KonzeptionKriseneinrichtung Weglaufhaus »Villa Stöckle« nach §§ 67ff SGB XII BSHGDiese Konzeption der Kriseneinrichtung Weglaufhaus - Villa Stöckle wurde im Jahr 2001 verfasst und zur Grundlage der Vereinbarung mit dem Berliner Senat. Seit dem 1.1.2005 gelten die im Text mehrfach genannten Bestimmungen des Bundessozialhilfegesetzes nicht mehr, statt dessen sind nun die §§ 67ff SGB XII ("Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten") auf der Grundlage von §§75 SGB XII ("Hilfe in Einrichtungen") massgeblich. Inhaltsverzeichnis
1 Vorwort1.1 Die konzeptionellen GrundlagenDas Weglaufhaus - "Villa Stöckle" ist eine Kriseneinrichtung für 13 wohnungslose und akut von Wohnungslosigkeit bedrohte Psychiatrie-Betroffene. Auf der Grundlage des § 72 BSHG ("Hilfe in besonderen sozialen Schwierigkeiten") finden im Weglaufhaus Menschen, die auf Grund ihrer unterschiedliche Lebensbereiche betreffenden Schwierigkeiten einer niedrigschwelligen und individuell gestalteten Unterstützung bedürfen, einen intensiv betreuten Schutz- und Wohnraum. Das Weglaufhaus ist eine Einrichtung für Menschen, deren aktuelle Notlage am besonders problematischen Schnittpunkt existenzieller sozialer und psychischer Krisen angesiedelt ist. Insbesondere ist das Weglaufhaus ein Zufluchtsort für Menschen, die vor der Gewalt der Psychiatrie fliehen oder von psychiatrischen Behandlungsverfahren enttäuscht sind und nach einer Alternative suchen, die ihrem erhöhten Unterstützungsbedarf Rechnung trägt. Außerdem haben sie die Möglichkeit, psychiatrische Psychopharmaka (schrittweise) abzusetzen. [1] Im Weglaufhaus können sie Kraft schöpfen, Erfahrungen austauschen und Zukunftspläne schmieden, ohne daß ihnen psychiatrische Krankheitsbilder und Diagnosen den Zugang zu ihren Gefühlen, Vorstellungen und persönlichen oder sozialen Schwierigkeiten verstellen. Vor diesem Hintergrund stellt ein Aufenthalt im Weglaufhaus ein Hilfsangebot für unterschiedliche Gruppen von in Not geratenen Menschen dar, die aufgrund ihrer individuellen Bedürfnisse, der Schwere ihrer Krise oder der Kombination ihrer verschiedenen Schwierigkeiten von den Angeboten anderer Einrichtungen des psychosozialen Versorgungsnetzes häufig nicht erreicht werden:
Um effektive Hilfe bei der Bewältigung dieses breiten Spektrums psychosozialer Schwierigkeiten leisten zu können, stellt das Weglaufhaus rund um die Uhr eine Reihe unterschiedlicher, fachlich qualifizierter Hilfsangebote bereit. Diese reichen von der kompetenten Krisenintervenion im Rahmen zeitaufwendiger Einzelbetreuung bis zu den für die Lösung konkreter sozialer Probleme erforderlichen Maßnahmen klientInnenzentrierter Sozialarbeit bei der Wohnraumbeschaffung, bei Behördenangelegenheiten und bei gesundheitlichen, rechtlichen, finanziellen und familiären Problemen. Die unterschiedlichen Unterstützungs- und Betreuungsmaßnahmen orientieren sich an dem übergeordneten Ziel, die Betroffenen dazu zu befähigen, im Rahmen des Hilfeprozesses ihr ganzes Potential an Selbstverantwortung, Selbstbestimmung und Eigeninitiative zu aktivieren. Die BewohnerInnen organisieren den Alltag im Weglaufhaus (Gestaltung der Wohnräume, Einkauf, Kochen, Ordnung, gemeinsame Unternehmungen) weitgehend selbständig. Die auf intensive Kommunikation untereinander angewiesene, immer wieder konfliktreiche Gemeinschaft der BewohnerInnen bietet geeignete Voraussetzungen, das für die Bewältigung psychosozialer Schwierigkeiten zentrale Selbsthilfepotential zu wecken. Dabei stehen den BewohnerInnen rund um die Uhr MitarbeiterInnen zur Seite, die neben ihren fachlichen Qualifikationen auf Grund ihrer persönlichen Lebensgeschichte, eigener Psychiatrie-Betroffenheit oder selbst durchlebter und verarbeiteter Krisen fähig sind, sich in die besonderen Schwierigkeiten der BewohnerInnen einzufühlen und sie auf der sich daraus entwickelnden Basis gegenseitigen Vertrauens durch ihre Krise zu begleiten. 1.2 Zur ProjektgeschichteSeit der Eröffnung am 1. Januar 1996 bietet das Weglaufhaus wohnungslosen Psychiatrie-Betroffenen Wohnraum, Schutz und Betreuung in psychosozialen Krisen an, nachdem der Verein zum Schutz vor psychiatrischer Gewalt e.V. über 7 Jahre lang an dem Konzept, der Finanzierungsgrundlage, der politischen Durchsetzung und der praktischen Realisierung gearbeitet hatte. In dieser langen Vorbereitungsphase konnten in Frohnau, im Bezirk Reinickendorf, in der Beriner Fachöffentlichkeit und bei den zuständigen Senatsverwaltungen nach und nach die teilweise erheblichen Vorbehalte gegen das Projekt ausgeräumt und ein Finanzierungskonzept auf der Grundlage des § 72 BSHG entwickelt werden. Dabei wurde der Verein zum Schutz vor psychiatrischer Gewalt e.V. durch eine große Zahl privater SpenderInnen finanziell und von vielen Fachleuten aus der Politik, der praktischen Sozialarbeit, der Sozialpsychiatrie, der Medizin und anderen Wissenschaften inhaltlich unterstützt - ein breit gestreutes Engagement, ohne das die Realisierung des Projekts Weglaufhaus undenkbar geblieben wäre. Eine weitere entscheidende Voraussetzung für die Verwirklichung des Konzepts bestand in einer zweckgebundenen privaten Spende, mit der ein geeignetes Haus im Norden Berlins gekauft werden konnte. Dieses Haus steht dem Projekt heute auf der Basis eines Nießbrauchvertrags langfristig und uneingeschränkt zur Verfügung, auch wenn der Trägerverein nicht selbst der Eigentümer ist. Bei der Ausarbeitung des Konzepts standen für die Mitglieder des Vereins zum Schutz vor psychiatrischer Gewalt e.V. und seine UnterstützerInnen zwei Überlegungen im Vordergrund: 1. In der langjährigen Beratungstätigkeit des Vereins wurde deutlich, daß es im Umfeld des sich immer stärker ausdifferenzierenden (sozial-) psychiatrischen Netzes in der Bundesrepublik, besonders aber in einer Großstadt wie Berlin, eine eklatante Versorgungslücke gab: Menschen, aus deren psychosozialer Krisensituation ein dringender, niedrigschwelliger und umfassender Hilfebedarf resultierte, die sich gleichzeitig aber nicht in psychiatrischen Einrichtungen behandeln lassen wollten, fanden keinen Ort, an denen ihnen kompetent und entsprechend ihren Wünschen geholfen werden konnte. Sie gerieten deshalb in einen Kreislauf von Obdachlosigkeit, Zwangshospitalisierung, Drehtürpsychiatrie und sozialer Isolation, den sie desto schlechter wieder durchbrechen konnten, je länger sie darin befangen blieben. 2. Eine große Zahl der Gründungsmitglieder des Vereins zum Schutz vor psychiatrischer Gewalt e.V. hatte in Selbsthilfeorganisationen vielversprechende Erfahrungen mit der Aktivierung des Selbsthilfepotentials und der Erschließung brachliegender psychischer, sozialer und kreativer Ressourcen von Psychiatrie-Betroffenen gemacht. Doch wurde immer deutlicher, daß reine Selbsthilfekonzepte nicht ausreichten, um den großen Bedarf an einem nicht-psychiatrischen, nutzerInnenkontrollierten und an den Erfahrungen von Betroffenen ausgerichteten Umgang mit psychosozialen Krisen abzudecken. Deshalb schien es sinnvoll und notwendig, die in der Betroffenenbewegung gemachten Erfahrungen mit einem neuen Konzept auch als professionelle Hilfe für in Not geratene Menschen anzubieten, die reine Selbsthilfeansätze bei der Lösung ihrer aktuellen Probleme nicht nutzen konnten. Die Weglaufhäuser, die in den 70er und 80er Jahren in den Niederlanden entstanden und das Soteria-Projekt, das Loren Mosher in den 70er Jahren in Kalifornien entwickelt hatte, lieferten wichtige konkrete und in der Praxis erprobte Bausteine für die neu zu entwickelnde Konzeption eines an die sozialen, juristischen und psychiatrischen Bedingungen in der Bundesrepublik angepaßten Weglaufhauses. Zwischen 1989 und der Eröffnung des Weglaufhauses im Januar 1996 wurde sein Konzept auf zahlreichen Kongressen, Diskussionsveranstaltungen, Tagungen und in Publikationen sowohl in der Tagespresse als auch in der Fachliteratur vorgestellt und diskutiert. Parallel dazu wurden die juristischen, baulichen, finanziellen und organisatorischen Auflagen des Berliner Senats und des Bezirksamts Reinickendorf eingearbeitet. Ende 1995 kam es auf der Grundlage des § 93 BSHG zum Abschluß einer Entgeltvereinbarung nach § 72 BSHG. Damit konnte ein neuartiges Angebot für eine besonders unterstützungsbedürftige Klientel von mehrfach psychosozial benachteiligten Menschen geschaffen werden. 2 Der TrägerTräger des Weglaufhauses ist der seit 1989 in das Vereinsregister Berlin-Charlottenburg eingetragene und vom Finanzamt für Körperschaften als gemeinnützig und als mildtätig anerkannte Verein zum Schutz vor psychiatrischer Gewalt e.V. Er ist seit 1993 Mitglied des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbands (dpw). Der Verein besteht etwa zur Hälfte aus Menschen, die selbst von Psychiatrisierung betroffen waren. Durch das in der Satzung garantierte Vetorecht der Psychiatrie-Betroffenen Vereinsmitglieder ist das Prinzip der NutzerInnenkontrolle berücksichtigt. Über den Aufbau und Betrieb des Weglaufhauses hinaus berät der Verein Psychiatrie-Betroffene und hat in Zusammenarbeit mit RechtsanwältInnen das Psychiatrische Testament (weiter-) entwickelt, in dem Betroffene festlegen können, wie sie im Fall einer Psychiatrisierung behandelt bzw. nicht behandelt werden wollen. Ein Hauptinteresse des Vereins gilt dem Aufbau weiterer nutzerInnenkontrollierter Angebote für Psychiatrie-Betroffene. Aufgrund des durch die Praxis im Weglaufhaus deutlich gewordenen immensen Beratungsbedarfs arbeitet der Verein derzeit in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener (BPE e.V.) an der Realisierung einer Beratungsstelle von Psychiatrie-Erfahrenen für Psychiatrie-Erfahrene. Außerdem ist ein Nachsorgeprojekt (BEW oder ein Netz von EinzelfallhelferInnen) für den Kreis der BewohnerInnen des Weglaufhauses in Planung, der eine weniger intensiv betreute Wohnform nutzen möchte, in der ihre psychiatriekritische Haltung respektiert wird. Der Verein ist Mitglied im European Network of (ex-)Users and Survivors of Psychiatry (ENUSP) (Europäisches Netzwerk von Psychiatrie-Betroffenen) und arbeitet ebenfalls am Aufbau des World Network of Users and Survivors of Psychiatry (WNUSP) mit. Der Verein nimmt regelmäßig an nationalen und internationalen Kongressen und Fachtagungen in den Bereichen Obdachlosigkeit, soziale Arbeit, (Sozial-)Psychiatrie, Therapie etc. teil und organisiert selbst Tagungen. 3 Begriffsbestimmungen3.1 KriseFür die Arbeit im Weglaufhaus bezeichnet der Begriff Krise die aktuelle Zuspitzung der sozialen und existentiellen Situation mit den Folgen, daß dem Betreffenden die notwendigen Entscheidungs- und Handlungsmöglichkeiten, die zur Bewältigung des eigenen Alltags notwendig sind, fehlen. Die Anlässe für eine Krise können innerer oder äußerer Natur sein. In einer solchen akut bedrohlichen Lebenssituation sind die Betroffenen häufig nicht mehr in der Lage, selbständig Hilfesysteme in Anspruch zu nehmen. Nahe Bezugspersonen oder andere soziale Kontakte sind entweder überfordert oder fehlen ganz. Derartige Krisen sind durch eine hohe Dynamik gekennzeichnet, können lebensgefährliche Folgen haben und zu völliger Isolation führen. Krisen gehören zum Leben und können einen neuen Zugang zu eigenen Ressourcen eröffnen. Sie können aber auch in einen psychischen und sozialen Ausnahmezustand münden, der eine unmittelbare und niedrigschwellige Unterstützung rund um die Uhr notwendig macht. 3.2 AntipsychiatrieKonzeptionell basiert das Weglaufhaus einerseits auf den theoretischen Ansätzen der Antipsychiatrie der 70er und 80er Jahre, andererseits auf neueren Positionen und Erfahrungen der Psychiatrie-Betroffenen- und Selbsthilfebewegung. Antipsychiatrie bedeutet, daß im Weglaufhaus der Schwerpunkt auf der Wahrnehmung, Entwicklung und Stärkung der Selbstbestimmung von Psychiatrie-Betroffenen Menschen liegt. Maßgeblich für die Unterstützung, die die BewohnerInnen des Weglaufhauses erfahren, sind die jeweils individuellen Vorstellungen darüber, welche Formen der Beratung, der Hilfe und des Schutzes den Betroffenen wünschenswert erscheinen. Der psychiatrische Krankheitsbegriff [3] und die entsprechenden Diagnosen spielen für die Arbeit mit den BewohnerInnen keine Rolle und werden von den MitarbeiterInnen als Arbeitsgrundlage prinzipiell abgelehnt. Die BewohnerInnen gelten weder als krank noch als fremdbestimmt, sondern bleiben für ihre Handlungen und Äußerungen selbst verantwortlich. Eine der zentralen antipsychiatrischen Positionen besteht in der Überzeugung, daß es psychische Krankheit als Entität mit kategorisierbaren Ursachen, Verläufen und Prognosen nicht gibt und daß die Diagnostizierung einer solchen "Krankheit" zusätzliche Probleme erzeugt, statt bei der Lösung der bestehenden zu helfen. Die Ablehnung der psychiatrischen Raster ermöglicht in der Praxis antipsychiatrischer Arbeit überhaupt erst einen unvoreingenommenen Blick auf die besonderen Schwierigkeiten der Einzelnen und führt zu einer radikalen individuellen Anpassung der jeweiligen Formen der Unterstützung an die spezifische Situation der Betroffenen. Eine auf diesen Grundlagen durchgeführte Krisenintervention erfüllt damit auch häufig vernachlässigte präventive Funktionen. Im Zentrum antipsychiatrischer Positionen steht auch die Kritik an der Vergabe von Neuroleptika und anderen psychiatrischen Psychopharmaka sowie Elektroschocks, besonders wenn sie gegen den erklärten Willen der Betroffenen geschieht. Aus diesem Grund bietet das Weglaufhaus als einziges Projekt in Deutschland im Rahmen einer konzeptionellen Festlegung umfassende Aufklärung und Beratung über die Wirkung von psychiatrischen Psychopharmaka und Unterstützung beim Absetzen an. Aus der antipsychiatrischen Kritik folgt keine eindeutige und detaillierte Handlungsanweisung für die Realisierung eines alternativen Ortes zur Bewältigung tiefgreifender sozialer und psychischer Krisen. Eine Institution, die lediglich Theorie und Praxis der Psychiatrie mit umgekehrten Vorzeichen zu ihrer eigenen machte, brächte sich um die Chance, etwas ganz Anderes und Neues in ihre Praxis zu integrieren. Deshalb ist das Weglaufhaus ein auf der Grundlage dieser Kritik konzipierter, geschützter Ort, an dem die jeweiligen BewohnerInnen gemeinsam mit den MitarbeiterInnen und Mitgliedern des Vereins zum Schutz vor psychiatrischer Gewalt die Praxis einer antipsychiatrischen Institution überhaupt erst hervorbringen, entwickeln und immer wieder revidieren. 3.3 Psychiatrie-BetroffenheitAls Psychiatrie-betroffen gelten Menschen, die in psychiatrischen Anstalten behandelt werden oder früher behandelt wurden. Diese Definition dient der Abgrenzung von einer subjektiven oder abgeleiteten "Betroffenheit", wie sie angesichts von Berichten über Verletzungen der Menschenwürde in der Psychiatrie entsteht. Psychiatrie-Betroffenheit bezeichnet auch nicht die Umstände, in der Psychiatrie zu arbeiten oder Angehörige/r von Psychiatrie-Betroffenen zu sein. Mindestens die Hälfte der MitarbeiterInnen des Weglaufhauses sind Psychiatrie-Betroffene. Für die Tätigkeit im Weglaufhaus ist die reflektierte Auseinandersetzung mit der eigenen Psychiatrie-Betroffenheit neben der beruflichen eine zentrale interne Qualifikation. Diese Tatsache bildet auch die Grundlage für das Angebot, im Weglaufhaus eine andere Art des Verständnisses gegenüber verrückten (im Sinne von ver-rückt von der Norm) Verhaltens- und Erlebensweisen zu finden. Diese besondere Art von Verständnis für Verrücktheit, das auch von Menschen ohne Psychiatrieerfahrung im Kontext der Verarbeitung eigener Krisen entwickelt werden kann, kann keine professionelle Ausbildung vermitteln. Im Gegenteil belegen Forschungsergebnisse über das kalifornische Soteria-Projekt, daß Menschen, die keine psychiatrische Ausbildung hatten, für die Unterstützung von Menschen in extremen psychischen Situationen besser geeignet sein können als "ExpertInnen", da sie eher in der Lage sind, spontan und direkt auf extreme Handlungs- und Sinnesweisen zu reagieren und ihre Gegenüber nicht als "psychisch Kranke", sondern als Menschen in ihrem besonderen sozialen Kontext erleben. [4] 4 Zielgruppe und Hilfebedarf4.1 Beschreibung der Zielgruppe und ihres besonderen HilfebedarfsDas Angebot des Weglaufhauses richtet sich an Psychiatrie-betroffene Menschen, die wohnungslos bzw. von Wohnungslosigkeit bedroht sind oder in unzumutbaren Wohnverhältnissen leben. [5] Da sie sich aufgrund ihrer besonderen Lebensverhältnisse in einer akuten Notlage befinden, bedürfen sie einer unmittelbaren Hilfe und Unterstützung in Form von Krisenintervention. Im Weglaufhaus können 13 erwachsene Frauen und Männer aller Altersgruppen aufgenommen werden, davon ausgeschlossen sind Eltern, die gemeinsam mit ihren Kindern einziehen wollen. Wohnungslos sind Menschen, die keine eigene Wohnung haben und auf der Straße oder in Obdachlosenunterkünften leben. Auch Menschen, die bisher in der Wohnung ihres Partners bzw. ihrer Partnerin, bei Angehörigen, in Wohngemeinschaften oder betreuten Einrichtungen [6] gelebt haben ohne einen eigenen Mietvertrag zu besitzen, sind ab dem Zeitpunkt ihres Auszuges wohnungslos. Von Wohnungslosigkeit bedroht sind Menschen, die durch ihre zugespitzte psychosoziale Situation oder Probleme mit dem Wohnumfeld aktuell in der Gefahr sind, ihre Wohnung zu verlieren, indem ihnen fristlos gekündigt wurde oder eine Zwangsräumung ansteht. Außerdem sind Menschen dann von Wohnungslosigkeit bedroht, wenn sie aufgrund einer Krisensituation nicht mehr in der Lage sind, allein eine Wohnung zu bewirtschaften, diese in einem bewohnbaren Zustand zu halten und sich um regelmäßige Mietzahlungen zu kümmern. Der Anteil von Menschen, die im Zusammenhang mit einer Einweisung in die Psychiatrie wohnungslos geworden sind, ist hoch. Wohnungslosigkeit stellt in vielen Fällen eine Verschärfung der ohnehin schwierigen Situation von Psychiatrie-Betroffenen dar. Auch werden wohnungslose Menschen aufgrund der Zuspitzung ihrer psychosozialen Situation häufig gegen ihren Willen psychiatrisiert, da es ganz allgemein keine Einrichtungen gibt, die – wie etwa Soteria-Modelle – eine Alternative zu stationärer, klinischer psychiatrischer Akutbehandlung bieten könnten. [7] Das spezielle Angebot des Weglaufhauses richtet sich an Menschen, die in Krisensituationen einen Psychiatrieaufenthalt ablehnen und nach einem alternativen Hilfsangebot jenseits des psychiatrischen Krankheits- und Behandlungsschemas suchen. Das Weglaufhaus entspricht dem Wunsch nach einem Ort ohne Zwangsmaßnahmen. Es bietet die Möglichkeit, psychiatrische Psychopharmaka mit Unterstützung der MitarbeiterInnen abzusetzen [8]. An das Weglaufhaus wenden sich Menschen, die von Psychiatrisierung betroffen sind oder waren oder bei denen eine Einweisung in die Psychiatrie droht. Außerdem werden im Weglaufhaus Menschen aufgenommen, die den Kreislauf von Wohnungslosigkeit und Psychiatrisierung durchbrechen und ein selbständiges Leben außerhalb des (sozial-)psychiatrischen Versorgungsnetzes aufbauen wollen. Diese Entscheidung setzt ein bestimmtes Maß an Eigenverantwortung und die Bereitschaft voraus, sich je nach den individuellen Möglichkeiten im Hausalltag einzubringen. Neben der Wohnungslosigkeit sind die BewohnerInnen des Weglaufhauses in der Regel mit einer Vielzahl von Problemen konfrontiert:
Frauen und Männer, die sich an das Weglaufhaus wenden, haben oft wiederholt gewaltsame Übergriffe und sexuellen Mißbrauch erlebt. In der Psychiatrie erleben sie die Gewalt, die durch Zwangsmaßnahmen und -behandlungen ausgeübt wird, häufig als eine Wiederholung bzw. Fortsetzung dieser traumatischen Erlebnisse. Schaffen speziell Frauen den Schritt aus einer Gewaltbeziehung, beispielsweise aus der gemeinsamen Wohnung oder aus dem Elternhaus, dann sind sie in der Regel wohnungslos. Die Berliner Obdachloseneinrichtungen stellen wenig spezifische Angebote und Schutzräume für Frauen zur Verfügung, so daß sie auch hier oft Gewalt ausgesetzt sind. Spezielle Einrichtungen für Frauen, wie zum Beispiel Frauenhäuser, bieten häufig keine ausreichende Betreuung für Psychiatrie-betroffene und wohnungslose Frauen an, wie die Erfahrung des Weglaufhauses in den vergangenen Jahren gezeigt hat [9]. Das Weglaufhaus bietet diesen Frauen einen Schutzraum, der neben dem bewußten Umgang mit ihren speziellen Problemen und Bedürfnissen auch durch eine so weit wie möglich geschützte Adresse und eine Frauenetage innerhalb des Hauses gewährleistet ist. 4.2 Die Notwendigkeit des Weglaufhauses für das Land BerlinDas Weglaufhaus deckt in der Berliner Versorgungslandschaft einen vielfachen Bedarf ab: 1. Als Kriseneinrichtung der Obdachlosenhilfe kann das Weglaufhaus flexibel auf den unmittelbaren Hilfebedarf von wohnungslosen Menschen, die auf der Straße in Krisensituationen leben, reagieren. Hiermit leistet das Weglaufhaus einen wichtigen Beitrag zur Deckung des in den Leitlinien zu Hilfe für Wohnungslose in Berlin und Obdachlosenrahmenplan der 13. Wahlperiode auf Seite 10 beschriebenen Bedarfs: "Psychisch beeinträchtigte Wohnungslose benötigen niedrigschwellige Einrichtungen, die sowohl auf die spezifische Problemlage des Klientels in Verbindung mit Wohnungslosigkeit als auch mit starken psychischen Störungen ausgerichtet sind." Der Anteil von Menschen, die im Zusammenhang mit einer Einweisung in die Psychiatrie obdachlos geworden sind, ist hoch. Wohnungslosigkeit stellt in vielen Fällen eine Verschärfung der ohnehin schwierigen Situation von Psychiatrie-Betroffenen dar, z.B. wenn daraus eine Verlängerung des Anstaltsaufenthaltes resultiert. In Berlin haben frühere Untersuchungen ergeben, daß einige Institutionen der Nichtseßhaftenhilfe "zu 80 bis 90% mit Wohnungslosen mit psychiatrischer Vorgeschichte belegt waren." [10] Diese Einrichtungen sind jedoch mit den besonderen Problemen dieser Klientel überfordert. Die Autoren einer epidemiologischen Studie über alleinstehende Wohnungslose ziehen folgendes Fazit: "Die Ergebnisse unserer empirischen Studie unterstreichen den dringenden Handlungsbedarf für Obdachlose und für die Untergruppe der psychisch kranken Obdachlosen, wobei neben unkonventionellen medizinisch-psychiatrischen Hilfen vor allem sozial- und wohnungsbaupolitische Maßnahmen notwendig sind." [11] Die MitarbeiterInnen des Weglaufhaus sind besonders qualifiziert, mit der Mehrfachproblematik umzugehen, die sich aus der Kombination von Psychiatrisierungserfahrung und Wohnungslosigkeit ergibt. 2. Das Weglaufhaus deckt die Versorgungslücke, die für diejenigen Psychiatrie-betroffenen Wohnungslosen entsteht, die aufgrund der Zugangsbedingungen oder ihrer bisherigen Erfahrungen keine anderen Hilfen nach BSHG in Anspruch nehmen können oder wollen. Für diese Menschen, deren intensivem sofortigen Hilfebedarf sonst nicht angemessen begegnet werden könnte, ermöglicht das Weglaufhaus einen Einstieg ins Hilfesystem und erfüllt eine Clearing-Funktion für Anschlußhilfen. 3. Schließlich bietet das Weglaufhaus auch noch eine Alternative zu stationärer, klinischer psychiatrischer Behandlung für Menschen, die diese ablehnen bzw. sich dort nicht angemessen unterstützt fühlen. Damit erfüllt das Weglaufhaus einen wichtigen sozialen Auftrag, der auch von dem Berliner "Gesetz für Psychisch Kranke" vom 20. März 1985 (PsychKG) näher beschrieben wird: Die Unterstützung durch das Weglaufhaus verkürzt stationäre Klinikaufenthalte und trägt dazu bei, "eine Unterbringung zu vermeiden" und die "Wiedereingliederung in die Gemeinschaft zu erleichtern und eine neue Unterbringung zu verhüten". Das Weglaufhaus bietet außerdem Hilfen, die "von den Betroffenen freiwillig angenommen werden", dient auf diese Weise der Förderung der Selbsthilfe und erfüllt den Grundsatz der Wahrung der Persönlichkeitsrechte (PsychKG §§ 2, 3 und 5). 4.3 Zum Umgang mit Alkohol und Drogen im WeglaufhausDas Weglaufhaus ist keine geeignete Einrichtung für Menschen, deren primäre Schwierigkeiten im Bereich der Alkohol- oder Drogenabhängigkeit liegen. Die Praxis bei der Betreuung von wohnungslosen Psychiatrie-Betroffenen zeigt jedoch, daß viele Menschen in psychosozialen Krisensituationen im Umfeld der Psychiatrie zusätzlich Probleme mit Alkohol oder Drogen haben oder hatten. Einrichtungen für Drogen- und Alkoholabhängige haben in der Regel Zugangsvoraussetzungen, die Psychiatrie-Betroffene mit ihren sehr speziellen Schwierigkeiten zumindest vorübergehend überfordern oder sie sogar von vornherein ausschließen. Umgekehrt machen die Mehrzahl der Einrichtungen des sozialpsychiatrischen Versorgungsnetzes eine strikte Alkohol- und Drogenabstinenz zur Aufnahmevoraussetzung. Im Weglaufhaus können diese mehrfach belasteten Menschen aufgenommen und betreut werden, wenn sie bereit und in der Lage sind,
5 Ziele der LeistungDas Weglaufhaus bietet wohnungslosen Psychiatrie-betroffenen Menschen in einer akuten Notlage und psychosozialen Krisensituation auf der Grundlage des Bundessozialhilfegesetzes eine befristete, niedrigschwellig zugängliche Wohnmöglichkeit, entlastet unmittelbar von der krisenverschärfenden Wohnungslosigkeit, macht ein individuell zugeschnittenes Angebot zur Überwindung der Notlage und ermöglicht eine persönliche, soziale und psychische Stabilisierung. Um die aktuelle Notlage zu überwinden, bietet das Weglaufhaus auf der Basis von Kriseninterventionsarbeit sofortige Hilfe in Form von Unterstützung und Übernahme an. Ziel ist dabei eine individuell angepaßte Hilfe, um den Kreislauf von Wohnungslosigkeit und Psychiatrisierung zu durchbrechen, eine erneute Psychiatrisierung zu verhindern und die BewohnerInnen auf ein möglichst selbständiges Leben vorzubereiten. Durch die Niedrigschwelligkeit des Zugangs zum Weglaufhaus sollen Menschen, die sich in akuten Notlagen befinden, für das spezielle Angebot des Weglaufhauses entscheiden und Anspruch auf von Kriseneinrichtungen zu erbringende Leistungen nach § 72 BSHG haben, erreicht werden. Ferner ermöglicht es Menschen, denen sonst keine angemessene Hilfe zur Verfügung stehen würde oder für die aufgrund ihrer Erfahrungen keine anderen Einrichtungen in Frage kommen, ein Hilfeangebot zu nutzen. [12] Die Ziele beinhalten im einzelnen: 1. Existenzsicherung (gesundheitliche und soziale Grundstabilisierung)
2. Krisenintervention und persönliche Stabilisierung
3. Perspektivplanung und -realisierung
4. Hilfe zur Selbsthilfe
Das spezielle Angebot des Weglaufhauses umfaßt die Unterstützung bei der Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, die zu einer akuten psychosozialen Krise geführt haben. Diese Unterstützung ist jenseits des medizinischen Krankheits- und Behandlungsschemas angesiedelt. Die BewohnerInnen haben im Weglaufhaus auf dieser Grundlage eine in dieser Form einmalige Möglichkeit, einen selbstbestimmten Weg zu wählen und gemeinsam mit den MitarbeiterInnen individuelle Ziele und Perspektiven zu erarbeiten. Außerdem werden die BewohnerInnen beim (schrittweisen) Absetzen psychiatrischer Psychopharmaka begleitet [13]. 6 Die Einrichtung - Strukturqualität6.1 Das HausDas Weglaufhaus ist eine am Stadtrand im Norden Berlins gelegene zweistöckige Altbauvilla, welche für die Nutzung als Kriseneinrichtung mehrfach umgebaut und erweitert wurde. Die Villa ist von einem ca. 1.000 m2großen Garten mit Teich umgeben und liegt nur einige hundert Meter von der Stadtgrenze entfernt, an die sich lange Feldwege und Wälder anschließen. Im Haus ist Platz für 13 Männer und Frauen in Einzel- und Zweierzimmern. [14] Im Erdgeschoß befinden sich neben dem Eingangsbereich die großen Gemeinschaftsräume: ein multifunktionaler Angebotsraum, der als Eßzimmer dient sowie Musik- und andere Freizeitbetätigungsmöglichkeiten bietet, und das Wohnzimmer mit Bibliothek. Vom Mehrzweckraum geht eine geräumige Terrasse hinab in den Garten. Ferner liegen im Erdgeschoß die gemeinschaftlich genutzte Küche mit separatem Telefonraum für die BewohnerInnen, ein Bad mit WC und Dusche sowie das zentrale Büro. Eine gewundene Treppe führt in den ersten Stock, in welchem man zu drei Einzelzimmern und drei Zweibettzimmern gelangt, die von Männern und Frauen bewohnt werden können. Hier befindet sich außerdem ein großes Wannenbad mit Toilette und zusätzlich eine separate Toilette. Ein kleiner Raum, der von den BewohnerInnen flexibel genutzt werden kann, liegt an der Treppe, die zum Dachgeschoß führt. Die zweite Etage ist eine Frauenetage und soll Frauen mit spezifischen Rückzugsbedürfnissen dienen. Dazu stehen den Bewohnerinnen zwei Zweibettzimmer und ein Duschbad mit Toilette zur Verfügung. Die Zimmer sind ausgestattet mit Einzelbetten sowie Nachttischen, Sitzmöglichkeiten, Tischen, Schränken oder Regalen. Die Räume können während des Aufenthaltes von BewohnerInnen individuell gestaltet werden. Im Kellerbereich befinden sich ein weiterer gut ausgebauter Gemeinschaftsraum für BewohnerInnen mit Fernseher und Musikanlage und daneben ein kleines als Büro nutzbares Gesprächs- und Beratungszimmer. Zusätzlich liegen im Keller ein Sportraum mit diversen Geräten (z.B. einem Boxsack), die Waschküche mit Waschmaschine und Trockner sowie Lagerungsmöglichkeiten für Bettzeug und Handtücher. An diese Räume grenzen eine Werkstatt, ein Heizungskeller mit abgeschlossenem Stauraum und ein Fundusraum mit Kleidungsstücken für den aktuellen Bedarf von BewohnerInnen. Insgesamt stehen den BewohnerInnen ca. 350 m2 Wohn- und Gemeinschaftsfläche zur Verfügung. Davon dienen ca. 115 m2 als Wohnfläche und ca. 235 m2 als Gemeinschaftsfläche. 6.2 Die ErreichbarkeitTrotz der Lage am nördlichen Stadtrand ist das Weglaufhaus mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen: Sieben Fußminuten entfernt liegt der nächste S-Bahn-Anschluß; bis zum Die Erreichbarkeit ist durch eine Nachtbus-Anbindung rund um die Uhr gegeben. 6.3 Zugang, Aufenthaltsdauer, Aufnahme, reguläre Beendigung und AbbruchDer Zugang erfolgte in den ersten drei Jahren vorrangig durch Selbstmelder. Seitdem nimmt die Vermittlung durch Beratungsstellen, betreute Wohnprojekte, Krisendienste, sozialpsychiatrische Einrichtungen und durch die Sozialen Wohnhilfen der Bezirksämter spürbar zu. Die Aufnahmebedingungen sind orientiert an der Zielgruppe. (vgl. 4.1, 4.3 und 6.4) Die Aufnahme kann jederzeit und unmittelbar erfolgen. Nach einem ausführlichen Aufnahmegespräch entscheiden die anwesenden beiden MitarbeiterInnen sofort, ob jemand aufgenommen wird. Die Aufenthaltsdauer richtet sich nach dem individuellen Hilfebedarf, im Durchschnitt halten sich die BewohnerInnen ca. 60 Tage im Weglaufhaus auf. Das Ziel ist es, die Dauer des Aufenthaltes möglichst kurz zu gestalten, wobei die jeweilige Aufenthaltsdauer zwischen einem Tag und mehreren Monaten liegt. Das Verfahren bei Aufnahme, Abbruch und regulärer Beendigung gestaltet sich in der Regel wie folgt: Auch bei Vermittlung durch andere Einrichtungen gilt, daß sich die InteressentInnen selbst telefonisch mit den MitarbeiterInnen des Weglaufhauses in Verbindung setzen. In diesem Erstkontaktgespräch wird das Angebot des Weglaufhauses erläutert und vorab geklärt, ob die Person die grundsätzlichen Aufnahmebedingungen erfüllt. Dann wird ein Termin für das ausführliche Aufnahmegespräch vereinbart, das noch am selben Tag stattfinden kann. Dies gilt auch für InteressentInnen, die sich ohne telefonische Voranmeldung direkt ans Weglaufhaus wenden. Im Aufnahmegespräch werden folgende Fragen thematisiert:
Wenn Platz frei ist, kann der hilfesuchende Mensch gleich im Weglaufhaus bleiben. So schnell wie möglich wird dann im Namen der neu Aufgenommenen der Antrag auf Kostenübernahme beim zuständigen Sozialhilfeträger gestellt . So schnell wie möglich erfolgt dann die Benachrichtigung des zuständigen Sozialhilfeträgers. Innerhalb der ersten Woche verfassen die MitarbeiterInnen in Zusammenarbeit mit den BewohnerInnen eine ausführliche Sozialanamnese und Begründung des Hilfebedarfs und leiten sie an die Soziale Wohnhilfe des zuständigen Bezirksamtes weiter. Alle BewohnerInnen sind vorläufig aufgenommen, bis die Kostenübernahme bewilligt wurde. Der Abbruch kann durch plötzliches Beenden des Aufenthaltes durch die BewohnerInnen erfolgen, aber auch von seiten der MitarbeiterInnen, wenn die Hausordnung gravierend verletzt oder die Unterstützungsmöglichkeiten des Weglaufhauses ausgeschöpft wurden. In diesem Fall bemühen sich die MitarbeiterInnen, einen geeigneteren Platz zu finden. In schwierigen Situationen, die das Zusammenleben der Hausgemeinschaft und damit die Hilfemaßnahme gefährden, bemüht sich das Team des Weglaufhauses gemeinsam mit der bzw. dem Betroffenen darum, spezielle Vereinbarungen zu treffen, die Verhaltensänderungen ermöglichen und einen vorzeitigen Abbruch verhindern können. [16] Bei regulärer Beendigung des Aufenthaltes haben die BewohnerInnen im Idealfall
In jedem Fall aber sind Existenz sichernde Maßnahmen ergriffen, psychosoziale Ressourcen und das Selbsthilfepotential mobilisiert worden. Die MitarbeiterInnen präzisieren den Hilfeplan in Zusammenarbeit mit den BewohnerInnen erneut und geben diesen zusammen mit einem Abschlußbericht entsprechend der in den Anlagen für Kriseneinrichtungen des Berliner Rahmenvertrags festgelegten Regelungen an den Kostenträger weiter. Wenn es von ehemaligen BewohnerInnen gewünscht wird und dies zur Absicherung der anschließenden Hilfemaßnahmen sinnvoll erscheint, halten die MitarbeiterInnen den Kontakt und versuchen, Vorabsprachen mit allen Beteiligten über eventuelle Notübernachtungen in Krisensituationen zu treffen [17]. 6.4 Zu rechtlichen Fragen bei der Aufnahme im Weglaufhaus6.4.1 Gerichtliche UnterbringungenMenschen, die sich um Aufnahme im Weglaufhaus bemühen und bei denen eine gerichtliche Unterbringung nach PsychKG oder nach dem Betreuungsrecht (BtR und BGB) vorliegt, können nur dann aufgenommen werden, wenn die Unterbringung aufgehoben oder vorläufig ausgesetzt werden kann. Die MitarbeiterInnen des Weglaufhauses fragen deshalb vor der Aufnahme, ob eine gerichtliche oder staatlich angeordnete Unterbringung vorliegt. Soweit Unterbringungen durch Behörden oder Gerichte vorliegen, setzen sich die MitarbeiterInnen des Weglaufhauses unverzüglich mit den zuständigen BetreuerInnen und den ÄrztInnen der psychiatrischen Station, auf der die Betroffenen gerichtlich untergebracht sind, in Verbindung und versuchen, eine vorläufige Beurlaubung bis zur gerichtlichen Aufhebung der Unterbringung zu erreichen. Die Erfahrung zeigt, daß gerichtliche Unterbringungen nach PsychKG oder Betreuungsrecht häufig aufgehoben werden, wenn eine angemessene Unterstützung der Untergebrachten in einer Einrichtung ihrer Wahl gewährleistet werden kann. Diese Praxis entspricht auch den Bestimmungen des Psychich-Kranken-Gesetzes des Landes Berlin (PsychKG), da das PsychKG [18] Gerichte und psychiatrische Institutionen dazu verpflichtet, jederzeit zu überprüfen, ob nicht andere Möglichkeiten der Betreuung bestehen, die eine gerichtliche Unterbringung überflüssig machen könnten. Außerdem nehmen die MitarbeiterInnen des Weglaufhauses binnen 24 Stunden nach der Aufnahme und vorläufigen Beurlaubung von gerichtlich Untergebrachten Kontakt mit der Stelle auf, die die Unterbringung angeordnet hat, mit dem Ziel, aufgrund der intensiven Betreuungssituation im Weglaufhaus, die Unterbringung auch formal aufheben zu lassen, falls dies nicht von den zuständigen PsychiaterInnen erledigt wird. 6.4.2 Gesetzliche BetreuungsverhältnisseIm Aufnahmegespräch werden die zukünftigen BewohnerInnen auch gefragt, ob sie unter gesetzlicher Betreuung stehen. Die BetreuerInnen werden umgehend in Anwesenheit der BewohnerInnen über deren Aufenthalt im Weglaufhaus informiert, um die Aufgabenbereiche des Betreuungsverhältnisses festzustellen, finanzielle und formale Zuständigkeitsfragen zu klären und im Interesse der Betroffenen eine gute Zusammenarbeit einzuleiten. Langjährige Erfahrungen der MitarbeiterInnen des Weglaufhauses haben gezeigt, daß BetreuerInnen in aller Regel gern mit der Kriseneinrichtung Weglaufhaus kooperieren und eine Kostenübernahme durch den zuständigen Sozialhilfeträger befürworten. Es kommt jedoch in Einzelfällen auch vor, daß sich Menschen an das Weglaufhaus wenden, die unter gesetzlicher Betreuung stehen, deren Vertrauensverhältnis zu ihren BetreuerInnen nachhaltig zerrüttet ist und die nicht wollen, daß ihre BetreuerInnen von ihrem aktuellen Aufenthalt erfahren. In solchen Fällen können die MitarbeiterInnen des Weglaufhauses, die in größeren Abständen an Fortbildungen über das Betreuungsrecht teilnehmen, davon absehen, BetreuerInnen unmittelbar zu informieren [19], weisen die Betroffenen jedoch darauf hin, daß eine Benachrichtigung innerhalb einer überschaubaren, nach Tagen zu bemessenden Frist in jedem Fall erfolgen muß. Die Betroffenen erhalten auf diese Weise Gelegenheit, ihre aktuellen, mit einer Benachrichtigung der BetreuerInnen verbundenen Ängste und Befürchtungen zu thematisieren, zu überdenken und mit der Verabredung einer geeigneten Unterstützung und Begleitung zu überwinden. [20] BewohnerInnen werden während ihres weiteren Aufenthaltes im Weglaufhaus je nach ihren Wünschen und Fähigkeiten dabei unterstützt, einen BetreuerInnenwechsel, die Aufhebung der Betreuung oder die Veränderung der Aufgabenbereiche bei den Vormundschaftsgerichten zu beantragen, geeignete neue BetreuerInnen zu finden oder mit Hilfe von gemeinsamen Gesprächen und anderen geeigneten Maßnahmen Differenzen auszuräumen und das Vertrauensverhältnis zu den jeweiligen BetreuerInnen wieder herzustellen. 6.4.3 Ausschluß von forensisch UntergebrachtenMenschen, für die eine freiheitsentziehende Maßregel nach den §§ 63ff Strafgesetzbuch (StGB) [21], ein Sicherungsverfahren nach den §§ 413ff Strafprozeßordnung (StPO) oder eine einstweilige Unterbringung nach § 126 StPO [22] angeordnet wurde (also alle forensischen Psychiatrie-Betroffenen), werden im Weglaufhaus nicht aufgenommen. Das bedeutet, daß alle Personen, die durch ein Strafgericht im Maßregelvollzug oder nach der StPO in einer psychiatrischen Anstalt untergebracht sind, unter keinen Umständen einen Platz im Weglaufhaus beanspruchen können. In den ersten fünf Jahren seines Bestehens haben sich allerdings auch noch nie forensisch Untergebrachte um Aufnahme im Weglaufhaus beworben. 6.5 MitarbeiterInnenDie Kriseneinrichtung Weglaufhaus bietet auf der Basis der vereinbarten Tagessätze die ständige Anwesenheit von qualifiziertem Personal. Dies ist aufgrund der krisenhaft zugespitzten psychosozialen Problemlage der BewohnerInnen des Weglaufhauses auch notwendig und zweckmäßig. Im Weglaufhaus arbeiten rund um die Uhr SozialarbeiterInnen oder sonstige MitarbeiterInnen, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. Eine/r dieser MitarbeiterInnen nimmt im Rahmen ihrer/seiner Arbeitszeit die Leitungsaufgaben wahr. Außerdem arbeitet ein/e Psychologe/in auf Honorarbasis im Weglaufhaus, der die MitarbeiterInnen in besonders schwierigen Fällen bei den psychologischen Aspekten der Krisenintervention anleitet, um damit eine gezieltere und effektivere Überwindung der besonderen sozialen Schwierigkeiten zu ermöglichen. Zusätzlich arbeiten Honorarkräfte im Haus als Ergänzung für Nacht- und Tagdienste. Die Honorarkräfte sind für ihre Betreuungsaufgaben durch einschlägige Berufserfahrungen, -abschlüsse oder ein begleitendes Studium geeignet. Eine Verwaltungskraft ist darüber hinaus im Weglaufhaus beschäftigt. 6.5.1 Zusätzliche interne QualifikationskriterienPsychiatrie-Betroffenheit Ein internes Qualifikationskriterium für die Auswahl der MitarbeiterInnen des Weglaufhauses ist die eigene reflektierte und verarbeitete Psychiatrie-Erfahrung. Mindestens die Hälfte der MitarbeiterInnen waren selbst InsassInnen einer psychiatrischen Anstalt und haben diese Erfahrung in ihrem Leben bewältigt. Gemäß der Ansätze der Psychiatrie-Betroffenen-Bewegung wird im Weglaufhaus die eigene Psychiatrie-Betroffenheit als besondere Qualifikation in der Arbeit mit den BewohnerInnen betrachtet. Qualifiziert sind MitarbeiterInnen, die eigene Erfahrungen mit Verrücktheit, Psychiatrisierung oder anderen schwierigen Lebenssituationen gemacht und diese bewältigt haben. Den BewohnerInnen stehen so Beispiele dafür zur Verfügung, daß es möglich ist, Psychiatrie-Erfahrungen zu bewältigen und ein Leben jenseits des psychiatrischen Versorgungssystems zu führen. Außerdem ermöglicht die reflektierte eigene Krisenerfahrung, die auch die nicht-betroffenen MitarbeiterInnen haben, eine besondere Empathie und eine größere Toleranz gegenüber extremen Handlungs- und Wahrnehmungsweisen. Antipsychiatrische Grundhaltung Qualifiziert sind MitarbeiterInnen, die ohne das psychiatrische Krankheitsmodell und die psychiatrische Diagnostik auskommen und die gesellschaftlich tief verwurzelte Trennung in "Gesunde" und "psychisch Kranke" reflektiert und überwunden haben. Sie sollen das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen respektieren und die direkten und indirekten psychiatrischen Zwangsmethoden (der gewaltsame Einsatz von psychiatrischen Psychopharmaka und Elektroschocks, Manipulation und eine mangelnde Aufklärung) ablehnen. Eine antipsychiatrische Grundhaltung bedeutet in der Praxis, daß der Schwerpunkt auf der Wahrnehmung, Entwicklung und Stärkung der Selbstbestimmung Psychiatrie-betroffener Menschen liegt. 6.6 Die Ausbildung von PraktikantInnenDas Weglaufhaus ist eine anerkannte Praxiseinrichtung für die Ausbildung von StudentInnen der Psychologie und Sozialarbeit. Die Ableistung eines durchschnittlichen Praktikums im Weglaufhaus dauert mindestens 6 Monate mit 20 - 40 Wochenstunden. Die PraktikantInnen, etwa 3 - 4 pro Halbjahr, werden von zwei entsprechend qualifizierten MitarbeiterInnen supervidiert und fortgebildet. 7 Das konkrete Vorgehen – ProzessqualitätAuf der Basis eines individuell auf die Bedürfnisse der BewohnerInnen abgestimmten Hilfeplanes, der die besonderen sozialen Schwierigkeiten der Einzelnen berücksichtigt, werden im Weglaufhaus alle Leistungsinhalte des Leistungstyps Kriseneinrichtung gemäß BRV (Berliner Rahmenvertrag) angeboten. Diese umfassen: 7.1 InformationDie BewohnerInnen werden zu Beginn ihres Aufenthaltes umfassend über die Angebote des Weglaufhauses und mögliche Alternativen sowie die für einen Aufenthalt notwendigen Bedingungen (Beantragung der Kostenübernahme, Einhaltung der Hausregeln) informiert. Das Angebot umfaßt Hilfen bezüglich persönlicher, sozialer, gesundheitlicher und rechtlicher Fragen. Darüber hinaus werden BewohnerInnen über die verschiedenen zur Verfügung stehenden Wohn- und Betreuungsmöglichkeiten, die an einen Aufenthalt im Weglaufhaus anschließen können, informiert. Falls es nach einem Vorgespräch nicht zu einer Aufnahme im Weglaufhaus kommt, werden die InteressentInnen über andere Einrichtungen und Hilfeangebote informiert und auf Wunsch dorthin vermittelt. 7.2 BeratungEs finden regelmäßige Beratungen statt mit dem Ziel, die psychosozialen Bedingungen, unter denen sich die Krise zugespitzt hat, bewußt zu machen und Schritte zur Bewältigung der Schwierigkeiten zu erarbeiten. Gemeinsam mit den BewohnerInnen werden individuelle Hilfepläne erarbeitet, die in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch ein Mal im Monat, überprüft und angepaßt werden. Die Beratung umfaßt auch Informationen über Angebote und Hilfen außerhalb des Weglaufhauses und die Vermittlung an entsprechende Institutionen und Einrichtungen. Die Beratung umfaßt die folgenden Bereiche:
7.3 Anleitung, Unterstützung, ÜbernahmeBei der Umsetzung der im individuellen Hilfeplan erarbeiteten Handlungsschritte bieten die MitarbeiterInnen des Weglaufhauses Hilfe in Form von Anleitung, Unterstützung und Übernahme an. Außerdem wird eine persönliche Begleitung zu Terminen, beispielsweise bei Ämtern, ÄrztInnen und Gerichten, angeboten. Im Vordergrund steht dabei die Förderung von Selbsthilfemöglichkeiten und vorhandenen Fähigkeiten, die bei der Bewältigung der akuten Krise hilfreich sind. Tätigkeiten, die für die Existenzsicherung nötig sind, werden von den MitarbeiterInnen teilweise oder vollständig übernommen, wenn diese mit Anleitung oder Unterstützung nicht ausgeführt werden können. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn in einer akuten Krisensituation Alltagshandlungen nicht mehr allein ausgeführt werden können. Die Übernahme findet nur statt, wenn sie ausdrücklich im Interesse der BewohnerInnen ist. Die Anleitung und Unterstützung umfaßt u.a. folgende Bereiche:
7.4 KriseninterventionDas Weglaufhaus bietet eine 24-Stunden-Betreuung mit überwiegend doppelt besetzten Schichten, was in Krisensituationen eine besonders intensive Begleitung und Unterstützung möglich macht. Ziele der Krisenintervention sind die Verhinderung einer weiteren Zuspitzung der psychosozialen Notlage sowie die Stabilisierung und die Rückgewinnung der notwendigen Entscheidungs- und Handlungsmöglichkeiten zur Überwindung der Krise. (vgl. 3.1) Die Krisenintervention im Weglaufhaus geht in der Regel über die sofortigen Hilfemaßnahmen in einer akuten Krisensituation hinaus. Deshalb stellt sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt die individuellen Bedürfnisse, Erfahrungen und Kompetenzen sowie die sozialen Bedingungen der betroffenen Person in den Mittelpunkt des Unterstützungsangebots. Die Vorgehensweise im Weglaufhaus umfaßt die voneinander unterscheidbaren Phasen Krisenintervention (im engeren Sinne), Krisenbegleitung und Krisennachsorge. Die Dauer der einzelnen Phasen kann je nach Ursachen und Ausprägung der Krise individuell stark variieren. Die Krisenarbeit im Weglaufhaus orientiert sich an Theorien der Sozialen Einzelfallhilfe [24], die den Fokus auf die individuellen Erfahrungen und Kompetenzen der Betroffenen legen. Der Ansatz, individuelle Krisenausprägungen und -verläufe in den Vordergrund der Arbeit zu stellen und die BewohnerInnen als ExpertInnen für ihre Krisen zu betrachten, sind spezielle Merkmale der Arbeit im Weglaufhaus, die ein hohes Maß an Flexibilität voraussetzen. Aus diesem Grund ist die Kriseninterventionsarbeit im Weglaufhaus durch einen kontinuierlichen Austausch der MitarbeiterInnen mit den BewohnerInnen über das zur Verfügung stehende Unterstützungsangebot gekennzeichnet, das es ermöglicht, auf ein breites Spektrum verschiedener Ausdrucks- und Erlebensweisen von Krisen einzugehen und zu reagieren. 7.4.1 Krisenintervention (im engeren Sinne)Alle Menschen, die im Weglaufhaus aufgenommen werden, befinden sich in einer akuten sozialen und psychischen Notsituation. Die Krisenintervention im engeren Sinne gliedert sich in eine Aufnahmephase, in der die Bedingungen der Krisenarbeit im Weglaufhaus geklärt werden, und eine Durchführungsphase, in der aktiv und konkret Unterstützung unter Anwendung verschiedener Methoden angeboten wird. Aufnahmephase Zunächst stellt die Aufnahme im Weglaufhaus für die BewohnerInnen eine Entlastung von akuter Wohnungslosigkeit sowie eine existenzielle körperliche Grundsicherung dar. Die 24-stündige Präsenz und Ansprechbarkeit der MitarbeiterInnen führt in der Regel schon zum Zeitpunkt der Aufnahme zu einer emotionalen Entlastung der BewohnerInnen. Diese Bedingungen bilden den Rahmen, innerhalb dessen ein Auffangen der Krise möglich ist. Im Aufnahmegespräch geht es um eine Verständigung über die individuelle Krisensituation und die Abklärung der Möglichkeiten, die das Weglaufhaus zur Krisenintervention bieten kann. Die BewohnerInnen werden ausführlich nach ihren bisherigen Krisenerfahrungen gefragt, auch nach möglichen suizidalen und aggressiven Tendenzen. Außerdem werden Faktoren, die als bedrohlich erlebt werden und wesentliche Auslöser der Krise sein können, herausgearbeitet. Da der persönliche Kontakt zwischen den MitarbeiterInnen und den BewohnerInnen das zentrale Instrument der Krisenarbeit im Weglaufhaus darstellt, wird von Beginn des Aufenthaltes an große Aufmerksamkeit auf den regelmäßigen Kontakt sowie den Austausch relevanter Informationen zwischen MitarbeiterInnen und BewohnerInnen gelegt. Die BewohnerInnen werden aufgefordert, das Formblatt "Zum Umgang mit Krisen im Weglaufhaus" auszufüllen, in dem es darum geht, bisherige Krisen zu beschreiben, hilfreiche Erfahrungen aus vorangegangenen Krisensituationen festzuhalten und konkrete Unterstützungswünsche an die MitarbeiterInnen zu äußern. Persönliche und soziale Ressourcen werden dabei berücksichtigt und aktiviert. Dies dient sowohl der Verhinderung einer weiteren Zuspitzung der Situation als auch als zusätzliche Verständnishilfe und Anleitung für die MitarbeiterInnen in Situationen, in denen die verbale Kommunikation möglicherweise deutlich erschwert ist. Durchführungsphase Die Krisenintervention im engeren Sinne, also die Hilfe in maximal zugespitzten Krisensituationen, die sich oftmals in ver-rückten Zuständen und extremen Angstzuständen äußern, wird im Weglaufhaus unter hohem Zeitaufwand der MitarbeiterInnen betrieben. Die Grundlage der Krisenarbeit ist der Aufbau einer vertrauensvollen und tragfähigen Beziehung. Dies findet vor allem in Form von Einzelgesprächen, aber auch durch andere Formen der Kommunikation und des gemeinsamen Handelns statt. (vgl. 7.5) Entscheidend in dieser Phase ist die Methode des Dabeiseins (vgl. 7.5), eine Unterstützungsleistung, die durch einen intensiven und kontinuierlichen Kontakt zwischen den MitarbeiterInnen und BewohnerInnen gekennzeichnet ist und die individuell auf die Bedürfnisse der einzelnen eingeht. Dabei ist oft das im Laufe des Aufnahmeverfahrens und in weiteren Gesprächen erworbene Vertrauen von entscheidender Bedeutung. Ein Ziel ist es dabei, den BewohnerInnen einen sicheren Rahmen zu bieten, im dem sie in ihrer Krise aufgefangen werden. Das Dabeisein kann sich sowohl im verständnisvollen Zuhören als auch im bewußten Setzen von Grenzen ausdrücken. Wichtiger als die konkrete Handlung ist dabei, ein höchstmögliches Maß an Toleranz und Akzeptanz gegenüber ungewöhnlichen Verhaltens- und Erlebensweisen zu vermitteln. Diese Grundhaltung ermöglicht den Betroffenen, sich trotz ungewohnter und extremer Zustände in einen Hausalltag zu integrieren, der sie mit der Alltagsrealität konfrontiert. Die MitarbeiterInnen intervenieren mit dem Ziel der emotionalen Entlastung und der persönlichen Stabilisierung der BewohnerInnen. Hierzu dienen stützende Verfahren wie Zuhören und Ermutigung, aber auch nonverbale Kommunikation, Herstellen von Realitätsbezug in konkreten Situationen. Dabei spielt der Hausalltag eine wichtige Rolle, da die Betroffenen durch die an sie gestellten Anforderungen immer wieder mit ganz konkreten Situationen und Handlungen konfrontiert werden. Dies gilt auch für die Unterstützung bei einer regelmäßigen Ernährung sowie der Körperhygiene. Beides wird in akuten Krisensituationen häufig vernachlässigt. Auch ist es wichtig, ein Minimum an Zeitstruktur sowie die Einhaltung eines möglichst regelmäßigen Tag-Nacht-Rhythmus‘ zu unterstützen. Dazu werden beispielsweise beruhigende Gespräche vor dem Schlafengehen und Spaziergänge angeboten. Die Aufforderung an die BewohnerInnen, sich auch nachts an die anwesenden MitarbeiterInnen zu wenden, wird in dieser Phase noch einmal verstärkt. BewohnerInnen können in besonderen Ausnahmesituationen auch im Büro unter permanenter Anwesenheit von MitarbeiterInnen übernachten. Wenn es hilfreich erscheint, werden auch Zeitpunkte festgelegt, an denen eine Kontaktaufnahme durch die MitarbeiterInnen stattfindet. Außerdem wird eine grundlegende Gesundheitsversorgung durch die MitarbeiterInnen sichergestellt, die im Notfall die Kontaktaufnahme mit einem Arzt/einer Ärztin übernehmen, zu Terminen begleiten oder einen Hausbesuch organisieren. Die MitarbeiterInnen konzentrieren sich in ihrer Arbeit mit den BewohnerInnen in dieser Phase auf die jeweils wesentlichen Bedingungen im Hier und Jetzt. Die Teilnahme an Aktivitäten der Hausgemeinschaft wird gefördert und persönliche Unterstützung bei der Erledigung der anfallenden Haushaltsaufgaben sowie bei der Teilnahme an den Hausversammlungen angeboten. Die Hausgemeinschaft sowie das Zusammenleben und der Austausch mit anderen Psychiatrie-Betroffenen kann sich in dieser Phase stabilisierend auswirken. Die anwesenden MitarbeiterInnen achten besonders auf Tendenzen der Eigen- und Fremdgefährdung und auf Suizidalität und ergreifen bei Bedarf prophylaktische Maßnahmen [25], wie zum Beispiel kurzfristige Vereinbarungen und ständiger Kontakt zu den BewohnerInnen, besonders auch nachts. Die MitarbeiterInnen intensivieren ihren Austausch im Rahmen der Durchführung der Krisenintervention. Während der gemeinsamen Schicht tauschen sich die KollegInnen mehrmals aus. In der Dienstübergabe, im Diensttagebuch und dem BewohnerInnen-Ordner werden Ereignisse sowie fachliche Einschätzungen ausführlich weitergegeben. In der Teamsitzung wird dies alles vollständig zusammengetragen und gemeinsam erörtert. Dabei wird ständig überprüft, mit welchen konkreten Maßnahmen und ob überhaupt die notwendige Hilfe geleistet werden kann. Falls die MitarbeiterInnen zu der Einschätzung kommen, daß innerhalb der gegebenen Möglichkeiten und Grenzen des Weglaufhauses ein weiterer Aufenthalt – etwa auf Grund von Selbst- oder Fremdgefährdung - nicht verantwortet werden kann, werden alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, die betreffende Person in eine besser geeignete Einrichtung zu begleiten. 7.4.2 KrisenbegleitungNach dem Überwinden des Höhepunkts der akuten Krise geht die Hilfeleistung in die Phase der Krisenbegleitung über. Die vorübergehend notwendig gewordenen Maßnahmen zur Abwehr der Selbst- und Fremdgefährdung (zum Beispiel die Vereinbarung, nicht allein das Haus zu verlassen) können nun schrittweise aufgegeben werden, dennoch bleibt ein erhöhter Betreuungsaufwand bestehen. Im Mittelpunkt der Krisenarbeit steht zu diesem Zeitpunkt die psychosoziale Stabilisierung. Darüber hinaus kann nun gemeinsam an der Strukturierung der Situation gearbeitet werden. Hierfür wird ein Hilfeplan erstellt oder der schon bestehende fortgeschrieben. Ein Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Entwicklung von Zukunftsperspektiven und der Beratung zu verschiedenen Möglichkeiten, eine individuell optimal angepaßte Betreuung, auch über die Zeit im Weglaufhaus hinaus, zu gewährleisten. Die Intensität der stützenden Interventionen wird verringert, die Alltagsorientierung wird, teilweise auch durch konfrontative Techniken, gefördert. Die Hausgemeinschaft des Weglaufhauses entwickelt sich dabei in aller Regel zu einem neuen stabilisierenden Teil des Netzwerkes. Die MitarbeiterInnen begleiten bei Besorgungen, Spaziergängen oder Terminen, Aktivitäten im Haus und mit anderen BewohnerInnen finden wieder verstärkt statt. Zur Förderung der Selbsthilfe gehört auch, die Krise zu bearbeiten, zu reflektieren und in einen biographischen Bezug zu setzen. Das soziale Umfeld, das zumeist in die Krisenintervention (im engeren Sinne) nicht einbezogen werden kann, wird nun nach Möglichkeit wieder aktiviert. Es wird eine Netzwerkanalyse durchgeführt, wobei besonders die Position von privaten und professionellen HelferInnen beleuchtet wird. Über die obligatorischen Kontaktaufnahmen (z.B. Sozialamt, Betreuer/in, SpD) hinaus setzen sich die MitarbeiterInnen allerdings nur auf ausdrücklichen Wunsch der BewohnerInnen mit anderen Personen in Verbindung. Die MitarbeiterInnen motivieren dazu, das der Krise innewohnende Potential zu mobilisieren und die Krise als Chance für Veränderung zu sehen. Wichtig ist dabei auch, die Faktoren herauszuarbeiten, die auslösend für die Krise waren, und solche, die während der akuten Krise hilfreich oder schädlich waren. Krisenauslösende und belastende Ereignisse und die Psychiatrieerfahrung können nun bearbeitet und reflektiert werden. Dafür besteht häufig bei den Betroffenen in dieser Phase eine außergewöhnliche Offenheit. 7.4.3 KrisennachsorgeAuch nach Abklingen der akuten Krise ist eine weitere intensive Betreuung notwendig, da in der Phase der Krisennachsorge die Rückschau, die Zukunftsplanung und die allmähliche Auflösung der individuellen Betreuung im Vordergrund der Arbeit stehen. Ein abrupter Kontaktabbruch könnte den Erfolg der Hilfe gefährden. Die Loslösung von der kontinuierlichen Betreuung und dem intensiven Zusammenleben in der Hausgemeinschaft ist für viele BewohnerInnen ein schwieriger und verunsichernder Prozeß, der bei der Planung der weiteren Perspektiven berücksichtigt wird. Das Ziel in der Phase der Krisennachsorge ist es, eine geeignete, weniger intensiv betreute Wohnform mit den BewohnerInnen zu finden. Außerdem wird versucht, Strategien zur Vermeidung weiterer Krisen und Bewältigungsmöglichkeiten für eventuelle zukünftige Krisen zu erarbeiten. Dabei können die MitarbeiterInnen auf der Grundlage der abgeschlossenen Krisenbegleitung und daraus resultierender gemeinsamer Erfahrungen Beiträge zu dieser Reflexion liefern und gemeinsam mit den BewohnerInnen die zukünftigen sozialen Bedingungen gestalten. Zur Krisennachsorge gehört außerdem eine umfassende Netzwerkförderung, die sowohl professionelle HelferInnen als auch private soziale Kontakte berücksichtigt. Die Wohnsituation, eventuell mit Unterstützung von Einzelfallhilfe, der Besuch von offenen Treffpunkten oder Selbsthilfegruppen, Absprachen über mögliche Notübernachtungen im Weglaufhaus und private Kontakte zu MitbewohnerInnen werden vorbereitet. Am Ende des Aufenthaltes im Weglaufhaus wird ein ausführliches Abschlußgespräch geführt, in dem gemeinsam die entscheidenden Punkte des Aufenthaltes noch einmal herausgearbeitet werden. Das Weglaufhaus bietet eine 24-Stunden-Betreuung, die in Krisensituationen eine intensive Begleitung und Unterstützung möglich macht. Das Ziel der Krisenintervention ist die Rückgewinnung der notwendigen Entscheidungs- und Handlungsmöglichkeiten, die zur Überwindung der Krise notwendig sind. Erfahrungsgemäß tritt ein besonders hoher Bedarf an intensiven und schnell verfügbaren Maßnahmen einer qualifizierten Krisenintervention häufig abends, nachts, an Wochenenden und Feiertagen auf. (vgl. 3.1) 7.5 MethodenDie Grundlage der Methoden, die in der Arbeit im Weglaufhaus angewandt werden, ist die antipsychiatrische Haltung der MitarbeiterInnen. (vgl. 3.2 und 6.5)
7.6 UnterkunftDas Weglaufhaus bietet neben der Betreuung die Unterkunft in Einzel- und Doppelzimmern. Die Räume im Erdgeschoß stehen der Gemeinschaft zur Verfügung. Die obere Etage des Hauses ist Frauen vorbehalten. (vgl. 6.1) 7.7 Umfang der LeistungDer Umfang der Leistung bezieht sich auf einen Betreuungsschlüssel von 1 : 2,1 SozialarbeiterInnen oder sonstigen MitarbeiterInnen, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, im Verhältnis zu den zur Verfügung stehenden Wohnplätzen im Weglaufhaus. 7.8 Inhalte der angebotenen HilfenDie Grundlage der im Weglaufhaus angebotenen Hilfen ist ein individueller und gemeinsam mit den BewohnerInnen erarbeiteter Hilfeplan, der die folgenden Bereiche umfaßt: 7.8.1 Hilfen bei sozialen SchwierigkeitenWohnungssuche Die BewohnerInnen werden bei der Beschaffung von Wohnraum unterstützt, indem sie über die verschiedenen Möglichkeiten und einzelnen Schritte bei der Suche einer geeigneten Wohnung bzw. Wohnform informiert und angeleitet werden. Entsprechendes gilt in Ausnahmefällen für den Erhalt von Wohnraum oder einer bestimmten Wohnform. Zunächst geht es darum, gemeinsam mit den BewohnerInnen zu klären, welche Wohnform (Betreutes Einzel- oder Gruppenwohnen, Wohngemeinschaft, Übergangswohnhaus, eigene Wohnung) die geeignete ist. Wollen BewohnerInnen im Anschluß an den Weglaufhaus-Aufenthalt in eine betreute Wohnform ziehen, so unterstützen sie die MitarbeiterInnen bei der Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Einrichtungen, bieten Begleitung zu Besichtigungsterminen und Vorgesprächen an und planen gemeinsam mit den BewohnerInnen den Umzug. Bei der Suche nach einer eigenen Wohnung wird Hilfe bei der Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines, bei der Kontaktaufnahme mit Wohnungsbaugesellschaften und anderen Vermietern oder bei dem Antrag auf Aufnahme in das geschützte Marktsegment geleistet. Außerdem wird mit den jeweiligen Sozialämtern die Frage der Kostenübernahme geklärt. Berufstätigkeit und Ausbildung Falls bei BewohnerInnen ein Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis besteht, so unterstützen die MitarbeiterInnen auf Wunsch der BewohnerInnen dessen Erhalt. Ansonsten klären die MitarbeiterInnen gemeinsam mit den BewohnerInnen die beruflichen Perspektiven, wobei Fragen des Schulabschlusses, der Ausbildungs-, speziellen Förderungs- und Arbeitsmöglichkeiten oder der Beantragung einer Rente geklärt werden. Die MitarbeiterInnen begleiten zu Terminen beim Arbeitsamt oder Berufsinformationszentrum und unterstützen bei der Wiederbeschaffung von Zeugnissen und Dokumenten sowie beim Erstellen von Bewerbungsunterlagen. Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft Die BewohnerInnen gestalten gemeinsam mit den MitarbeiterInnen den Alltag im Weglaufhaus. Nach den schwierigen und belastenden Erfahrungen der BewohnerInnen, die häufig eine soziale Isolierung, Interessen- und Hoffnungslosigkeit zur Folge haben, sind die Möglichkeiten zur Rückkehr ins soziale Leben sehr wichtig, z.B. geselliges Beisammensein, der Besuch von kulturellen Veranstaltungen und gesellschaftliches Engagement. Die MitarbeiterInnen fördern durch persönliche Gespräche den Aufbau und die Wiederbelebung von sozialen Beziehungen, führen auf Wunsch Gespräche mit den Angehörigen oder FreundInnen, unterstützen bei der Realisierung von Freizeitinteressen, planen gemeinsam mit den BewohnerInnen Veranstaltungen im Weglaufhaus, Ausflüge und den Besuch von kulturellen Veranstaltungen. 7.8.2 Hilfen bezüglich der finanziellen und juristischen SituationBei finanziellen Schwierigkeiten werden die BewohnerInnen dabei unterstützt, ihre Lage genau zu klären. Falls Schulden vorliegen, werden unter der Einbeziehung von Schuldnerberatungsstellen und in Rücksprache mit den Gläubigern mittelfristige Rückzahlungspläne erarbeitet. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob bei Behörden oder Verwandten finanzielle Ansprüche geltend gemacht werden können. Es wird geklärt, ob Strafanzeigen vorliegen oder Strafverfahren anhängig sind. Gegebenenfalls vermitteln die MitarbeiterInnen den erforderlichen Rechtsbeistand. Die BewohnerInnen werden auf ihre Rechte innerhalb gerichtlicher Betreuungsverhältnisse, auf ihre PatientInnenrechte (z.B. Akteneinsicht, Psychiatrisches Testament) und den Anspruch auf Schadenersatz hingewiesen und zu Gerichtsterminen begleitet. 7.8.3 Hilfen bezüglich der medizinischen und psychischen SituationBei akuten Verletzungen und Krankheiten wird den BewohnerInnen eine angemessene ärztliche Behandlung vermittelt. Ein spezielles Angebot des Weglaufhauses besteht darin, BewohnerInnen auf ihren Wunsch hin beim Absetzen psychiatrischer Psychopharmaka zu unterstützen. Die MitarbeiterInnen beraten dabei aufgrund der bestehenden langjährigen Erfahrung von Selbsthilfegruppen, innerhalb der Betroffenenbewegung und des Trägervereins des Weglaufhauses und vermitteln ÄrztInnen, die den Entzug psychiatrischer Psychopharmaka ambulant begleiten. Die BewohnerInnen werden auf mögliche Folgen des Absetzens hingewiesen (z.B. Schlaflosigkeit, Rebound-Phänomene). Strategien zum Umgang mit Schwierigkeiten, die während des Absetzens auftreten können, werden gemeinsam erarbeitet. [26] Die MitarbeiterInnen stehen den BewohnerInnen rund um die Uhr für Gespräche zur Verfügung. Dabei geht es neben dem Auffangen aktueller Krisen auch um die Verarbeitung psychisch belastender Erfahrungen und Erlebnisse. Falls der Wunsch nach einer Psychotherapie oder Beratung zu speziellen Themen besteht, vermitteln die MitarbeiterInnen den Kontakt. 7.9 Die Regelungen für das Alltagsleben im WeglaufhausDie BewohnerInnen halten sich nur eine relativ kurze Zeit im Weglaufhaus auf und haben aufgrund ihrer unterschiedlichen Vorgeschichten, Krisenverläufe, Schwierigkeiten und Bedürfnisse individuell stark differierende Möglichkeiten und Fähigkeiten, das persönliche und das gemeinsame Alltagsleben (mit-) zu gestalten. Deshalb gibt es im Weglaufhaus jenseits eines gemeinsamen Minimalkanons von Alltagspflichten kein für alle verbindliches Angebot zur Strukturierung des Alltags. Der Alltag der einzelnen BewohnerInnen ist außerdem tagsüber durch zahlreiche Anforderungen von außen (z.B. Termine bei Ämtern, ÄrztInnen oder TherapeutInnen) geprägt. Darüber hinaus ist es ein wichtiges Element sowohl der Krisenintervention und der Aktivierung von Selbsthilfepotentialen als auch des Trainings von Alltagskompetenzen, den jeweils anwesenden BewohnerInnen die Regelung und Bewältigung der Alltagsrealität in einer komplexen Hausgemeinschaft im größtmöglichen Maß selbst zu überlassen. Die MitarbeiterInnen intervenieren deshalb nicht im Rahmen der Umsetzung einer starren Tagesstruktur, sondern auf der Grundlage der je aktuellen, individuellen und gemeinsamen Alltagsnotwendigkeiten und der Bewältigung der in diesem Kontext regelmäßig auftretenden Konflikte. Auf diese Weise wird es möglich, auch im Alltagsleben flexibel und spezifisch auf die ganz besonderen Fähigkeiten und Schwierigkeiten der einzelnen BewohnerInnen zu reagieren und sie in einem möglichst realitätsnahen Umfeld auf ihr weiteres Leben vorzubereiten. 7.9.1 Die Rechte der Weglaufhaus-BewohnerInnenDie Rechte der BewohnerInnen ergeben sich zunächst aus ihrem Anspruch, diejenigen Hilfen zu erhalten, die sich aus dem Berliner Rahmenvertrag für Kriseneinrichtungen nach § 72 BSHG im Allgemeinen ergeben und die in dieser Konzeption für die Kriseneinrichtung Weglaufhaus im Besonderen näher erläutert werden. Ferner sind ihre Rechte bei der Nutzung der Räume des Hauses und bei der Gestaltung der Unterstützung und Betreuung durch die MitarbeiterInnen in einem Nutzungs- und Betreuungsvertrag, der innerhalb der ersten Woche nach der Aufnahme von beiden Parteien unterzeichnet wird, im Sinne der konzeptionellen Grundlagen der Einrichtung näher geregelt. Diese Rechte sind inhaltlich eng mit ihren Pflichten verknüpft. Insbesondere enthält dieser Vertrag Regelungen, unter welchen Bedingungen die MitarbeiterInnen berechtigt sind, BewohnerInnen aufzufordern, die Einrichtung unmittelbar oder nach Ablauf einer angemessenen Frist zu verlassen. [27] Auch an diesem sensiblen, für alle Beteiligten schwierigen Punkt hat die Praxis des Weglaufhauses ergeben, daß für Entscheidungen der MitarbeiterInnen über die vorzeitige und unfreiwillige Beendigung des Aufenthaltes von BewohnerInnen – abgesehen von einigen wenigen Grundregeln in bezug auf Gewalt, Alkohol und Drogen – individuell stark variierende Faktoren eine größere Bedeutung haben als die pauschale Durchsetzung eines detaillierten Regelsystems. In jedem Fall gilt jedoch, daß solche Entscheidungen sowohl gegenüber den betroffenen BewohnerInnen als auch gegenüber den Sozialhilfeträgern nachvollziehbar begründet und dokumentiert werden. Die BewohnerInnen haben jederzeit das Recht, die über sie angelegten BewohnerInnen-Ordner vollständig einzusehen. An Besprechungen, die sie betreffen, können sie teilnehmen. Alle sie betreffenden von MitarbeiterInnen des Weglaufhauses aufgesetzten Briefe oder Stellungnahmen dürfen erst weitergegeben werden, wenn die BewohnerInnen sie gelesen und sich damit einverstanden erklärt haben. Dies gilt für jedes einzelne Schriftstück, eine generelle Bevollmächtigung gibt es aufgrund der an Transparenz und Selbstbestimmung orientierten Arbeit im Weglaufhaus nicht. Die BewohnerInnen wählen sich innerhalb der ersten 14 Tage ihres Aufenthalts aus dem Team der MitarbeiterInnen jeweils zwei Vertrauenspersonen. Die Wahl der Personen steht ihnen in den Grenzen der individuellen Belastbarkeit der einzelnen MitarbeiterInnen frei, nicht jedoch der Umstand, sich überhaupt Vertrauenspersonen auszusuchen. (vgl. 8.1.) 7.9.2 Die Pflichten der Weglaufhaus -BewohnerInnenDie Pflichten der BewohnerInnen sind in einem Nutzungs- und Betreuungsvertrag und zusätzlich in einer Hausordnung festgehalten, die bei der Aufnahme von den BewohnerInnen akzeptiert und unterzeichnet werden muß. Darin werden die BewohnerInnen auf die Einhaltung des oben erwähnten Minimalkonsens‘ gemeinsamer und individueller Pflichten festgelegt: Verbindlich ist die Teilnahme an den zwei Mal pro Woche abends stattfindenden Hausversammlungen von allen BewohnerInnen und den anwesenden MitarbeiterInnen sowie an den in unregelmäßigen und größeren Abständen stattfindenden Vollversammlungen, an denen neben den BewohnerInnen das gesamte Team und VertreterInnen des Trägervereins teilnehmen. Obligatorisch ist außerdem die aktive Mitwirkung am gemeinsamen Hausputz an jedem Samstag Nachmittag. Bei der Aufnahme müssen die BewohnerInnen darüber hinaus einwilligen, für die Zeit des Aufenthalts im Weglaufhaus wöchentlich einen festgelegten Pauschalbetrag (zur Zeit DM 50) für Verpflegung und andere Verbrauchsmittel in eine gemeinsame, anteilig auch von den MitarbeiterInnen bediente Haushaltskasse einzuzahlen. Die BewohnerInnen müssen den MitarbeiterInnen des Weglaufhauses eine Vollmacht für die Beantragung der Kostenübernahme erteilen und im Rahmen ihrer sozialhilferechtlichen Mitwirkungspflicht mit angemessener Unterstützung und Begleitung die von den Sozialhilfeträgern geforderten Auflagen erfüllen, Nachweise erbringen und Termine einhalten. [28] Die BewohnerInnen können faktisch das Weglaufhaus jederzeit endgültig verlassen. Doch sind sie während ihres Aufenthaltes verpflichtet, zumindest telefonisch Bescheid zu geben, wenn sie sich für längere Zeit oder über Nacht nicht im Weglaufhaus aufhalten wollen. Da Kriseneinrichtungen keine Freihalteregelung haben, verlieren BewohnerInnen den Anspruch auf ihren Platz, wenn sie dem Haus länger als 48 Stunden unabgesprochen fernbleiben. Schließlich erklären sich die BewohnerInnen mit der Aufnahme im Weglaufhaus dazu bereit, ihre Zimmer sauber zu halten und sich aktiv, wenn auch in einer Form, die die individuellen Fähigkeiten und Schwierigkeiten flexibel und differenziert berücksichtigt, an der Erfüllung der gemeinschaftlichen Alltagspflichten (Einkaufen, Kochen, Küchendienst, Ordnung und Hygiene in den Gemeinschaftsräumen) zu beteiligen und an deren verantwortlicher Organisation mitzuwirken. [29] Das Weglaufhaus ist ein beschützter Ort, der konzeptuell einerseits auf die verantwortungsvolle und aktive Mitwirkung seiner BewohnerInnen angewiesen ist, andererseits aber gleichzeitig eine hohe Toleranzschwelle für ungewöhnliche Verhaltensweisen, individuelle Besonderheiten und krisenbedingte Einschränkungen der Alltagskompetenzen einräumt. Die alltagspraktische Umsetzung dieser beiden Grundprinzipien kann nur mit den jeweils anwesenden BewohnerInnen immer wieder neu ausgehandelt, modifiziert und konkret erprobt werden. Dabei lernen die BewohnerInnen, aufeinander Rücksicht zu nehmen und ihr eigenes Verhalten, Empfinden und Denken, häufig nach langen Zeiten sozialer Isolation, in konkreten Lebenszusammenhängen zu überprüfen und zu reflektieren. Die in diesem Kontext stattfindenden, durchaus konfliktreichen gruppendynamischen Prozesse, die von den MitarbeiterInnen moderiert und nötigenfalls entschärft, nicht aber bestimmt werden, stellen ein zentrales Element bei der Realisierung des Betreuungskonzepts der Kriseneinrichtung Weglaufhaus dar. 7.10 Vernetzung und KooperationAls überbezirkliche Einrichtung für Psychiatrie-betroffene Wohnungslose kooperiert das Weglaufhaus mit zahlreichen und unterschiedlichen Behörden und Ämtern, freien Trägern, Wohn-, Betreuungs- und Beratungseinrichtungen, Selbsthilfegruppen und Betroffenenorganisationen, ärztlichen und therapeutischen Praxen, Anwaltskanzleien, Betreuungsvereinen, Wohnungsbaugesellschaften und Krankenhäusern. Für die Zusammenarbeit gelten die Prinzipien einer größtmöglichen NutzerInnenorientierung. Auf Grund der Vielfalt der konkreten Wünsche und Bedürfnisse der Weglaufhaus-BewohnerInnen bei einer vergleichsweise geringen Anzahl von Plätzen ist es weder sinnvoll noch praktikabel, zwischen dem Weglaufhaus und anderen Einrichtungen auf Trägerebene feste und an den Angeboten der jeweiligen Einrichtungen ausgerichtete Kooperationen zu vereinbaren. Statt dessen geht es im Weglaufhaus darum, aus der Vielzahl möglicher Kooperationen ein jeweils aktuell variiertes und aus den Erfordernissen der Situation zu entwerfendes Netz psychosozialer Hilfemaßnahmen zu erarbeiten, das den jeweils Einzelnen eine weitgehend "maßgeschneiderte" Form der Unterstützung in ihrer augenblicklichen Lebenssituation zu sichern versucht, ohne daß die dafür notwendigen Kooperationen institutionalisiert und verallgemeinert werden könnten. Der Trägerverein und die MitarbeiterInnen des Weglaufhauses bemühen sich, durch eine intensive Öffentlichkeitsarbeit, häufige Projektvorstellungen und die Teilnahme an Kongressen und Fachveranstaltungen eine möglichst große Zahl von Einrichtungen und von Professionellen des psychosozialen Bereichs über die Arbeit und die Angebote des Weglaufhauses zu informieren, um bei der Unterstützung und Betreuung der BewohnerInnen des Weglaufhauses auf ein großes Reservoir von Kooperationsmöglichkeiten zurückgreifen zu können. 7.10.1 Die Praxis der Vernetzung und KooperationZwischen dem Weglaufhaus und folgenden Institutionen, Behörden und Fachleuten finden regelmäßige Kooperationen statt:
7.10.2 Mitarbeit in Fachgremien
8 Strukturen und Massnahmen zur Qualitätssicherung - ErgebnisqualitätDas Angebot der Kriseneinrichtung Weglaufhaus richtet sich an Personen, die zur Notlagenüberwindung auf der Basis von Kriseninterventionsarbeit vorübergehend der sofortigen Hilfe in Form von Unterstützung und Übernahme bedürfen [30]. Die Ziele für die Arbeit im Weglaufhaus ergeben sich in erster Linie aus den Vorgaben des § 72 BSHG und betreffen "alle Maßnahmen, die notwendig sind, um die Schwierigkeiten (der HilfenehmerInnen) abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten (...)" [31]. Zusätzliche Ziele, die die im BSHG genannten Vorgaben qualitativ ergänzen, ergeben sich aus den besonderen Anliegen und Aufgaben des Trägervereins, des gemeinnützigen und mildtätigen Vereins zum Schutz vor psychiatrischer Gewalt e.V. Die quantitative und qualitative Evaluation der Arbeit des Weglaufhauses bei der Erreichung dieser Ziele erfolgt auf der Grundlage folgender, im jeweiligen Hilfeplan individuell berücksichtigter Kriterien:
8.1 Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung der ErgebnisqualitätUm die durch die genannten Ziele beschriebene Ergebnisqualität dauerhaft zu sichern und sie an veränderte Bedingungen anzupassen und inhaltlich weiterzuentwickeln, sind folgende Maßnahmen zur Qualitätssicherung Bestandteil des Leistungsumfangs:
Der Sozialhilfeträger ist berechtigt, die Wirtschaftlichkeit und die Qualität der vereinbarten Leistungen entsprechend der Regelungen des Berliner Rahmenvertrages zu prüfen. 9 FinanzierungGrundlage der Finanzierung ist der Abschluß einer leistungsgerechten Entgeltvereinbarung zwischen dem Land Berlin und dem Trägerverein gemäß § 93 BSHG auf der Grundlage BRV (Berliner Rahmenvertrag) und der entsprechenden Anlagen zum Leistungstyp Kriseneinrichtung. Die jeweils zuständigen Träger der Sozialhilfe (in Berlin: die Bezirksämter) übernehmen die Kosten der im Weglaufhaus erbrachten Leistungen, soweit diese den leistungsrechtlichen Bestimmungen des § 72 BSHG (Hilfe in besonderen sozialen Schwierigkeiten) entsprechen und die Einzelfallprüfung des zuständigen Sozialhilfeträgers einen entsprechenden Hilfebedarf ergeben hat. In dem täglichen personenbezogenen Entgelt (Tagessatz) sind sowohl die Betreuungs- als auch die Unterkunftskosten enthalten. Diese gliedern sich auf in eine Grund- und eine Maßnahmenpauschale und in einen Investitionsbetrag. Den persönlichen Bedarf an Verbrauchs- und Lebensmitteln bezahlen die BewohnerInnen aus eigenen Einkünften oder der ihnen zustehenden Hilfe zum Lebensunterhalt. 10 KonzeptentwicklungDiese Konzeption wird nach Maßgabe der tatsächlichen Veränderungen und Anforderungen überprüft und weiterentwickelt. Änderungen erfolgen nur in Absprache mit dem für die Vereinbarung zuständigen Sozialhilfeträger. [1]
Zu den besonderen Bedingungen, die beim Absetzen zu beachten sind, s. Fußnote 26
[2]
vgl. Fußnote 26
[3]
Dasselbe gilt für den zunehmend verwendeten psychiatrischen Begriff der "psychischen Störung"
[4]
Loren Mosher und Alma Z. Menn, Wissenschaftliche Erkenntnisse und Systemveränderungen. Erfahrungen im Soteria-Projekt, in Helm Stierlin, Lynne C. Wynne und Michael Wirsching (Hg.), Psychotherapie und Sozialtherapie der Schizophrenie. Ein internationaler Überblick, Berlin u.a. 1985, S. 105-122, und: Loren Mosher, Voyce Hendrix und Deborah Fort, Dabeisein: Manual zur Praxis in der Soteria, Bonn 1994
[5]
In der gesamten Konzeption beinhalten die Begriffe "wohnungslos" bzw. "Wohnungslosigkeit" immer alle hier aufgezählten Möglichkeiten von (drohender) Wohnungslosigkeit.
[6]
Menschen, die in nach § 39 BSHG finanzierten Einrichtungen leben, gelten nicht als wohnungslos und müssen auf Kündigungsfristen achten.
[7]
Natürlich kann auch das Weglaufhaus solche Menschen nur unter bestimmten Bedingungen aufnehmen. Es gibt in diesem Grenzbereich von Gesundheit und Sozialem in Deutschland ein Defizit, wenn man den zahlreichen Berichten von Betroffenen und auch Angehörigen folgt, die den MitarbeiterInnen des Weglaufhauses in den vergangenen Jahren bekannt geworden sind.
[8]
vgl. Fußnote 26
[9]
Immer wieder wandten sich Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und von Frauenberatungsstellen an das Weglaufhaus, da die betroffenen Frauen im Rahmen der bestehenden frauenspezifischen Angebote nicht angemessen unterstützt werden konnten.
[10]
Ilse Eichenbrenner, Lebensraum Straße. Sich aufhalten - ohne festen Wohnsitz, in: Thomas Bock und H. Weigand (Hg.), Hand-werks-buch Psychiatrie, Bonn 1991, S. 86-100
[11]
Manfred Koniarczyk, Manfred Fichter und Jörg Wolz, Psychische Erkrankungen bei alleinstehenden wohnungslosen Männern, in: Abschied von Babylon, Bonn 1994, S. 17
[12]
Menschen, die einen Anspruch auf andere Hilfemaßnahmen nach BSHG haben, werden mit dem Ziel der Weitervermittlung in eine entsprechende Einrichtung aufgenommen, falls sie dies wünschen. Wenn die Betroffenen eine Weitervermittlung in eine solche Einrichtung ablehnen, gilt es zu prüfen, ob diese Menschen auf der Grundlage des §3 BSHG Anspruch auf Unterstützung im Weglaufhaus haben.
[13]
vgl. Fußnote 26
[14]
Das Haus ist insgesamt nicht rollstuhlgerecht ausgebaut.
[15]
Auch wenn die Absicht, psychiatrische Psychopharmaka abzusetzen, im Weglaufhaus nicht als Aufnahmebedingung gilt, müssen die BewohnerInnen die Bereitschaft mitbringen, sich mit den Wirkungen der von ihnen eingenommenen psychiatrischen Psychopharmaka auseinanderzusetzen. Sollten BewohnerInnen nach einer gewissen Zeit zu der Überzeugung gelangen, daß sie ihre psychosoziale Krise in erster Linie durch die Einnahme von psychiatrischen Psychopharmaka bewältigen möchten, würden die MitarbeiterInnen sie in eine Einrichtung vermitteln, deren Programm ihren Bedürfnissen eher entspricht. Das gilt natürlich nicht für Menschen, die für eine Übergangszeit an ihrer Medikation festhalten oder diese sogar für eine gewisse Zeit erhöhen wollen, wenn sie das in dem für manche langwierigen Prozeß des Absetzens oder Reduzierens von Psychopharmaka für notwendig erachten.
[16]
Die Bedingungen für einen vorzeitigen Abbruch des Aufenthalts im Weglaufhaus regelt der zwischen den BewohnerInnen und dem Verein zum Schutz vor psychiatrischer Gewalt e.V. innerhalb der ersten Woche abgeschlossene Betreuungsvertrag und die bei der Aufnahme unterzeichnete Hausordnung.
[17]
Hierbei handelt es sich um eine Zusatzleistung, die nicht vergütungsrelevant ist.
[18]
§§ 3,4 und 12, Absatz 1 PsychKG
[19]
Selbstverständlich kann nur dann auf diese Weise verfahren werden, wenn die BetreuerInnen keine gerichtliche Unterbringung erwirkt haben (vgl. 6.4.1)
[20]
Nach dem Betreuungsrecht ist gesetzlich Betreuten auch gegenüber ihren BetreuerInnen eine weitgehende Eigenständigkeit einzuräumen. So können gesetzlich Betreute z.B. den Antrag auf bzw. die entsprechende Vollmacht für die Beantragung der Kostenübernahme von Hilfemaßnahmen nach BSHG rechtswirksam unabhängig von ihren BetreuerInnen selbst stellen. Nicht der Umstand, daß eine gesetzliche Betreuung besteht, oder der Zuschnitt der Aufgabenbereiche entscheiden über die rechtliche Wirksamkeit von Entscheidungen und Anträgen von gesetzlich Betreuten, sondern einzig der Grad ihrer aktuellen Geschäftsfähigkeit, die bis zur Vorlage eines anderslautenden Gutachtens als gegeben vorausgesetzt werden muß, wenn nicht gravierende Gründe - wie z.B. eine weitgehende geistige Behinderung - offenkundig dagegen sprechen.
[21]
Dem Maßregelvollzug unterliegen StraftäterInnen, die wegen fehlender strafrechtlicher Verantwortlichkeit nicht zu einer Strafe verurteilt werden können, sondern bei denen psychiatrische Behandlung für erforderlich gehalten wird.
[22]
Sicherungsverfahren nach den §§ 413ff StPO und der einstweiligen Unterbringung nach § 126 StPO unterliegen solche Personen, bei denen gerichtlich eine psychiatrische Untersuchung ihrer strafrechtlichen Verantwortlichkeit wegen des Verdachts einer Straftat angeordnet wurde.
[23]
Die Kriseneinrichtung Weglaufhaus hat einen dauerhaften Beratervertrag mit einem einschlägig spezialisierten Anwalt abgeschlossen, auf dessen juristische Kompetenz die MitarbeiterInnen jederzeit kurzfristig zurückgreifen können.
[24]
Golan, N.: Krisenintervention. Strategien psychosozialer Hilfe. Freiburg i. Br. 1983, und Rapoport, L.: Krisen-Intervention als Form der Kurzbehandlung. In: R.W. Roberts & R.H. Nee: Krisentherapie. Freiburg i. Br. 1974.
[25]
Sonneck, G.: Krisenintervention und Suizidverhütung. Wien 1997
[26]
Bei der im Weglaufhaus angebotenen Beratung handelt es sich daher um eine nicht-ärztliche Information, um Aufklärung über Patientenrechte und um persönliche Erfahrungsberichte zur Orientierung der Betroffenen. Die BewohnerInnen werden ausdrücklich darauf hingewiesen, daß sie zur Abklärung medizinischer Folgen des Absetzens ärztliche Beratung und Begleitung in Anspruch nehmen sollten, da die MitarbeiterInnen des Weglaufhauses keinerlei medizinische oder ärztliche Kompetenzen haben und die Verantwortung für das Absetzen, Reduzieren oder die Einnahme von psychiatrischen Psychopharmaka während und nach dem Aufenthalt im Weglaufhaus ausschließlich bei den betreffenden BewohnerInnen und ihren behandelnden ÄrztInnen liegt.
[27]
So kann die Anwendung von physischer Gewalt gegen andere, aber auch gegen Sachen ein umgehendes Verlassen des Hauses erforderlich machen, Ähnliches gilt für gravierende und/oder wiederholte Verstöße gegen die geltenden Alkohol- und Drogenregelungen (vgl. 4.3). Verstöße gegen andere in der Hausordnung und im Betreuungs- und Nutzungsvertrag genannte Pflichten können ebenfalls dazu führen, daß ein Aufenthalt im Weglaufhaus vorzeitig beendet wird. Allerdings haben die BewohnerInnen bei Verstößen, die die Sicherheit und die existentiellen Grundbedürfnisse der anderen BewohnerInnen und der MitarbeiterInnen nicht unmittelbar und schwerwiegend bedrohen, das Recht auf eine (schriftliche) Verwarnung und eine (in Tagen zu bemessende) Frist, innerhalb derer sie im Rahmen individuell auszuhandelnder Zusatzvereinbarungen ihr Verhalten korrigieren können oder mit Hilfe der MitarbeiterInnen eine geeignete Alternative finden können.
[28]
Die erste Phase der Krisenintervention sollte allerdings nach Möglichkeit nicht durch zu hohe Auflagen und Außenanforderungen gefährdet werden, wenn die angestrebte Hilfemaßnahme nicht schon zu Beginn scheitern oder durch einen vorzeitigen Abbruch von seiten der HilfeempfängerInnen beendet werden soll.
[29]
Die BewohnerInnen werden darauf hingewiesen, daß sich aus dieser Mitverantwortung nicht ergibt, daß alle BewohnerInnen quantitativ und qualitativ immer genau gleich viel übernehmen müssen und können, sondern daß sie ihre individuellen, phasenweise und krisenbedingt möglicherweise eingeschränkten Möglichkeiten bei der Übernahme und Verteilung der anfallenden Aufgaben einbeziehen müssen.
[30]
vgl. die einrichtungsspezifischen Kriterien für Leistungsvereinbarungen gem. § 93 BSHG d Absatz 2, Anlage zu Zf 3.3 BRV
[31]
§ 72 BSHG, Absatz 2
[32]
vgl. dazu Punkt 7.8.3 und Fußnote 26.
Copyright © Weglaufhaus »Villa Stöckle«
Letzte Aktualisierung am 01.05.2008
www.weglaufhaus.de/weglaufhaus/konzeption.html
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