in die Phase der Krisenbegleitung über.

Die vorübergehend notwendig gewordenen Maßnahmen zur Abwehr der Selbst- und Fremdgefährdung (zum Beispiel die Vereinbarung, nicht allein das Haus zu verlassen) können nun schrittweise aufgegeben werden, dennoch bleibt ein erhöhter Betreuungsaufwand bestehen. Im Mittelpunkt der Krisenarbeit steht zu diesem Zeitpunkt die psychosoziale Stabilisierung. Darüber hinaus kann nun gemeinsam an der Strukturierung der Situation gearbeitet werden.

Hierfür wird ein Hilfeplan erstellt oder der schon bestehende fortgeschrieben. Ein Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Entwicklung von Zukunftsperspektiven und der Beratung zu verschiedenen Möglichkeiten, eine individuell optimal angepaßte Betreuung, auch über die Zeit im Weglaufhaus hinaus, zu gewährleisten.

Die Intensität der stützenden Interventionen wird verringert, die Alltagsorientierung wird, teilweise auch durch konfrontative Techniken, gefördert. Die Hausgemeinschaft des Weglaufhauses entwickelt sich dabei in aller Regel zu einem neuen stabilisierenden Teil des Netzwerkes. Die MitarbeiterInnen begleiten bei Besorgungen, Spaziergängen oder Terminen, Aktivitäten im Haus und mit anderen BewohnerInnen finden wieder verstärkt statt.

Zur Förderung der Selbsthilfe gehört auch, die Krise zu bearbeiten, zu reflektieren und in einen biographischen Bezug zu setzen.

Das soziale Umfeld, das zumeist in die Krisenintervention (im engeren Sinne) nicht einbezogen werden kann, wird nun nach Möglichkeit wieder aktiviert. Es wird eine Netzwerkanalyse durchgeführt, wobei besonders die Position von privaten und professionellen HelferInnen beleuchtet wird. Über die obligatorischen Kontaktaufnahmen (z.B. Sozialamt, Betreuer/in, SpD) hinaus setzen sich die MitarbeiterInnen allerdings nur auf ausdrücklichen Wunsch der BewohnerInnen mit anderen Personen in Verbindung.

Die MitarbeiterInnen motivieren dazu, das der Krise innewohnende Potential zu mobilisieren und die Krise als Chance für Veränderung zu sehen. Wichtig ist dabei auch, die Faktoren herauszuarbeiten, die auslösend für die Krise waren, und solche, die während der akuten Krise hilfreich oder schädlich waren.

Krisenauslösende und belastende Ereignisse und die Psychiatrieerfahrung können nun bearbeitet und reflektiert werden. Dafür besteht häufig bei den Betroffenen in dieser Phase eine außergewöhnliche Offenheit.

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7.4.3 Krisennachsorge

Auch nach Abklingen der akuten Krise ist eine weitere intensive Betreuung notwendig, da in der Phase der Krisennachsorge die Rückschau, die Zukunftsplanung und die allmähliche Auflösung der individuellen Betreuung im Vordergrund der Arbeit stehen. Ein abrupter Kontaktabbruch könnte den Erfolg der Hilfe gefährden. Die Loslösung von der kontinuierlichen Betreuung und dem intensiven Zusammenleben in der Hausgemeinschaft ist für viele BewohnerInnen ein schwieriger und verunsichernder Prozeß, der bei der Planung der weiteren Perspektiven berücksichtigt wird. Das Ziel in der Phase der Krisennachsorge ist es, eine geeignete, weniger intensiv betreute Wohnform mit den BewohnerInnen zu finden.

Außerdem wird versucht, Strategien zur Vermeidung weiterer Krisen und Bewältigungsmöglichkeiten für eventuelle zukünftige Krisen zu erarbeiten. Dabei können die MitarbeiterInnen auf der Grundlage der abgeschlossenen Krisenbegleitung und daraus resultierender gemeinsamer Erfahrungen Beiträge zu dieser Reflexion liefern und gemeinsam mit den BewohnerInnen die zukünftigen sozialen Bedingungen gestalten.

Zur Krisennachsorge gehört außerdem eine umfassende Netzwerkförderung, die sowohl professionelle HelferInnen als auch private soziale Kontakte berücksichtigt.

Die Wohnsituation, eventuell mit Unterstützung von Einzelfallhilfe, der Besuch von offenen Treffpunkten oder Selbsthilfegruppen, Absprachen über mögliche Notübernachtungen im Weglaufhaus und private Kontakte zu MitbewohnerInnen werden vorbereitet.

Am Ende des Aufenthaltes im Weglaufhaus wird ein ausführliches Abschlußgespräch geführt, in dem gemeinsam die entscheidenden Punkte des Aufenthaltes noch einmal herausgearbeitet werden.

Das Weglaufhaus bietet eine 24-Stunden-Betreuung, die in Krisensituationen eine intensive Begleitung und Unterstützung möglich macht. Das Ziel der Krisenintervention ist die Rückgewinnung der notwendigen Entscheidungs- und Handlungsmöglichkeiten, die zur Überwindung der Krise notwendig sind. Erfahrungsgemäß tritt ein besonders hoher Bedarf an intensiven und schnell verfügbaren Maßnahmen einer qualifizierten Krisenintervention häufig abends, nachts, an Wochenenden und Feiertagen auf. (vgl. 3.1)

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7.5 Methoden

Die Grundlage der Methoden, die in der Arbeit im Weglaufhaus angewandt werden, ist die antipsychiatrische Haltung der MitarbeiterInnen. (vgl. 3.2 und 6.5)

  • Einzelgespräche   Es finden regelmäßig Einzelgespräche statt, bei Bedarf auch mehrmals täglich. In den Gesprächen werden aktuelle Anliegen und Bedürfnisse der BewohnerInnen besprochen. Außerdem dienen sie der Krisenintervention, der Verarbeitung belastender Ereignisse und der Perspektivplanung. Die Gespräche werden flexibel angeboten und finden nach Bedarf auch nachts statt. Die Einzelgespräche sind zentral für den Kontakt zwischen den BewohnerInnen und MitarbeiterInnen. Wird der Kontakt weniger oder droht er ganz abzubrechen, so werden von Seiten der MitarbeiterInnen verstärkt Gespräche oder andere Formen der (nonverbalen) Kommunikation angeboten.

  • Training von Alltagskompetenzen   Einen wichtigen Teil des Aufenthalts im Weglaufhaus stellt das alltägliche Leben in der Hausgemeinschaft dar. Diese ist für Einkauf, Kochen, Putzen, Garten, etc. selbst verantwortlich. Neben der gemeinsamen Planung und Durchführung bieten die MitarbeiterInnen Anleitung und Unterstützung bei diesen Tätigkeiten an.

    Im Weglaufhaus tritt an die Stelle von Beschäftigungs-, Arbeits-, Gruppen- oder Einzeltherapien die komplexe und vielerlei konkretere Anforderungen stellende Wirklichkeit des Gemeinschaftslebens in einem großen und von sehr unterschiedlichen Menschen intensiv genutzten Haus. Für die BewohnerInnen ist dies eine Möglichkeit, Alltagskompetenzen wiederzuerlangen, die sie zum Teil aufgrund jahre- oder jahrzehntelanger Aufenthalte in Psychiatrien oder Heimen verlernt oder nie erlernt haben.

    Das (Wieder-)Erlernen von Alltagshandlungen stellt eine wichtige Voraussetzung für die Vorbereitung auf ein selbständigeres Leben dar.

  • Hausversammlungen    Zwei Mal pro Woche finden mit den beiden anwesenden MitarbeiterInnen Hausversammlungen statt, in denen alle die Hausgemeinschaft betreffenden Fragen wie die Organisation der Hausarbeit, die Zimmerverteilung und die Planung von gemeinsamen Aktivitäten besprochen und diskutiert werden. Auch für Konflikte unter den BewohnerInnen wird die Hausversammlung als Ort für klärende Gespräche genutzt. Außerdem kann die Hausversammlung ein Votum bei der Aufnahme neuer BewohnerInnen, der Einstellung neuer MitarbeiterInnen und PraktikantInnen und der Gestaltung des Hauses abgeben. Dieses wird vom Team bzw. den Gremien des Trägervereins bei den anstehenden Entscheidungen berücksichtigt.

  • Vertrauenspersonenmodell   Die BewohnerInnen wählen aus dem Team zwei MitarbeiterInnen, mit denen sie regelmäßige Gespräche über anstehende Probleme und Perspektiven führen. Aufgabe der Vertrauenspersonen ist es, einen Überblick über anstehende Schritte, die die Planung und Realisierung der erarbeiteten Perspektiven betreffen, zu behalten. Grundsätzlich stehen jedoch alle MitarbeiterInnen allen BewohnerInnen in ihren jeweiligen Dienstzeiten für Gespräche zur Verfügung.

  • Transparenz   Es gilt das Prinzip vollständiger Transparenz bei der Einsicht von Berichten und Stellungnahmen für Behörden oder andere Einrichtungen und bei Aufzeichnungen der MitarbeiterInnen, die sich auf die BewohnerInnen beziehen. Darüber hinaus gibt es für die BewohnerInnen die Möglichkeit, diese aktiv mitzugestalten. Die BewohnerInnen haben immer das Recht auf Teilnahme an Teamsitzungen oder auswärtigen Terminen, bei denen über sie gesprochen wird. Mit Dritten sprechen die MitarbeiterInnen über die BewohnerInnen nur mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung.

  • Mediation/Vermittlung in Konfliktsituationen   Bei Konflikten von BewohnerInnen untereinander, mit MitarbeiterInnen oder nahestehenden Personen außerhalb des Weglaufhauses besteht das Angebot, unter Anleitung von (nicht involvierten) MitarbeiterInnen klärende Gespräche zu führen. Diese finden in Krisensituationen, die sich kurzfristig zuspitzen, auch sofort statt. Bei Konflikten zwischen BewohnerInnen, die nicht in der Hausversammlung ausgetragen und geklärt werden können, finden Gespräche der Beteiligten mit den anwesenden MitarbeiterInnen statt.

  • Methoden zum Umgang mit Krisensituationen und verrückten Zuständen   Zu Beginn ihres Aufenthaltes im Weglaufhaus werden BewohnerInnen aufgefordert, ihre bisherigen Erfahrungen mit Krisensituationen festzuhalten und zu überlegen, was sie in solchen Situationen als hilfreich oder störend erlebt haben und wie diese Erfahrungen im Weglaufhaus umgesetzt werden können. Im Keller steht ein "Toberaum" zur Verfügung, in dem in Anwesenheit von MitarbeiterInnen Wut, Aggressionen oder Ängste physisch abreagiert werden können. Andere Möglichkeiten sind begleitete Spaziergänge auf die nahe gelegenen Felder, gemeinsames schriftliches oder zeichnerisches Festhalten von verrückten Vorstellungen oder Wahrnehmungen und vieles mehr, das jeweils aus den spezifischen Bedürfnissen der Betroffenen heraus zu entwickeln ist.

  • Dabeisein    In akuten Krisensituationen, in denen die BewohnerInnen einen vorübergehenden intensiven Kontakt benötigen, bieten die MitarbeiterInnen eine Krisenbegleitung in Form des "Dabeiseins" an.

    Grundlage des Dabeiseins ist ein intensiver und kontinuierlicher Kontakt zwischen den betreffenden BewohnerInnen und den anwesenden MitarbeiterInnen mit dem Ziel, die Kommunikation in einer von den Betroffenen gewünschten Form aufrecht zu erhalten.

  • Nonverbale Kommunikation    Über die Einzelgespräche hinaus bieten die MitarbeiterInnen andere Formen der Kommunikation und Kontaktaufnahme an, vor allem dann, wenn BewohnerInnen sich vorübergehend nicht mehr verbal ausdrücken können oder wollen. Die Kommunikation kann dann in schriftlicher Form stattfinden, über gemeinsame Tätigkeiten (z.B. Musik hören, Spazieren gehen), durch körperlichen Kontakt (Hand halten, in den Arm nehmen) oder in Form des "Dabeiseins".

  • Helferkonferenzen    Die MitarbeiterInnen organisieren gemeinsam mit den zuständigen SozialarbeiterInnen der Sozialdienste Helferkonferenzen, wenn dies im Interesse der BewohnerInnen ist und hilfreich, um Fragen der Kooperation zwischen den einzelnen Hilfsangeboten und der weiteren Perspektiven zu klären. An der Helferkonferenz nehmen die BewohnerInnen, die zuständigen MitarbeiterInnen des Weglaufhauses und der Sozialen Wohnhilfe oder des Sozialpsychiatrischen Dienstes teil. Außerdem wird versucht, möglichst viele weitere Personen in die Helferkonferenz einzubeziehen wie gesetzliche BetreuerInnen, behandelnde ÄrztInnen, TherapeutInnen, frühere oder zukünftige EinzelfallhelferInnen, MitarbeiterInnen von Beratungsstellen oder Krisendiensten und Angehörige oder andere nahestehende Personen. Die Erfahrung hat gezeigt, daß bei etwa 10 bis 15% der Weglaufhaus- BewohnerInnen solche Helferkonferenzen sinnvoll und notwendig sind.

  • Absetzprotokoll    Bei der Begleitung des Absetzens psychiatrischer Psychopharmaka gibt es neben den Einzelgesprächen die Möglichkeit, ein "Absetzprotokoll" zu führen, in das während des Absetzprozesses täglich Eintragungen über die körperliche Befindlichkeit, Stimmungszustände und Ernährung gemacht werden. Dieses dient den BewohnerInnen zu einer bewußteren Wahrnehmung der Veränderungen, die das Absetzen psychiatrischer Psychopharmaka mit sich bringen kann und hilft den MitarbeiterInnen, die BewohnerInnen zu unterstützen.

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7.6 Unterkunft

Das Weglaufhaus bietet neben der Betreuung die Unterkunft in Einzel- und Doppelzimmern. Die Räume im Erdgeschoß stehen der Gemeinschaft zur Verfügung. Die obere Etage des Hauses ist Frauen vorbehalten. (vgl. 6.1)

7.7 Umfang der Leistung

Der Umfang der Leistung bezieht sich auf einen Betreuungsschlüssel von 1 : 2,1 SozialarbeiterInnen oder sonstigen MitarbeiterInnen, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, im Verhältnis zu den zur Verfügung stehenden Wohnplätzen im Weglaufhaus.

7.8 Inhalte der angebotenen Hilfen

Die Grundlage der im Weglaufhaus angebotenen Hilfen ist ein individueller und gemeinsam mit den BewohnerInnen erarbeiteter Hilfeplan, der die folgenden Bereiche umfaßt:

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7.8.1 Hilfen bei sozialen Schwierigkeiten

Wohnungssuche   Die BewohnerInnen werden bei der Beschaffung von Wohnraum unterstützt, indem sie über die verschiedenen Möglichkeiten und einzelnen Schritte bei der Suche einer geeigneten Wohnung bzw. Wohnform informiert und angeleitet werden. Entsprechendes gilt in Ausnahmefällen für den Erhalt von Wohnraum oder einer bestimmten Wohnform. Zunächst geht es darum, gemeinsam mit den BewohnerInnen zu klären, welche Wohnform (Betreutes Einzel- oder Gruppenwohnen, Wohngemeinschaft, Übergangswohnhaus, eigene Wohnung) die geeignete ist.

Wollen BewohnerInnen im Anschluß an den Weglaufhaus-Aufenthalt in eine betreute Wohnform ziehen, so unterstützen sie die MitarbeiterInnen bei der Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Einrichtungen, bieten Begleitung zu Besichtigungsterminen und Vorgesprächen an und planen gemeinsam mit den BewohnerInnen den Umzug.

Bei der Suche nach einer eigenen Wohnung wird Hilfe bei der Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines, bei der Kontaktaufnahme mit Wohnungsbaugesellschaften und anderen Vermietern oder bei dem Antrag auf Aufnahme in das geschützte Marktsegment geleistet. Außerdem wird mit den jeweiligen Sozialämtern die Frage der Kostenübernahme geklärt.

Berufstätigkeit und Ausbildung    Falls bei BewohnerInnen ein Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis besteht, so unterstützen die MitarbeiterInnen auf Wunsch der BewohnerInnen dessen Erhalt. Ansonsten klären die MitarbeiterInnen gemeinsam mit den BewohnerInnen die beruflichen Perspektiven, wobei Fragen des Schulabschlusses, der Ausbildungs-, speziellen Förderungs- und Arbeitsmöglichkeiten oder der Beantragung einer Rente geklärt werden. Die MitarbeiterInnen begleiten zu Terminen beim Arbeitsamt oder Berufsinformationszentrum und unterstützen bei der Wiederbeschaffung von Zeugnissen und Dokumenten sowie beim Erstellen von Bewerbungsunterlagen.

Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft    Die BewohnerInnen gestalten gemeinsam mit den MitarbeiterInnen den Alltag im Weglaufhaus. Nach den schwierigen und belastenden Erfahrungen der BewohnerInnen, die häufig eine soziale Isolierung, Interessen- und Hoffnungslosigkeit zur Folge haben, sind die Möglichkeiten zur Rückkehr ins soziale Leben sehr wichtig, z.B. geselliges Beisammensein, der Besuch von kulturellen Veranstaltungen und gesellschaftliches Engagement.

Die MitarbeiterInnen fördern durch persönliche Gespräche den Aufbau und die Wiederbelebung von sozialen Beziehungen, führen auf Wunsch Gespräche mit den Angehörigen oder FreundInnen, unterstützen bei der Realisierung von Freizeitinteressen, planen gemeinsam mit den BewohnerInnen Veranstaltungen im Weglaufhaus, Ausflüge und den Besuch von kulturellen Veranstaltungen.

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7.8.2 Hilfen bezüglich der finanziellen und juristischen Situation

Bei finanziellen Schwierigkeiten werden die BewohnerInnen dabei unterstützt, ihre Lage genau zu klären. Falls Schulden vorliegen, werden unter der Einbeziehung von Schuldnerberatungsstellen und in Rücksprache mit den Gläubigern mittelfristige Rückzahlungspläne erarbeitet. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob bei Behörden oder Verwandten finanzielle Ansprüche geltend gemacht werden können.

Es wird geklärt, ob Strafanzeigen vorliegen oder Strafverfahren anhängig sind. Gegebenenfalls vermitteln die MitarbeiterInnen den erforderlichen Rechtsbeistand.

Die BewohnerInnen werden auf ihre Rechte innerhalb gerichtlicher Betreuungsverhältnisse, auf ihre PatientInnenrechte (z.B. Akteneinsicht, Psychiatrisches Testament) und den Anspruch auf Schadenersatz hingewiesen und zu Gerichtsterminen begleitet.

7.8.3 Hilfen bezüglich der medizinischen und psychischen Situation

Bei akuten Verletzungen und Krankheiten wird den BewohnerInnen eine angemessene ärztliche Behandlung vermittelt.

Ein spezielles Angebot des Weglaufhauses besteht darin, BewohnerInnen auf ihren Wunsch hin beim Absetzen psychiatrischer Psychopharmaka zu unterstützen. Die MitarbeiterInnen beraten dabei aufgrund der bestehenden langjährigen Erfahrung von Selbsthilfegruppen, innerhalb der Betroffenenbewegung und des Trägervereins des Weglaufhauses und vermitteln ÄrztInnen, die den Entzug psychiatrischer Psychopharmaka ambulant begleiten. Die BewohnerInnen werden auf mögliche Folgen des Absetzens hingewiesen (z.B. Schlaflosigkeit, Rebound-Phänomene). Strategien zum Umgang mit Schwierigkeiten, die während des Absetzens auftreten können, werden gemeinsam erarbeitet. [26]

Die MitarbeiterInnen stehen den BewohnerInnen rund um die Uhr für Gespräche zur Verfügung. Dabei geht es neben dem Auffangen aktueller Krisen auch um die Verarbeitung psychisch belastender Erfahrungen und Erlebnisse. Falls der Wunsch nach einer Psychotherapie oder Beratung zu speziellen Themen besteht, vermitteln die MitarbeiterInnen den Kontakt.

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7.9 Die Regelungen für das Alltagsleben im Weglaufhaus

Die BewohnerInnen halten sich nur eine relativ kurze Zeit im Weglaufhaus auf und haben aufgrund ihrer unterschiedlichen Vorgeschichten, Krisenverläufe, Schwierigkeiten und Bedürfnisse individuell stark differierende Möglichkeiten und Fähigkeiten, das persönliche und das gemeinsame Alltagsleben (mit-) zu gestalten. Deshalb gibt es im Weglaufhaus jenseits eines gemeinsamen Minimalkanons von Alltagspflichten kein für alle verbindliches Angebot zur Strukturierung des Alltags. Der Alltag der einzelnen BewohnerInnen ist außerdem tagsüber durch zahlreiche Anforderungen von außen (z.B. Termine bei Ämtern, ÄrztInnen oder TherapeutInnen) geprägt.

Darüber hinaus ist es ein wichtiges Element sowohl der Krisenintervention und der Aktivierung von Selbsthilfepotentialen als auch des Trainings von Alltagskompetenzen, den jeweils anwesenden BewohnerInnen die Regelung und Bewältigung der Alltagsrealität in einer komplexen Hausgemeinschaft im größtmöglichen Maß selbst zu überlassen. Die MitarbeiterInnen intervenieren deshalb nicht im Rahmen der Umsetzung einer starren Tagesstruktur, sondern auf der Grundlage der je aktuellen, individuellen und gemeinsamen Alltagsnotwendigkeiten und der Bewältigung der in diesem Kontext regelmäßig auftretenden Konflikte. Auf diese Weise wird es möglich, auch im Alltagsleben flexibel und spezifisch auf die ganz besonderen Fähigkeiten und Schwierigkeiten der einzelnen BewohnerInnen zu reagieren und sie in einem möglichst realitätsnahen Umfeld auf ihr weiteres Leben vorzubereiten.

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7.9.1 Die Rechte der Weglaufhaus-BewohnerInnen

Die Rechte der BewohnerInnen ergeben sich zunächst aus ihrem Anspruch, diejenigen Hilfen zu erhalten, die sich aus dem Berliner Rahmenvertrag für Kriseneinrichtungen nach § 72 BSHG im Allgemeinen ergeben und die in dieser Konzeption für die Kriseneinrichtung Weglaufhaus im Besonderen näher erläutert werden.

Ferner sind ihre Rechte bei der Nutzung der Räume des Hauses und bei der Gestaltung der Unterstützung und Betreuung durch die MitarbeiterInnen in einem Nutzungs- und Betreuungsvertrag, der innerhalb der ersten Woche nach der Aufnahme von beiden Parteien unterzeichnet wird, im Sinne der konzeptionellen Grundlagen der Einrichtung näher geregelt. Diese Rechte sind inhaltlich eng mit ihren Pflichten verknüpft.

Insbesondere enthält dieser Vertrag Regelungen, unter welchen Bedingungen die MitarbeiterInnen berechtigt sind, BewohnerInnen aufzufordern, die Einrichtung unmittelbar oder nach Ablauf einer angemessenen Frist zu verlassen. [27] Auch an diesem sensiblen, für alle Beteiligten schwierigen Punkt hat die Praxis des Weglaufhauses ergeben, daß für Entscheidungen der MitarbeiterInnen über die vorzeitige und unfreiwillige Beendigung des Aufenthaltes von BewohnerInnen – abgesehen von einigen wenigen Grundregeln in bezug auf Gewalt, Alkohol und Drogen – individuell stark variierende Faktoren eine größere Bedeutung haben als die pauschale Durchsetzung eines detaillierten Regelsystems. In jedem Fall gilt jedoch, daß solche Entscheidungen sowohl gegenüber den betroffenen BewohnerInnen als auch gegenüber den Sozialhilfeträgern nachvollziehbar begründet und dokumentiert werden.

Die BewohnerInnen haben jederzeit das Recht, die über sie angelegten BewohnerInnen-Ordner vollständig einzusehen. An Besprechungen, die sie betreffen, können sie teilnehmen. Alle sie betreffenden von MitarbeiterInnen des Weglaufhauses aufgesetzten Briefe oder Stellungnahmen dürfen erst weitergegeben werden, wenn die BewohnerInnen sie gelesen und sich damit einverstanden erklärt haben. Dies gilt für jedes einzelne Schriftstück, eine generelle Bevollmächtigung gibt es aufgrund der an Transparenz und Selbstbestimmung orientierten Arbeit im Weglaufhaus nicht.

Die BewohnerInnen wählen sich innerhalb der ersten 14 Tage ihres Aufenthalts aus dem Team der MitarbeiterInnen jeweils zwei Vertrauenspersonen. Die Wahl der Personen steht ihnen in den Grenzen der individuellen Belastbarkeit der einzelnen MitarbeiterInnen frei, nicht jedoch der Umstand, sich überhaupt Vertrauenspersonen auszusuchen. (vgl. 8.1.)

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7.9.2 Die Pflichten der Weglaufhaus -BewohnerInnen

Die Pflichten der BewohnerInnen sind in einem Nutzungs- und Betreuungsvertrag und zusätzlich in einer Hausordnung festgehalten, die bei der Aufnahme von den BewohnerInnen akzeptiert und unterzeichnet werden muß. Darin werden die BewohnerInnen auf die Einhaltung des oben erwähnten Minimalkonsens‘ gemeinsamer und individueller Pflichten festgelegt: Verbindlich ist die Teilnahme an den zwei Mal pro Woche abends stattfindenden Hausversammlungen von allen BewohnerInnen und den anwesenden MitarbeiterInnen sowie an den in unregelmäßigen und größeren Abständen stattfindenden Vollversammlungen, an denen neben den BewohnerInnen das gesamte Team und VertreterInnen des Trägervereins teilnehmen. Obligatorisch ist außerdem die aktive Mitwirkung am gemeinsamen Hausputz an jedem Samstag Nachmittag. Bei der Aufnahme müssen die BewohnerInnen darüber hinaus einwilligen, für die Zeit des Aufenthalts im Weglaufhaus wöchentlich einen festgelegten Pauschalbetrag (zur Zeit DM 50) für Verpflegung und andere Verbrauchsmittel in eine gemeinsame, anteilig auch von den MitarbeiterInnen bediente Haushaltskasse einzuzahlen.

Die BewohnerInnen müssen den MitarbeiterInnen des Weglaufhauses eine Vollmacht für die Beantragung der Kostenübernahme erteilen und im Rahmen ihrer sozialhilferechtlichen Mitwirkungspflicht mit angemessener Unterstützung und Begleitung die von den Sozialhilfeträgern geforderten Auflagen erfüllen, Nachweise erbringen und Termine einhalten. [28]

Die BewohnerInnen können faktisch das Weglaufhaus jederzeit endgültig verlassen. Doch sind sie während ihres Aufenthaltes verpflichtet, zumindest telefonisch Bescheid zu geben, wenn sie sich für längere Zeit oder über Nacht nicht im Weglaufhaus aufhalten wollen. Da Kriseneinrichtungen keine Freihalteregelung haben, verlieren BewohnerInnen den Anspruch auf ihren Platz, wenn sie dem Haus länger als 48 Stunden unabgesprochen fernbleiben.

Schließlich erklären sich die BewohnerInnen mit der Aufnahme im Weglaufhaus dazu bereit, ihre Zimmer sauber zu halten und sich aktiv, wenn auch in einer Form, die die individuellen Fähigkeiten und Schwierigkeiten flexibel und differenziert berücksichtigt, an der Erfüllung der gemeinschaftlichen Alltagspflichten (Einkaufen, Kochen, Küchendienst, Ordnung und Hygiene in den Gemeinschaftsräumen) zu beteiligen und an deren verantwortlicher Organisation mitzuwirken. [29]

Das Weglaufhaus ist ein beschützter Ort, der konzeptuell einerseits auf die verantwortungsvolle und aktive Mitwirkung seiner BewohnerInnen angewiesen ist, andererseits aber gleichzeitig eine hohe Toleranzschwelle für ungewöhnliche Verhaltensweisen, individuelle Besonderheiten und krisenbedingte Einschränkungen der Alltagskompetenzen einräumt. Die alltagspraktische Umsetzung dieser beiden Grundprinzipien kann nur mit den jeweils anwesenden BewohnerInnen immer wieder neu ausgehandelt, modifiziert und konkret erprobt werden. Dabei lernen die BewohnerInnen, aufeinander Rücksicht zu nehmen und ihr eigenes Verhalten, Empfinden und Denken, häufig nach langen Zeiten sozialer Isolation, in konkreten Lebenszusammenhängen zu überprüfen und zu reflektieren. Die in diesem Kontext stattfindenden, durchaus konfliktreichen gruppendynamischen Prozesse, die von den MitarbeiterInnen moderiert und nötigenfalls entschärft, nicht aber bestimmt werden, stellen ein zentrales Element bei der Realisierung des Betreuungskonzepts der Kriseneinrichtung Weglaufhaus dar.

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7.10 Vernetzung und Kooperation

Als überbezirkliche Einrichtung für Psychiatrie-betroffene Wohnungslose kooperiert das Weglaufhaus mit zahlreichen und unterschiedlichen Behörden und Ämtern, freien Trägern, Wohn-, Betreuungs- und Beratungseinrichtungen, Selbsthilfegruppen und Betroffenenorganisationen, ärztlichen und therapeutischen Praxen, Anwaltskanzleien, Betreuungsvereinen, Wohnungsbaugesellschaften und Krankenhäusern.

Für die Zusammenarbeit gelten die Prinzipien einer größtmöglichen NutzerInnenorientierung. Auf Grund der Vielfalt der konkreten Wünsche und Bedürfnisse der Weglaufhaus-BewohnerInnen bei einer vergleichsweise geringen Anzahl von Plätzen ist es weder sinnvoll noch praktikabel, zwischen dem Weglaufhaus und anderen Einrichtungen auf Trägerebene feste und an den Angeboten der jeweiligen Einrichtungen ausgerichtete Kooperationen zu vereinbaren. Statt dessen geht es im Weglaufhaus darum, aus der Vielzahl möglicher Kooperationen ein jeweils aktuell variiertes und aus den Erfordernissen der Situation zu entwerfendes Netz psychosozialer Hilfemaßnahmen zu erarbeiten, das den jeweils Einzelnen eine weitgehend "maßgeschneiderte" Form der Unterstützung in ihrer augenblicklichen Lebenssituation zu sichern versucht, ohne daß die dafür notwendigen Kooperationen institutionalisiert und verallgemeinert werden könnten.

Der Trägerverein und die MitarbeiterInnen des Weglaufhauses bemühen sich, durch eine intensive Öffentlichkeitsarbeit, häufige Projektvorstellungen und die Teilnahme an Kongressen und Fachveranstaltungen eine möglichst große Zahl von Einrichtungen und von Professionellen des psychosozialen Bereichs über die Arbeit und die Angebote des Weglaufhauses zu informieren, um bei der Unterstützung und Betreuung der BewohnerInnen des Weglaufhauses auf ein großes Reservoir von Kooperationsmöglichkeiten zurückgreifen zu können.

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7.10.1 Die Praxis der Vernetzung und Kooperation

Zwischen dem Weglaufhaus und folgenden Institutionen, Behörden und Fachleuten finden regelmäßige Kooperationen statt:

  • mit den Sozialen Wohnhilfen der Abteilungen für Soziales aller Berliner Bezirksämter in Fragen der Feststellung des individuellen Hilfebedarfs, der Kostenübernahmen, der Hilfepläne, Entwicklungs- und Abschlußberichte, der Wohnungsvermittlung und der Weitervermittlung in andere Einrichtungen

  • mit den Sozialpsychiatrischen Diensten der Berliner Bezirksämter:

    1. Mit einer Reihe von Sozialen Wohnhilfen konnte im Einvernehmen mit den jeweiligen Sozialpsychiatrischen Diensten (SpDs) die Vereinbarung getroffen werden, daß die SpDs für die Begutachtung der BewohnerInnen des Weglaufhauses im Rahmen der Betreuung nach § 72 BSHG nicht zuständig sind, um im Interesse der Betroffenen Konflikte oder unterschiedliche Auffassungen im Bereich von Diagnostik und Krankheitsverständnis zwischen einer psychiatrischen und einer antipsychiatrischen Institution zu vermeiden und den besonderen Interessen der KlientInnen des Weglaufhauses gerecht zu werden.

    2. Mit dem lokal zuständigen SpD in Berlin-Reinickendorf besteht eine pragmatische Kooperation im Interesse der jeweils Betroffenen, falls besondere Situationen es erfordern.

    3. Auch in den übrigen Bezirken, die für die Kostenübernahme für einen Aufenthalt im Weglaufhaus eine Begutachtung durch den bezirklichen SpD für notwendig halten, ist die Kooperation mittlerweile in aller Regel auf die besonderen Bedürfnisse und Schwierigkeiten der Klientel des Weglaufhauses abgestimmt.

  • mit den bezirklichen Wohnungsämtern und mit verschiedenen Wohnungsbaugesellschaften bei der (Wieder-) Beschaffung von Wohnraum für die wohnungslosen BewohnerInnen des Weglaufhauses

  • mit unterschiedlichen freien Trägern im Bereich des Betreuten Einzelwohnens, des Betreuten Gruppenwohnens, von Übergangswohnhäusern, Therapeutischen Wohngemeinschaften und mit EinzelfallhelferInnen in verschiedenen Bezirken

  • mit unterschiedlichen Schuldnerberatungsstellen

  • mit geeigneten RechtsanwältInnen in Fragen des Betreuungsrechts, des PsychKG, von Unterbringungen oder von Vorausverfügungen wie dem Psychiatrischen Testament oder Behandlungsvereinbarungen

  • mit verschiedenen AllgemeinärztInnen und PsychiaterInnen in verschiedenen Bezirken Berlins, um unter anderem einen medizinisch verantwortlichen Entzug psychiatrischer Psychopharmaka zu gewährleisten. (Dabei gilt für die BewohnerInnen des Weglaufhauses selbstverständlich der Grundsatz der freien Arztwahl: Die MitarbeiterInnen können, abgesehen von medizinischen Notfallsituationen, nur informieren, beraten und auf Wunsch geeignete ÄrztInnen und/oder HeilpraktikerInnen vermitteln.)

  • mit unterschiedlichen Selbsthilfegruppen

  • mit PsychotherapeutInnen unterschiedlicher fachlicher und methodischer Ausrichtung und Spezialisierung

  • mit allen Berliner Frauenhäusern und unterschiedlichen Beratungseinrichtungen für Frauen

  • mit allen anderen Kriseneinrichtungen in Berlin

  • mit dem zuständigen Kontaktbereichsbeamten und dem Polizeiabschnitt 11 (z.B. bei Vermißtenmeldungen oder akuter Fremdgefährdung durch BewohnerInnen des Weglaufhauses)

  • Darüber hinaus wird nach Maßgabe des Einzelfalls mit Spezial- und Fachberatungsstellen im Sinne der Ressourcenerschließung für die NutzerInnen zusammengearbeitet.

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7.10.2 Mitarbeit in Fachgremien

  • Der Trägerverein des Weglaufhauses ist Mitglied des dpw. MitarbeiterInnen des Weglaufhauses sind kontinuierliche Mitglieder in den sowohl für die Wohnungslosenhilfe als auch für den Psychiatriebereich einschlägigen Fachgruppen dieses Wohlfahrtsverbands (AK § 72/Schuldnerberatung, AK § 72/Qualität und Fachgruppe Psychiatrische und Psychosoziale Versorgung). Außerdem partizipieren sie an allen vom dpw koordinierten Maßnahmen der Qualitätskontrolle und der Entwicklung adäquater Qualitätsstandards.

  • MitarbeiterInnen des Weglaufhauses vertreten das Projekt regelmäßig in den Sitzungen der bezirklichen Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft in Berlin-Reinickendorf. Auch als überbezirkliches Projekt ist das Weglaufhaus auf diese Weise in die lokalen Strukturen der psychosozialen Versorgung eingebunden.

  • Darüber hinaus ist das Weglaufhaus auch mit einem ständigen Mitglied in der überregionalen PSAG des Landes Berlin vertreten.

  • MitarbeiterInnen des Weglaufhauses sind ständige Mitglieder des vom Berliner Senat eingerichteten Fachgremiums Arbeitskreis Wohnungsnot und auf diese Weise über die aktuellen Entwicklungen der Wohnungslosenpolitik informiert und in die entsprechenden Diskussionen und Planungen einbezogen.

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8 Strukturen und Massnahmen zur Qualitätssicherung - Ergebnisqualität

Das Angebot der Kriseneinrichtung Weglaufhaus richtet sich an Personen, die zur Notlagenüberwindung auf der Basis von Kriseninterventionsarbeit vorübergehend der sofortigen Hilfe in Form von Unterstützung und Übernahme bedürfen [30]. Die Ziele für die Arbeit im Weglaufhaus ergeben sich in erster Linie aus den Vorgaben des § 72 BSHG und betreffen "alle Maßnahmen, die notwendig sind, um die Schwierigkeiten (der HilfenehmerInnen) abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten (...)" [31].

Zusätzliche Ziele, die die im BSHG genannten Vorgaben qualitativ ergänzen, ergeben sich aus den besonderen Anliegen und Aufgaben des Trägervereins, des gemeinnützigen und mildtätigen Vereins zum Schutz vor psychiatrischer Gewalt e.V.

Die quantitative und qualitative Evaluation der Arbeit des Weglaufhauses bei der Erreichung dieser Ziele erfolgt auf der Grundlage folgender, im jeweiligen Hilfeplan individuell berücksichtigter Kriterien:

  • Existenzsicherung

    Wohnraum, Kleidung, regelmäßige Ernährung und basale soziale Kontakte werden kurzfristig und niedrigschwellig zur Verfügung gestellt.

    Eine angemessene ärztliche Behandlung und die notwendigen Maßnahmen zur finanziellen und juristischen Sicherung der sozialen Existenz werden unmittelbar eingeleitet und gemeinsam mit den BewohnerInnen durchgeführt.

  • Krisenintervention und persönliche Stabilisierung

    Überwindung der aktuellen psychosozialen Krisenverfassung

    Aufbrechen der sozialen Isolation

    Aufnahme des Trainings von Konfliktfähigkeit und Alltagskompetenzen in einer intensiv betreuten Hausgemeinschaft mit einem individuell modifizierten, kontinuierlich erweiterten Anteil von Eigenverantwortung

    Entwicklung einer den Betroffenen gemäße Form der Verarbeitung der Psychiatrie-Erfahrung und von Bewältigungsstrategien für eventuelle neue Krisen

    Absetzen der psychiatrischen Psychopharmaka oder Einübung einer selbstbestimmten Anwendung psychiatrischer Psychopharmaka in ambulanter ärztlicher Behandlung [32]

  • Perspektivplanung und -realisierung

    Eine neue Wohnmöglichkeit konnte gefunden bzw. die alte erhalten werden.

    Die medizinische, psycho-, gruppen- oder körpertherapeutische Begleitung ist eingeleitet und auf mittlere Sicht abgesichert.

    Juristische und finanzielle Probleme sind gelöst, oder es wurde mit professioneller Unterstützung damit begonnen, sie kompetent und kontinuierlich zu bearbeiten.

    Alte soziale Kontakte (Familie, FreundInnen, KollegInnen) konnten reaktiviert oder Ansätze zum Aufbau eines neuen sozialen Umfeldes entwickelt werden.

    Ein Anschluß an adäquate, den Wünschen der Betroffenen entsprechende Hilfesysteme wurde hergestellt.

    Die Betroffenen halten es für sinnvoll, auch nach der Zeit im Weglaufhaus vorübergehend Unterstützung und Betreuung in Anspruch zu nehmen, und sind über die entsprechenden Angebote und Möglichkeiten informiert.

    Nach Maßgabe des besonderen Hilfebedarfs und auf der Grundlage der eigenen Pläne der Betroffenen ist eine Vermittlung an adäquate Hilfesysteme geleistet, die ersten Schritte sind begleitet worden.

  • Hilfe zur Selbsthilfe

    Die Betroffenen geraten über eine Aktivierung ihrer Möglichkeiten zur Selbsthilfe (Empowerment) wieder in die Lage, eigene Schritte bei der Lösung ihrer Schwierigkeiten zu unternehmen.

    Die Betroffenen entwickeln eigene Ansätze zur Reflexion der Ursachen und Bedingungen ihrer (möglicherweise wiederkehrenden) Krisen und suchen nach angemessenen und persönlichen Strategien der Prophylaxe für eventuelle zukünftige Krisen.

    Die Betroffenen erarbeiten sich einen selbstbewußten und selbstbestimmten Umgang mit dem psychiatrischen Versorgungssystem und entwickeln einen individuellen Zugang zu ihren persönlichen Schwierigkeiten jenseits des psychiatrischen Krankheitsbegriffs, sofern sie diesen für sich ablehnen oder als nicht hilfreich erfahren haben.

    Die Betroffenen kennen ihre Rechte, Pflichten und Möglichkeiten innerhalb der unterschiedlichen Hilfesysteme und wissen aufgrund ihrer gezielten Einbindung auch in schriftliche und bürokratische Vorgänge um die Grenzen der Hilfen und die Notwendigkeit ihrer aktiven, bewußten und kompetenten Mitwirkung bei allen Hilfemaßnahmen.

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8.1 Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung der Ergebnisqualität

Um die durch die genannten Ziele beschriebene Ergebnisqualität dauerhaft zu sichern und sie an veränderte Bedingungen anzupassen und inhaltlich weiterzuentwickeln, sind folgende Maßnahmen zur Qualitätssicherung Bestandteil des Leistungsumfangs:

  • Teamsitzung:   Wöchentlich findet eine fünfstündige Teamsitzung aller Teammitglieder einschließlich der Honorarkräfte und der PraktikantInnen (mit Ausnahme der im Weglaufhaus jeweils Diensthabenden) statt. Auf diesen Sitzungen werden nicht nur die Belange, Schwierigkeiten und Fortschritte der BewohnerInnen besprochen, das gemeinsame Vorgehen koordiniert und organisatorische Fragen geklärt, sondern darüber hinaus inhaltliche und konzeptionelle Punkte erörtert und weiterentwickelt.

  • Teamtage und Teamwochenenden:    In unregelmäßigen Abständen (etwa 5 bis 6 Mal pro Jahr) finden Teamtage (bzw. einmal im Jahr ein Teamwochenende) statt, an denen Fragen und Probleme, die in der Alltagsroutine zu kurz kommen, geklärt, gemeinsame Standards und Wege zu ihrer Umsetzung besprochen und die Konzeption weiterentwickelt werden.

  • Supervision:    Alle 2 bis 3 Wochen findet eine zweistündige Teamsupervision bei einschlägig qualifizierten SupervisorInnen statt. Bei besonders schweren Belastungen, die aus der Arbeit im Weglaufhaus resultieren können, steht die Supervisorin bzw. der Supervisor auch einzelnen Teammitgliedern kurzfristig für Einzelgespräche zur Verfügung.

  • Vertrauenspersonen und Intervision   : Die BewohnerInnen des Weglaufhauses wählen sich aus dem Team jeweils zwei Vertrauenspersonen, die als besonders verantwortliche AnsprechpartnerInnen den Überblick über das bereits Erreichte und die noch anstehenden Aufgaben behalten. Diese beiden MitarbeiterInnen koordinieren ihre Arbeit gemeinsam mit den BewohnerInnen und unterstützen sich gegenseitig. (vgl. 7.8.1)

  • Fortbildung:    Den MitarbeiterInnen stehen jährlich 5 Tage Fortbildung und eine anteilige Übernahme von Fortbildungskosten durch den Träger zu. In der Regel werden jedoch zur Absicherung eines gemeinsamen Qualitätsstandards ganztägige Fortbildungen durch entsprechend qualifizierte DozentInnen für das ganze Team organisiert (z.B. zu Themen wie Suizid, Alkohol, Drogen, psychiatrische Psychopharmaka oder Betreuungsrecht)

  • Spezialisierung und Arbeitsteilung:    Jedes Mitglied des Teams arbeitet regelmäßig in einer Arbeitsgruppe in den vier Bereichen Internes und Investitionen, Gremien- und Verbandsarbeit, Finanzen und Personal und Öffentlichkeitsarbeit mit und übernimmt im Rahmen dieser Tätigkeiten die Verantwortung, die anderen Teammitglieder zu informieren, fortzubilden und bestimmte Teilaufgaben zu delegieren.

  • Kontinuierliche Mitarbeit in Fachgremien:    Mitglieder des Weglaufhaus-Teams arbeiten kontinuierlich in bezirklichen und landesweiten Fachgremien (unter anderem in der PSAG Reinickendorf, der überregionalen PSAG des Landes Berlin und dem Arbeitskreis Wohnungsnot) mit und sorgen für einen zeitnahen Informationsaustausch mit anderen Trägern, Einrichtungen, Behörden und sonstigen Institutionen.

  • Mitgliedschaft im dpw:    Der Verein zum Schutz vor psychiatrischer Gewalt e.V. ist seit 1993 Mitglied des Berliner Landesverbandes des PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverbandes. Mitglieder des Weglaufhaus-Teams arbeiten kontinuierlich in den einschlägigen Fachgruppen und Arbeitskreisen des dpw mit und überprüfen die Qualität der Arbeit des Weglaufhauses in der zu Fragen der Qualitätssicherung, -entwicklung und -kontrolle eingerichteten Arbeitsgruppe. Zusätzlich zu allen anderweitigen Qualitätsanforderungen erfüllt der Trägerverein des Weglaufhauses freiwillig und verbindlich die internen Qualitätskriterien des dpw.

  • Qualitätsbeauftragte:    Aus dem Kreis der Teammitglieder wird ein/e Qualitätsbeauftragte/r und ein/e Stellvertreter/in gewählt, die gemeinsam für die projektinterne Umsetzung, kontinuierliche Anpassung und Verbesserung der Qualität der Arbeit im Weglaufhaus und ihre Kontrolle verantwortlich sind und sowohl nach innen wie nach außen als AnsprechpartnerInnen für Fragen der Qualität zur Verfügung stehen.

  • Teilnahme an Fachtagungen und Öffentlichkeitsarbeit   : MitarbeiterInnen des Weglaufhauses und Mitglieder des Vereins zum Schutz vor psychiatrischer Gewalt e.V. nehmen regelmäßig an unterschiedlichen nationalen und internationalen Kongressen und Fachveranstaltungen in den Bereichen soziale Arbeit, Wohnungslosigkeit, Psychiatrie, Psychotherapie und der Selbsthilfe- und Betroffenenbewegung teil und stellen dort die Arbeit des Weglaufhauses zur Diskussion. Auf diese Weise ist eine kontinuierliche und grundsätzliche Reflexion der Konzeption und der Qualität der Arbeit des Weglaufhauses garantiert.

    Darüber hinaus stellen MitarbeiterInnen und BewohnerInnen des Weglaufhauses in unregelmäßigen Abständen das Projekt vor Professionellen und Studierenden des psychosozialen Bereichs vor, erläutern seine Grundlagen und Arbeitsweisen und erhalten umgekehrt auf diesem Weg wertvolle Anregungen und Hinweise zur Verbesserung der Qualität der angebotenen Hilfemaßnahmen.

  • Fachliteratur:   In der Einrichtung stehen den MitarbeiterInnen und BewohnerInnen Fachzeitschriften und Fachliteratur in den Bereichen Sozialhilferecht, Obdachlosigkeit, Gesundheit, Psychiatrie, Psychotherapie, alternative Formen der Heilbehandlung und der Selbsthilfe- und Betroffenenbewegung zur Verfügung.

  • KlientInnenbezogene Dokumentation:   Für alle BewohnerInnen wird eine Akte angelegt; diese ist den jeweiligen BewohnerInnen jederzeit zugänglich und enthält mindestens:

    • Aufnahmebogen mit den Sozialdaten, Angaben zur aktuellen Situation und zum Anlaß der Aufnahme im Weglaufhaus (Beschreibung der aktuellen Krisensituation in Verbindung mit der Lebenslage)

    • Hilfeplan und dessen Fortschreibung

    • Chronologische Vermerke zum Verlauf des Aufenthalts

    • Fortlaufend aktualisierte Angaben zur juristischen, finanziellen, familiären und gesundheitlichen Situation, zum Stand der Wohnungssuche und zur Perspektivplanung, zum gerichtlichen Betreuungsverhältnis und zur Situation im Hinblick auf Ausbildung und Arbeit, zu den eingenommenen psychiatrischen Psychopharmaka und zum Prozeß des Absetzens von psychiatrischen Psychopharmaka

    • KlientInnenbezogene Korrespondenz, Befürwortungen, Stellungnahmen, Zwischenberichte und andere Schriftwechsel

    • Dokumentation der Einzelgespräche als zentrales Instrument der Krisenintervention, der psychosozialen Stabilisierung und der Perspektivplanung mit Angaben über Inhalt, Zeitpunkt, Dauer und GesprächspartnerIn

    • Abschlußbericht

  • Einrichtungsbezogene Dokumentation:   Von Team und Gremiensitzungen, Terminen der Öffentlichkeitsarbeit, den zentralen Entscheidungen der projektinternen Arbeitsbereiche und den Teamtagen werden Protokolle angefertigt und archiviert. Darüber hinaus werden Anfragen von BewerberInnen und gegebenenfalls die Gründe für ihre Ablehnung oder Weitervermittlung dokumentiert. Es erfolgt eine halbjährlich aktualisierte, quantitative, statistische Erfassung und Auswertung mit den Sozialdaten der BewohnerInnen, vorherigen und anschließenden Aufenthaltsorten und Betreuungsformen, der Aufenthaltsdauer, den Einkommensverhältnissen und den zuständigen Trägern der Sozialhilfe, die in einem Jahresbericht zusammengefaßt werden.

Der Sozialhilfeträger ist berechtigt, die Wirtschaftlichkeit und die Qualität der vereinbarten Leistungen entsprechend der Regelungen des Berliner Rahmenvertrages zu prüfen.

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9 Finanzierung

Grundlage der Finanzierung ist der Abschluß einer leistungsgerechten Entgeltvereinbarung zwischen dem Land Berlin und dem Trägerverein gemäß § 93 BSHG auf der Grundlage BRV (Berliner Rahmenvertrag) und der entsprechenden Anlagen zum Leistungstyp Kriseneinrichtung. Die jeweils zuständigen Träger der Sozialhilfe (in Berlin: die Bezirksämter) übernehmen die Kosten der im Weglaufhaus erbrachten Leistungen, soweit diese den leistungsrechtlichen Bestimmungen des § 72 BSHG (Hilfe in besonderen sozialen Schwierigkeiten) entsprechen und die Einzelfallprüfung des zuständigen Sozialhilfeträgers einen entsprechenden Hilfebedarf ergeben hat.

In dem täglichen personenbezogenen Entgelt (Tagessatz) sind sowohl die Betreuungs- als auch die Unterkunftskosten enthalten. Diese gliedern sich auf in eine Grund- und eine Maßnahmenpauschale und in einen Investitionsbetrag.

Den persönlichen Bedarf an Verbrauchs- und Lebensmitteln bezahlen die BewohnerInnen aus eigenen Einkünften oder der ihnen zustehenden Hilfe zum Lebensunterhalt.

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10 Konzeptentwicklung

Diese Konzeption wird nach Maßgabe der tatsächlichen Veränderungen und Anforderungen überprüft und weiterentwickelt. Änderungen erfolgen nur in Absprache mit dem für die Vereinbarung zuständigen Sozialhilfeträger.


[1]
Zu den besonderen Bedingungen, die beim Absetzen zu beachten sind, s. Fußnote 26
[3]
Dasselbe gilt für den zunehmend verwendeten psychiatrischen Begriff der "psychischen Störung"
[4]
Loren Mosher und Alma Z. Menn, Wissenschaftliche Erkenntnisse und Systemveränderungen. Erfahrungen im Soteria-Projekt, in Helm Stierlin, Lynne C. Wynne und Michael Wirsching (Hg.), Psychotherapie und Sozialtherapie der Schizophrenie. Ein internationaler Überblick, Berlin u.a. 1985, S. 105-122, und: Loren Mosher, Voyce Hendrix und Deborah Fort, Dabeisein: Manual zur Praxis in der Soteria, Bonn 1994
[5]
In der gesamten Konzeption beinhalten die Begriffe "wohnungslos" bzw. "Wohnungslosigkeit" immer alle hier aufgezählten Möglichkeiten von (drohender) Wohnungslosigkeit.
[6]
Menschen, die in nach § 39 BSHG finanzierten Einrichtungen leben, gelten nicht als wohnungslos und müssen auf Kündigungsfristen achten.
[7]
Natürlich kann auch das Weglaufhaus solche Menschen nur unter bestimmten Bedingungen aufnehmen. Es gibt in diesem Grenzbereich von Gesundheit und Sozialem in Deutschland ein Defizit, wenn man den zahlreichen Berichten von Betroffenen und auch Angehörigen folgt, die den MitarbeiterInnen des Weglaufhauses in den vergangenen Jahren bekannt geworden sind.
[9]
Immer wieder wandten sich Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und von Frauenberatungsstellen an das Weglaufhaus, da die betroffenen Frauen im Rahmen der bestehenden frauenspezifischen Angebote nicht angemessen unterstützt werden konnten.
[10]
Ilse Eichenbrenner, Lebensraum Straße. Sich aufhalten - ohne festen Wohnsitz, in: Thomas Bock und H. Weigand (Hg.), Hand-werks-buch Psychiatrie, Bonn 1991, S. 86-100
[11]
Manfred Koniarczyk, Manfred Fichter und Jörg Wolz, Psychische Erkrankungen bei alleinstehenden wohnungslosen Männern, in: Abschied von Babylon, Bonn 1994, S. 17
[12]
Menschen, die einen Anspruch auf andere Hilfemaßnahmen nach BSHG haben, werden mit dem Ziel der Weitervermittlung in eine entsprechende Einrichtung aufgenommen, falls sie dies wünschen. Wenn die Betroffenen eine Weitervermittlung in eine solche Einrichtung ablehnen, gilt es zu prüfen, ob diese Menschen auf der Grundlage des §3 BSHG Anspruch auf Unterstützung im Weglaufhaus haben.
[14]
Das Haus ist insgesamt nicht rollstuhlgerecht ausgebaut.
[15]
Auch wenn die Absicht, psychiatrische Psychopharmaka abzusetzen, im Weglaufhaus nicht als Aufnahmebedingung gilt, müssen die BewohnerInnen die Bereitschaft mitbringen, sich mit den Wirkungen der von ihnen eingenommenen psychiatrischen Psychopharmaka auseinanderzusetzen. Sollten BewohnerInnen nach einer gewissen Zeit zu der Überzeugung gelangen, daß sie ihre psychosoziale Krise in erster Linie durch die Einnahme von psychiatrischen Psychopharmaka bewältigen möchten, würden die MitarbeiterInnen sie in eine Einrichtung vermitteln, deren Programm ihren Bedürfnissen eher entspricht. Das gilt natürlich nicht für Menschen, die für eine Übergangszeit an ihrer Medikation festhalten oder diese sogar für eine gewisse Zeit erhöhen wollen, wenn sie das in dem für manche langwierigen Prozeß des Absetzens oder Reduzierens von Psychopharmaka für notwendig erachten.
[16]
Die Bedingungen für einen vorzeitigen Abbruch des Aufenthalts im Weglaufhaus regelt der zwischen den BewohnerInnen und dem Verein zum Schutz vor psychiatrischer Gewalt e.V. innerhalb der ersten Woche abgeschlossene Betreuungsvertrag und die bei der Aufnahme unterzeichnete Hausordnung.
[17]
Hierbei handelt es sich um eine Zusatzleistung, die nicht vergütungsrelevant ist.
[18]
§§ 3,4 und 12, Absatz 1 PsychKG
[19]
Selbstverständlich kann nur dann auf diese Weise verfahren werden, wenn die BetreuerInnen keine gerichtliche Unterbringung erwirkt haben (vgl. 6.4.1)
[20]
Nach dem Betreuungsrecht ist gesetzlich Betreuten auch gegenüber ihren BetreuerInnen eine weitgehende Eigenständigkeit einzuräumen. So können gesetzlich Betreute z.B. den Antrag auf bzw. die entsprechende Vollmacht für die Beantragung der Kostenübernahme von Hilfemaßnahmen nach BSHG rechtswirksam unabhängig von ihren BetreuerInnen selbst stellen. Nicht der Umstand, daß eine gesetzliche Betreuung besteht, oder der Zuschnitt der Aufgabenbereiche entscheiden über die rechtliche Wirksamkeit von Entscheidungen und Anträgen von gesetzlich Betreuten, sondern einzig der Grad ihrer aktuellen Geschäftsfähigkeit, die bis zur Vorlage eines anderslautenden Gutachtens als gegeben vorausgesetzt werden muß, wenn nicht gravierende Gründe - wie z.B. eine weitgehende geistige Behinderung - offenkundig dagegen sprechen.
[21]
Dem Maßregelvollzug unterliegen StraftäterInnen, die wegen fehlender strafrechtlicher Verantwortlichkeit nicht zu einer Strafe verurteilt werden können, sondern bei denen psychiatrische Behandlung für erforderlich gehalten wird.
[22]
Sicherungsverfahren nach den §§ 413ff StPO und der einstweiligen Unterbringung nach § 126 StPO unterliegen solche Personen, bei denen gerichtlich eine psychiatrische Untersuchung ihrer strafrechtlichen Verantwortlichkeit wegen des Verdachts einer Straftat angeordnet wurde.
[23]
Die Kriseneinrichtung Weglaufhaus hat einen dauerhaften Beratervertrag mit einem einschlägig spezialisierten Anwalt abgeschlossen, auf dessen juristische Kompetenz die MitarbeiterInnen jederzeit kurzfristig zurückgreifen können.
[24]
Golan, N.: Krisenintervention. Strategien psychosozialer Hilfe. Freiburg i. Br. 1983, und Rapoport, L.: Krisen-Intervention als Form der Kurzbehandlung. In: R.W. Roberts & R.H. Nee: Krisentherapie. Freiburg i. Br. 1974.
[25]
Sonneck, G.: Krisenintervention und Suizidverhütung. Wien 1997
[26]
Bei der im Weglaufhaus angebotenen Beratung handelt es sich daher um eine nicht-ärztliche Information, um Aufklärung über Patientenrechte und um persönliche Erfahrungsberichte zur Orientierung der Betroffenen. Die BewohnerInnen werden ausdrücklich darauf hingewiesen, daß sie zur Abklärung medizinischer Folgen des Absetzens ärztliche Beratung und Begleitung in Anspruch nehmen sollten, da die MitarbeiterInnen des Weglaufhauses keinerlei medizinische oder ärztliche Kompetenzen haben und die Verantwortung für das Absetzen, Reduzieren oder die Einnahme von psychiatrischen Psychopharmaka während und nach dem Aufenthalt im Weglaufhaus ausschließlich bei den betreffenden BewohnerInnen und ihren behandelnden ÄrztInnen liegt.
[27]
So kann die Anwendung von physischer Gewalt gegen andere, aber auch gegen Sachen ein umgehendes Verlassen des Hauses erforderlich machen, Ähnliches gilt für gravierende und/oder wiederholte Verstöße gegen die geltenden Alkohol- und Drogenregelungen (vgl. 4.3). Verstöße gegen andere in der Hausordnung und im Betreuungs- und Nutzungsvertrag genannte Pflichten können ebenfalls dazu führen, daß ein Aufenthalt im Weglaufhaus vorzeitig beendet wird. Allerdings haben die BewohnerInnen bei Verstößen, die die Sicherheit und die existentiellen Grundbedürfnisse der anderen BewohnerInnen und der MitarbeiterInnen nicht unmittelbar und schwerwiegend bedrohen, das Recht auf eine (schriftliche) Verwarnung und eine (in Tagen zu bemessende) Frist, innerhalb derer sie im Rahmen individuell auszuhandelnder Zusatzvereinbarungen ihr Verhalten korrigieren können oder mit Hilfe der MitarbeiterInnen eine geeignete Alternative finden können.
[28]
Die erste Phase der Krisenintervention sollte allerdings nach Möglichkeit nicht durch zu hohe Auflagen und Außenanforderungen gefährdet werden, wenn die angestrebte Hilfemaßnahme nicht schon zu Beginn scheitern oder durch einen vorzeitigen Abbruch von seiten der HilfeempfängerInnen beendet werden soll.
[29]
Die BewohnerInnen werden darauf hingewiesen, daß sich aus dieser Mitverantwortung nicht ergibt, daß alle BewohnerInnen quantitativ und qualitativ immer genau gleich viel übernehmen müssen und können, sondern daß sie ihre individuellen, phasenweise und krisenbedingt möglicherweise eingeschränkten Möglichkeiten bei der Übernahme und Verteilung der anfallenden Aufgaben einbeziehen müssen.
[30]
vgl. die einrichtungsspezifischen Kriterien für Leistungsvereinbarungen gem. § 93 BSHG d Absatz 2, Anlage zu Zf 3.3 BRV
[31]
§ 72 BSHG, Absatz 2
[32]
vgl. dazu Punkt 7.8.3 und Fußnote 26.

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Letzte Aktualisierung am 01.05.2008
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